Hinweisgebersystem der KölnBusiness Wirtschafts­förderungs-GmbH

Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen und unternehmensinternen Bestimmungen, d.h. alle geschäftlichen Aktivitäten der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH und ihrer Mitarbeitenden müssen im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen sowie den weiterführenden internen einschlägigen Richtlinien stehen. 

Sollte es trotz unseres hohen Anspruchs dazu kommen, dass sich Mitarbeitende oder Partner der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH unehrlich oder unethisch verhalten oder sogar eine Straftat begehen, so kann dies bei der internen Meldestelle von KölnBusiness gemeldet werden. 

Link: https://koelnbusiness-wirtschaftsfoerderungs-gmbh.hinweis.digital/ 

Bitte beachten Sie: 

Die KölnBusiness Meldestelle ist keine allgemeine Beschwerdehotline. Bei Fragen, Lob oder Tadel im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an unsere Mitarbeitenden. 

Zusätzlich hat die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH externe Ombudspersonen für die Annahme von Meldungen aller Verstöße berufen: 

Jan Besold / Michael Knauber
Kompass Datenschutz GmbH
besold (at) kompass-datenschutz.de
Telefon: 02233 / 6290596
Mobil: 01575/ 2623224

Die externen Ombudspersonen stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH sowie auch jedermann außerhalb des Unternehmens als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Alle Mitarbeitenden, Geschäftspartner*innen und jeder andere sind aufgerufen, mögliche Verstöße zu melden und so dazu beizutragen, dass die Folgen solcher Verstöße begrenzt werden und ein vergleichbares Fehlverhalten in der Zukunft vermieden wird.  

  • Mitarbeitende 

  • Externe, z. B. Leiharbeitende, sowie Mitarbeitende externer Dienstleister 

  • Geschäftspartner und Geschäftspartnerinnen 

  • Kundinnen und Kunden 

  • Dritte 

Wichtig ist, dass Vorgänge gemeldet werden, die auf eine strafbare Handlung – beispielsweise Diebstahl, Betrug oder Bestechung – oder auf einen systematischen Verstoß gegen Gesetze oder unternehmensinterne Regeln hindeuten. 

Es sollen nur solche Hinweise abgegeben werden, bei denen der Hinweisgeber im guten Glauben ist, dass die von ihm mitgeteilten Tatsachen zutreffend sind. Die meldende Person ist nicht im guten Glauben, wenn ihr bekannt ist, dass eine gemeldete Tatsache unwahr ist. Bei Zweifeln sind entsprechende Sachverhalte nicht als Tatsache, sondern als Vermutung, Wertung oder als Aussage anderer Personen darzustellen.

Hinweisgebende, die möglichen Compliance-Fälle nach bestem Wissen und in gutem Glauben melden, haben keine für sie nachteiligen Maßnahmen des Unternehmens infolge der Meldung zu befürchten. 

Die gemeldeten Vorgänge werden ggf. mit Unterstützung durch Fachabteilungen und externe spezialisierte Personen untersucht und Sie erhalten nach Untersuchungsabschluss eine Rückmeldung, über unser Hinweisgebersystem.  

Jede Mitteilung von möglichen Verstößen sowie die getroffenen Maßnahmen werden dokumentiert. Der Hinweisgebende kann sich unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Beteiligten über den Stand des Verfahrens informieren.  

Wird die Untersuchung eines Vorgangs eingestellt, weil kein relevantes Fehlverhalten festgestellt werden konnte, wird der Betroffene hiervon unterrichtet, sofern er im Rahmen der Untersuchung zur Stellungnahme aufgefordert wurde oder er um eine Benachrichtigung gebeten hat.