Im Vergleich zu anderen Förderprogrammen hat das Forschungszulagengesetz viele Vorteile für Unternehmen. Fünf stellen wir in diesem Artikel vor.
Das Forschungszulagengesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Mit Hilfe des Gesetzes können Unternehmen Zulagen für Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) beantragen. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen sollen so bei Investitionen in Forschungsaktivitäten gefördert werden.
Die inhaltliche Beurteilung des Projektes übernimmt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Bei einer positiven Beurteilung kann die Zulage in einem zweiten Schritt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dieser Antrag kann erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden, in dem die förderfähigen Aufwendungen für begünstigte FuE-Vorhaben entstanden sind.
Fünf Vorteile des Forschungszulagengesetzes im Überblick
1. Bis zu 1 Mio. Euro Erstattung
Bis zum 30. Juni 2026 beträgt die maximale Höhe der Bemessungsgrundlage 4 Mio. Euro p.a., nach diesem Zeitpunkt liegt sie bei 2 Mio. Euro. Ausgehend von dieser Bemessungsgrundlage werden Aufwendungen mit 25 Prozent erstattet. Somit können Unternehmer*innen bis zu 1 Mio. Euro erhalten. Die Zulage kann auch noch rückwirkend für das Wirtschaftsjahr 2020 beantragt werden. Interne FuE-Aufwendungen für Löhne und Gehälter (Arbeitnehmer*innen Brutto und Zukunftssicherung Arbeitgeber*innen) fließen zu 100 Prozent in die Bemessungsgrundlage. Für extern vergebene FuE-Aufträge (innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes) werden 60 Prozent des vom Auftraggeber an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts rückerstattet.
2. Zugang für alle steuerpflichtigen Unternehmen möglich
Beim Forschungszulagengesetz gilt nicht das Gießkannenprinzip, sondern die Projektförderung. Rechtsanspruch auf Forschungszulagen haben alle steuerpflichtigen Unternehmen – und dies unabhängig von Größe, Alter, Rechtsform und Branche. Das gilt zum Beispiel auch für Freelancer und Startups.
3. Breites Spektrum an FuE-Themen
Begünstigt sind FuE-Vorhaben, soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.
Um über das Forschungszulagengesetz Ausgaben für FuE geltend zu machen, muss das antragstellende Unternehmen eine Auswahl an Kernkriterien erfüllen:
Das Forschungsvorhaben muss:
- auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (Neuartigkeit),
- auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen und damit schöpferisch sein,
- Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis haben, d.h. ungewiss sein,
- einem Plan folgend und budgetiert sein (Systematik),
- zu Ergebnissen führen, die reproduziert werden können (Übertragbarkeit/Reproduzierbarkeit).
Bei der Projektform ist zu beachten, dass es sich um eine genau definierte Aufgabe ökonomischer, wissenschaftlicher oder technischer Art mit klar festgelegten Zielen handeln soll. Die Tätigkeiten, die konkret geplant sind, sind zur Erreichung dieser Ziele durchzuführen. Zudem müssen konkrete Vorgaben vorliegen, anhand derer die Ergebnisse dieser Tätigkeiten festgestellt und mit einschlägigen Zielen verglichen werden können.
4. Kein Wettbewerbsverfahren, keine Veröffentlichungspflichten
Beim Forschungszulagengesetz profitieren die Begünstigten davon, dass weder Wettbewerbsverfahren noch Fristen existieren und das Programmbudget nicht gedeckelt ist. Zudem ist es nicht erforderlich, dass Maßnahmen sofort gestartet werden. Auch Projekte, die bereits angelaufen sind, können rückwirkend gefördert werden. Anders als bei anderen Förderprogrammen bestehen keine Veröffentlichungspflichten und Vorteile bei der Ergebnisverwertung.
5. Vollelektronische Antragstellung
Der Zugang zu den Forschungszulagen nach dem Forschungszulagengesetz ist vergleichsweise niedrigschwellig. Für jedes Vorhaben ist eine gesonderte Prüfung durch die BSFZ notwendig. Die Antragstellung erfolgt vollelektronisch und der Aufwand dazu ist - hinsichtlich der Angaben und im Vergleich mit anderen Förderprogrammen - überschaubar.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Antrag zur Förderung Ihres FuE-Projektes möglich ist oder wenn Sie Fragen zu Antragstellung und Projektmanagement haben, melden Sie sich bei der KölnBusiness. Wir helfen Ihnen gerne weiter.