Fördermittel spielen für Gründer*innen eine äußerst wichtige Rolle. Das Gründerstipendium NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen. Erst im September 2020 wurde das Fördermittel des Landes verlängert. Es soll Gründer*innen helfen, ihre Geschäftsideen im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle in NRW zu realisieren.
© KölnBusiness
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Gefördert werden einzelne Gründer*innen oder Teams von bis zu drei Personen, die jeweils das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und in NRW ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Der Zeitrahmen für die Existenzgründung umfasst bis zu einem Jahr vor und einem Jahr nach der Antragstellung für ein Stipendium. Das bedeutet, dass sich die Existenzgründer*innen entweder mit einem Unternehmen in NRW innerhalb der kommenden zwölf Monate selbständig machen wollen oder diese Existenzgründung bereits innerhalb der vergangenen zwölf Monate erfolgt ist.
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Ansprechpartner in Köln ist zum Beispiel der Digital Hub Cologne (DHC). Um das Stipendium zu erhalten, müssen die Bewerber*innen ein Ideenpapier skizzieren und dieses vor einer Jury im Rahmen eines 5-Minuten-Pitches vorstellen. Gibt die Jury eine Förderempfehlung, wird dies zeitnah durch das betreuende Netzwerk mitgeteilt. Im Anschluss müssen Gründer*innen einen Antrag mithilfe eines Web-Formulars stellen. Nach vollständig eingereichtem Antrag wird über den Förderantrag entschieden.