Alles zur finanziellen Förderung beim Gründungsstipendium NRW

Du hast alle Hürden genommen und bist nun Teil des Gründungsstipendiums NRW? Oder möchtest du dich erstmal informieren, wie genau die finanzielle Förderung aussieht und abläuft? In beiden Fällen bist du hier genau richtig. Wir klären dich über alle finanziellen Fragen zum Gründungsstipendium NRW auf. Ob Steuern oder Krankenversicherung, ob Mittelanforderung oder Mittelverwendung, hier findest du die Antworten!

1. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum finanziellen Teil des Stipendiums

 

 

Das Gründungsstipendium NRW möchte Gründer*innen vor und am Anfang der Existenzgründung unterstützen, um ihnen einen Freiraum anzubieten, innerhalb dessen sie sich voll auf die Umsetzung ihrer Unternehmung fokussieren können. So steht es dir frei, ob du die Förderung zur Unterstützung deines Lebensunterhaltes verwenden willst oder ob du sie direkt in das Unternehmen fließen lässt. Ob Lebensmitteleinkauf oder Druckerpapier – erlaubt ist alles, was den Gründungsprozess unterstützt.

Am Ende der Förderungszeit bestätigst du mit dem Verwendungsbescheid, dass du die Gelder ordnungsgemäß verwendet hast.

Der finanzielle Teil des Stipendiums umfasst eine Förderung von 1.200 € im Monat über höchstens ein Jahr, also 12 Monate, hinweg. Der Betrag ist brutto und muss versteuert werden. Die Förderung stellt nämlich eine Einnahme aus dem Gewerbetrieb gemäß § 15 EStG dar. Somit ist das Stipendium nicht steuerfrei und wird auch dem Freibetrag von 24.500 € hinzugerechnet. Wir empfehlen dir, zeitnah deinen Steuerberater dazu zu konsultieren.

Liegen einer anderen personenbezogenen Zuwendung oder Förderung die gleichen Ausgaben zugrunde, ist eine zeitgleiche Kombination ausgeschlossen. Das heißt, du kannst nicht gleichzeitig eine andere Förderung oder Zuwendung beziehen, die für die Umsetzung des Gründungsvorhaben und die dafür notwendigen Ausgaben, dazu gehört auch der Lebensunterhalt, gedacht ist.

Bei Förderungen, die Ausgaben decken, die nicht durch das Gründungsstipendium NRW finanziert sind, ist eine zeitgleiche Kombination möglich. Dazu gehören zum Beispiel Preisgelder von Businessplanwettbewerben.

Hier gilt auch, dass keine zeitgleiche Kombination mit einem Stipendium, Förderprogramm oder Beschäftigungsverhältnis, das zur Finanzierung des Lebensunterhaltes dient, zulässig ist.

Du darfst in dieser Zeit weniger als 15 Stunden pro Woche einer Nebentätigkeit nachgehen. Dein Fokus soll auf der Unternehmung und den dafür notwendigen Tätigkeiten liegen.

Grundsätzlich begründet das Stipendium kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Das bedeutet, dass du dich weiterhin selbstständig gesetzlich oder privat versichern musst. Das gilt auch für alle anderen Versicherungen, wie Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

Nein, in bei Bezug von Arbeitslosengeld ist die Förderung ausgeschlossen.

Nein, während des Gründungszuschusses ist die Förderung ausgeschlossen.

Nein, bei Erhalt einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente ist die Förderung ausgeschlossen.

Nein, denn hier würde eine Überkompensation eintreten.

Ja, solange keine Überkompensation eintritt.

Du möchtest wissen, wann du nicht für das Gründungsstipendium NRW geeignet bist? Hier findest du eine praktische Übersicht.

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2. So funktioniert die Mittel­anforderung

Die Voraus­setzungen für die Mittel­anforderung

Deine Antragsstellung beim Projektträger Jülich war erfolgreich und du hast deinen Zuwendungsbescheid erhalten? Wunderbar, dann steht einer Mittelanforderung nichts mehr im Wege! Achte unbedingt darauf, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Dein Bewilligungszeitraum hat bereits begonnen (den Bewilligungszeitraum findest du in deinem Zustellungsbescheid).
  • Du weißt, wer dein Gründungscoach ist und hast das der Projektstelle auch bereits mitgeteilt.
  • Du hast den Rechtsmittelverzicht eingereicht (Das ist die Anlage 1 des Zuwendungsbescheids).

 

Der Ablauf der Mittel­anforderung

Die Mittelanforderung stellst du für jeweils zwei Monate im Voraus. So trägst du beispielsweise in das Formular 1.3.2023 bis 30.4.2023 ein. Für die beiden Monate beträgt der Förderbetrag insgesamt 2.400 €. Fällt deine Mittelanforderung auf Dezember, forderst du zeitgleich deine Mittel für Januar und Februar an (natürlich nur, wenn die beiden Monate noch in deinem Förderzeitraum liegen).

Denke daran, im Formular anzukreuzen, dass du die Fördervoraussetzung weiterhin erfüllst und der Projektstelle immer mittzuteilen, wenn es bei dir Veränderungen gibt – und sei es „nur“ deine Kontonummer. Deine Projektstelle freut sich übrigens immer sehr über pünktlich eingereichte Mittelanforderungen.

Coaching

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Bin ich geeignet?

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Was ist innovativ?

Was beim Gründungsstipendium NRW als innovativ gilt, erfährst du hier.

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Wenn du dich allgemein zum Gründungsstipendium NRW informieren willst, findest du hier alles Wichtige.

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