10 Feb

Expert Session: Forschungszulagengesetz – Steuerliche Förderung von FuE

  • virtuell

Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Forschungszulagengesetz (FZulG), das eine steuerliche Zulage für Tätigkeiten im Bereich von Forschung und Entwicklung (FuE) vorsieht – unabhängig von Größe und Branche der Unternehmen.

Informieren Sie sich jetzt, um noch rückwirkend für das vergangene und laufende Wirtschaftsjahr eine Förderung von bis zu 1 Million Euro zu beantragen.

Neben eigenen FuE-Aktivitäten schließt das neue Gesetz auch Auftragsforschung mit ein. 

Zur Information über die Chancen der neuen Gesetzgebung veranstaltet die KölnBusiness Wirtschaftsförderung in Kooperation mit der ZENIT GmbH (Zentrum für Innovation und Technik in NRW) eine kostenlose digitale Expert Session am 10. Februar von 10 bis 11 Uhr. 

•    Wer ist anspruchsberechtigt?
•    Was sind begünstigungsfähige FuE-Vorhaben?
•    Welche Aufwendungen sind in welchem Umfang förderfähig?
•    Wie erfolgt das zweistufige Antragsverfahren bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und dem Finanzamt?

Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen Sergej Paveliev, Projektleiter und Experte für Innovationen und Fördermittel der ZENIT GmbH.

Zur Anmeldung

Nutzen Sie zusätzlich die Möglichkeit sich für ein individuelles und kostenloses Beratungsgespräch am Donnerstag, den 18. Februar 2021, anzumelden. 

Die Anmeldung per Doodle ist bis Dienstag, den 16. Februar 2021, um 13 Uhr möglich.

Zum Doodle-Kalender