Energie- und Gaskrise: Informationen für Unternehmen in Köln
Angesichts steigender Energiekosten und einer unklaren Versorgungslage vor allem auf dem Gasmarkt haben wir auf dieser Seite Informationen für Kölner Unternehmer*innen gebündelt.
Angesichts steigender Energiekosten und einer unklaren Versorgungslage vor allem auf dem Gasmarkt haben wir auf dieser Seite Informationen für Kölner Unternehmer*innen gebündelt.
Die Bundesregierung hat angesichts der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine einen wirtschaftlichen Abwehrschirm über 200 Milliarden Euro verkündet. So sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen auch für Unternehmen abgefedert werden. Einen Überblick über die geplanten und bereits eingeleiteten Entlastungen finden Sie auf diesen Seiten der Bundesregierung.
Die Bundesregierung hat eine Gas- und Strompreisbremse beschlossen, die am 1. März 2023 in Kraft treten und auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 und bis zum 30. April 2024 gelten sollen. Sie sehen vor, dass neben Privathaushalten auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Industriebetriebe entlastet werden.
Gaspreisbremse
Strompreisbremse
Mit der beschlossenen Soforthilfe für Dezember 2022 sollen Kundinnen und Kunden von Erdgas und Wärme vorübergehend entlastet werden. Von dem neuen Gesetz profitieren Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh Gas.
Diese müssen im Dezember keine Voraus- oder Abschlagszahlungen leisten bzw. haben Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Soforthilfe für Dezember schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und soll damit die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung und in dieser Frage-und-Antwort-Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe stellt das Land Nordrhein-Westfalen ein neues Starterpaket klimaneutraler Mittelstand zur Verfügung. Die Beratungszuschüsse und Kredite helfen dabei, Einsparpotenziale zu erschließen und gleichzeitig die Weichen in Richtung Klimaneutralität zu stellen.
Das Förderpaket adressiert sowohl den Orientierungsbedarf beim Thema Klimaneutralität als auch die akute Notwendigkeit von Brennstoffeinsparungen sowie die Nachfrage nach Fachkräften für die Umsetzung der Wärmewende. Es beinhaltet folgende Module:
Details erfahren Sie auf den Webseiten der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate.
Zinsgünstige Kredite für Unternehmen aller Größenklassen und Branchen.
Um Unternehmen bei der Bewältigung der Folgen des Russland-Ukraine-Krieges und der Energiekrise zu unterstützen, können diese auch auf verschiedene Bürgschaftsprogramme zurückgreifen.
Das Margining-Finanzierungsinstrument soll Unternehmen helfen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln. Mit dem Instrument will die Bundesregierung den Zugang zu ausreichender Liquidität sicherstellen.
Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen. Es wurde bis zum Jahresende 2022 verlängert. Ein Folgeprogramm ist bereits in Arbeit. Es sind Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich. Abgewickelt wird das Programm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Um die Gas- und Energieversorgung sicherzustellen, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen.
Die Bundesregierung hat die Alarmstufe des „Notfallplans Gas“ ausgerufen. Was bedeutet das?
Die Bundesnetzagentur bietet auf ihren Seiten einen aktuellen Überblick über die Gasversorgung.
Die RheinEnergie bietet auf ihren Webseiten einen aktuellen Überblick für Köln:
Die Bundesregierung hat verschiedene Energieeinsparverordnungen erlassen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Diese betreffen auch Unternehmen. Sie enthalten Vorschriften beispielsweise zur Beheizung und Beleuchtung von Gebäuden. Lesen Sie hierzu eine Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Projektmanager Klimaschutz und Nachhaltigkeit
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