Mit der beschlossenen Soforthilfe für Dezember 2022 sollen Kundinnen und Kunden von Erdgas und Wärme vorübergehend entlastet werden. Von dem neuen Gesetz profitieren Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh Gas.
Diese müssen im Dezember keine Voraus- oder Abschlagszahlungen leisten bzw. haben Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Soforthilfe für Dezember schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und soll damit die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung und in dieser Frage-und-Antwort-Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.