Energie- und Gaskrise: Informationen für Unternehmen in Köln

Angesichts steigender Energiekosten und einer unklaren Versorgungslage vor allem auf dem Gasmarkt haben wir auf dieser Seite Informationen für Kölner Unternehmer*innen gebündelt.

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Entlastungen für Unternehmen

Die Bundesregierung hat angesichts der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine einen wirtschaftlichen Abwehrschirm über 200 Milliarden Euro verkündet. So sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen auch für Unternehmen abgefedert werden. Einen Überblick über die geplanten und bereits eingeleiteten Entlastungen finden Sie auf diesen Seiten der Bundesregierung.

Die Bundesregierung hat eine Gas- und Strompreisbremse beschlossen, die am 1. März 2023 in Kraft treten und auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 und bis zum 30. April 2024 gelten sollen. Sie sehen vor, dass neben Privathaushalten auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Industriebetriebe entlastet werden.

 

Gaspreisbremse

  • Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr soll der Gaspreis auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden, für 80 Prozent des Jahresverbrauchs des Vorjahres. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. 
  • Die befristete Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 auch für Industriekunden greifen. Der Preis pro Kilowattstunde wird für Industriekunden auf 7 Cent netto gedeckelt, für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Strompreisbremse

  • Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr wird bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenztbis 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.
  • Für mittlere und große Unternehmen mit einemStromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr liegt die Grenze bei 13 Cent netto für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums

Mit der beschlossenen Soforthilfe für Dezember 2022 sollen Kundinnen und Kunden von Erdgas und Wärme vorübergehend entlastet werden. Von dem neuen Gesetz profitieren Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh Gas.

Diese müssen im Dezember keine Voraus- oder Abschlagszahlungen leisten bzw. haben Anspruch auf eine Entschädigung. 

Die Soforthilfe für Dezember schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und soll damit die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung und in dieser Frage-und-Antwort-Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe stellt das Land Nordrhein-Westfalen ein neues Starterpaket klimaneutraler Mittelstand zur Verfügung. Die Beratungszuschüsse und Kredite helfen dabei, Einsparpotenziale zu erschließen und gleichzeitig die Weichen in Richtung Klimaneutralität zu stellen.

 

Das Förderpaket adressiert sowohl den Orientierungsbedarf beim Thema Klimaneutralität als auch die akute Notwendigkeit von Brennstoffeinsparungen sowie die Nachfrage nach Fachkräften für die Umsetzung der Wärmewende. Es beinhaltet folgende Module:

  • Förderung einer Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  • Förderung von Transformationskonzepten für die treibhausgasneutrale Produktion 2045 für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende
  • Förderung von Wärmekonzepten für produzierende Unternehmen bis 2.500 Mitarbeitende
  • Kredit „Weg vom Gas“ für kleine produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
  • Bildungsprämie Wärmepumpe für die Fortbildung technischer Führungskräfte von SHK-, Kälte- und Klimaanlagen-Betrieben

Details erfahren Sie auf den Webseiten der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate.

Zinsgünstige Kredite für Unternehmen aller Größenklassen und Branchen.

Um Unternehmen bei der Bewältigung der Folgen des Russland-Ukraine-Krieges und der Energiekrise zu unterstützen, können diese auch auf verschiedene Bürgschaftsprogramme zurückgreifen.

Das Margining-Finanzierungsinstrument soll Unternehmen helfen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln. Mit dem Instrument will die Bundesregierung den Zugang zu ausreichender Liquidität sicherstellen.

Mehr Informationen des Bundesfinanzministeriums

Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen. Es wurde bis zum Jahresende 2022 verlängert. Ein Folgeprogramm ist bereits in Arbeit. Es sind Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich. Abgewickelt wird das Programm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Zum Förderprogramm

Allgemeine Versorgungslage

Um die Gas- und Energieversorgung sicherzustellen, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen.

Die Bundesregierung hat die Alarmstufe des „Notfallplans Gas“ ausgerufen. Was bedeutet das?

Fragen und Antworten der Bundesregierung

Die Bundesnetzagentur bietet auf ihren Seiten einen aktuellen Überblick über die Gasversorgung.

Zum Überblick der Bundesnetzagentur

Die RheinEnergie bietet auf ihren Webseiten einen aktuellen Überblick für Köln:

Zum Überblick der RheinEnergie

Behördlich verordnete Energiesparmaßnahmen

Die Bundesregierung von der Bundesregierung 2022 erlassenen Energieeinsparverordnungen sind am 15. April 2023 ausgelaufen. Diese betrafen auch Unternehmen. Sie enthiellten Vorschriften beispielsweise zur Beheizung und Beleuchtung von Gebäuden. Hier finden Sie die ursprünglichen Verordnungen.

Tipps zum Energiesparen für Unternehmen

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  • Kostenlose und individuelle Erstberatung zum Thema Energiekrise
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Max Thien

Innovationsmanager Green Economy

Team Transformation