Öffentliche Förder­maßnahmen und -programme

Auf dieser Seite finden Sie eine große Übersicht ausgewählter öffentlicher Förderprogramme. Finden Sie die passende Förderung für Ihre Digitalisierungs- und Innovationsprojekte sowie für Projekte zu spezifischen Trends und Technologien in Ihrer Branche!

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Förderung von Digitalisierungs­projekten

Startups, Unternehmen aller Größen sowie Freiberufler*innen können bei der NRW.BANK zinsgünstige Darlehen für Projekte in drei Bereichen beantragen: 

  • Digitale Produktion und Verfahren (z.B. die Integration von digitalen Kundenschnittstellen an das Produktionsleitsystem) 

  • Digitale Produkte (z.B. Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen)

  • Digitale Strategie und Organisation (z.B. Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie)

  • Weiterführende Informationen

Mit dem zinsgünstigen ERP-Digitalisierungskredit fördert die KfW-Bank mittelständische Unternehmen, Freiberufler*innen und junge Unternehmen in Gründung den Finanzierungsbedarf von Digitalisierungsprojekten, z.B. in den Bereichen Industrie 4.0, IT- und Datensicherheit, digitale Plattformen und Apps, digitale Vertriebskanäle, additive Fertigung und Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze. 

Das Förderprogramm MID des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (MWIKE) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Schwerpunkt liegt auf der (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren und gliedert sich in mehrere Programme: 

  • MID-Digitalisierung: KMU mit weniger als 250 Mitarbeitenden erhalten einen Zuschuss für die Beauftragung von Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen.

  • MID-Assistent/in: KMU mit weniger als 50 Mitarbeitenden, die Hochschulabsolvent*innen zur Umsetzung eines Digitalisierungsprojekts anstellen, werden durch die anteilige Finanzierung der Lohnkosten unterstützt. 

  • MID-Digitale Sicherheit: KMU mit weniger als 250 Mitarbeitenden können einen Zuschuss beantragen, um den Ist-Zustand ihrer IT-Sicherheitssysteme zu analysieren, etwaige Sicherheitslücken zu beheben, Mitarbeitende in Schulungen zu sensibilisieren und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.
  • Weiterführende Informationen

Förderung von Innovationsprojekten

Das Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (MWIKE) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Schwerpunkt liegt auf der (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren und gliedert sich in mehrere Programme: 

  • MID-Analyse: KMU mit weniger als 250 Mitarbeitenden erhalten einen Zuschuss für Studien, Recherchen und/oder Beratung im Rahmen eines Innovationsprojekts, die bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Auftrag gegeben werden, z.B. Machbarkeits- und Werkstoffstudien. 

  • MID-Innovation: KMU mit weniger als 250 Mitarbeitenden erhalten einen Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Auftrag gegeben werden, z.B. Prototypenbau, Service Engineering oder Konstruktionsleistungen. 

  • MID-Assistent/in: KMU mit weniger als 50 Mitarbeitenden, die Hochschulabsolvent*innen zur Umsetzung eines Innovationsprojekts anstellen, werden durch die anteilige Finanzierung der Lohnkosten unterstützt. 

  • Weiterführende Informationen

Das Förderprogramm go-inno richtet sich an Unternehmen, Startups mit signifikantem Geschäftsbetrieb und Handwerksbetriebe mit weniger als 100 Mitarbeitenden. Durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) autorisierte Beratungsunternehmen unterstützen durch Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produktinnovationen und technischen Verfahrensinnovationen. Die Berater*innen übernehmen auch die Antragstellung für Zuschüsse, die Abrechnung und das Berichtswesen. 

Startups, Unternehmen aller Größen sowie Freiberufler*innen können bei der NRW.BANK zinsgünstige Darlehen beantragen. Damit können die Einführung technologisch fortschrittlicher Produkte bzw. Produktionsverfahren sowie die Optimierung bestehender Produkte und Verfahren finanziert werden.

Das FZulG ermöglicht die Beantragung einer Steuerzulage für Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Alter und Branche. FuE-Aktivitäten lassen sich durch die Verrechnung der Zulage mit der Einkommenssteuerschuld bezuschussen. Förderfähig sind die Aufwendungen für Personal und Auftragsforschung sowie Sachkosten. Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Zulage 35 Prozent, für große Unternehmen 25 Prozent. Eigenleistungen von Einzelunternehmer*innen können mit 70 Euro pro Stunde verrechnet werden. Anträge können rückwirkend für vier Jahre gestellt werden.

Der Förderaufruf „Go-to-Market Gutschein“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt. 

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, Existenzgründer*innen und Startups, deren Gründung max. drei Jahre zurückliegt. Der Sitz des Unternehmens muss in NRW liegen. 

Förderfähig sind projektbezogene Ausgaben für Fremdleistungen aus den Bereichen: 

  • Dienstleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte sowie 
  • Dienstleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/ Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z. B. Strategieberatung, Training & Einführung in Tools), 
  • Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren sowie 
  • Beratungsleistungen durch die/den Coach/in bzw. Mentor/in.

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Forschungs- und Bildungseinrichtungen dabei, die Anwendungsreife ihrer Erfindungen zu steigern und diese anwendungsorientiert zu validieren. Insbesondere die Verwertungschancen durch Lizenzierung, Verkauf oder durch eine Ausgründung aus der Hochschule sollen verbessert werden. In einer zweiten Phase besteht die Möglichkeit, in Kooperationen mit Unternehmen die Erfindungen weiter in Richtung Marktreife zu entwickeln und Kooperationsbeziehungen zu festigen.  

 

Das Programm unterstützt zum einen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Nutzung ihres kreativen Potenzials durch das Sichern und Nutzen von geistigem Eigentum. Zum anderen fördert es die Überführung neuester Forschungsergebnisse in Normen und Standards. Des Weiteren werden KMU darin unterstützt, in Normungs- und Standardisierungsausschüssen bzw. in entsprechenden nationalen und internationalen Gremien mitzuarbeiten.

Der KMU-Fonds der Europäischen Kommission bietet kleinen und mittleren Unternehmen finanzielle Unterstützung für den Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums. Dieser impliziert z.B. Marken, Geschmacksmuster, Patente, Unternehmensidentitäten, Produkte, Dienstleistungen und Verfahren.  

Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden erhalten durch das ZIM des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Zuschüsse für FuE-Projekte. Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden können ebenfalls von dem Programm profitieren, sofern diese mit mindestens einem Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden kooperieren. 

Unternehmen können die geförderten Projekte als Einzelprojekte oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen durchführen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken und internationale Partnerschaften gefördert. 

Zusätzlich können Zuschüsse für Durchführbarkeitsstudien und Leistungen zur Markteinführung (z.B. die Beauftragung eines Marktforschungsinstituts) beantragt werden. 

Mit KMU-innovativ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Spitzenforschungsprojekte von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden in mehreren Technologiefeldern: 

Im Rahmen von gemeinsamen Forschungsvorhaben sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit FuE-Interesse und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, als Antragsteller*innen zugelassen. Entscheidend sind Exzellenz und Innovationsgrad des Projekts sowie hohe Verwertungschancen. 

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. 

Förderung von betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen

Zur Sicherung von Arbeitsplätzen und der Leistungsfähigkeit von Unternehmen werden mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) externe Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung bezuschusst. Antragsberechtigt sind Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten. 

Zuwendungsempfänger des Programms INQA-Coaching des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sind Unternehmen mit mindestens einer/m und weniger als 250 Beschäftigten, Freiberufler*innen, gemeinnützige Unternehmen und Startups, die seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. Speziell ausgebildete Coaches unterstützen die Zuwendungsempfänger dabei, eine mitarbeiterorientierte, agile Arbeitsmethode auszuprobieren und zu erlernen. Zudem soll ihr Blick für den ganzheitlichen, nachhaltigen Ansatz einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik geweitet werden, der die Beschäftigten konsequent mit einbezieht. Damit sollen Unternehmen befähigt werden, zukünftig auf die vielfältigen betrieblichen Herausforderungen, die der demografische, digitale und ökologische Wandel und die damit verbundenen Veränderungen der Arbeitswelt mit sich bringen, angemessen zu reagieren. 

Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) stellen die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen 17,3 Millionen Euro Fördermittel für Zuschüsse zu Beratungsleistungen zur Verfügung, um die Finanzierung von Beratungen bei Gründungs- und Übernahmevorhaben zu erleichtern, den Bestand von Existenzgründungen zu erhöhen sowie die Qualität der Gründungen zu verbessern.

Förderung von Messebeteiligungen

Kleine und mittlere Unternehmen aus NRW werden durch das Land NRW unterstützt, sich auf Messen im Ausland auf den Gemeinschaftsständen des Landes zu präsentieren. Die Unternehmensreisen helfen beim Eintritt in ausgewählte Märkte weltweit, mit Einblicken in wirtschaftspolitische Hintergründe und die Branchenstruktur des jeweiligen Gastlandes sowie mit vielfältigen Kontaktmöglichkeiten.

Das Land NRW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, wenn sie sich mit einem Auftritt auf Auslandsmessen weltweit und nun auch auf internationalen Inlandsmessen ihrer Wahl einem breiten Publikum vorstellen möchten. Die Messe muss beim Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (auma)– aufgeführt sein

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beteiligt sich weltweit an internationalen Messen und bietet deutschen Unternehmen über Firmengemeinschaftspräsentationen die Möglichkeit, sich unter dem Dach „made in Germany“ auf attraktiven Märkten zu präsentieren.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an bestimmten internationalen Leitmessen in Deutschland. Förderfähig sind die Kosten für Standmiete und Standbau für die Beteiligung an einem Gemeinschaftsstand mit bis zu 7.500 € pro Aussteller und Messe.  

Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft

Gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige stehen oft vor existenziellen Herausforderungen. Das ESF Plus Programm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hilft diesen Selbstständigen, ihre Geschäftsmodelle widerstandsfähiger zu machen. Das Programm bietet finanzielle Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen, um Unsicherheiten zu mindern und die Konkurrenzfähigkeit zu stärken. 

Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen, die seit mindestens zwei Jahren ihre Tätigkeit ausüben, können eine nachgelagerte Erstattung von 90 Prozent der nachgewiesenen Qualifizierungskosten von bis zu 5.000 Euro (ohne MwSt.) erhalten. Das ist ein reeller Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für deine Geschäftsentwicklung.

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Die Film- und Medienstiftung NRW hat die Stärkung und Entwicklung der Film- und Medienwirtschaft in NRW zum Ziel. Gefördert werden z.B. Film/Fernsehen und Serien, Games und interaktive Inhalte, Kinos und Hörspiele. 

Die Initiative Musik gGmbH ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft. Gefördert werden z.B. Musikproduktionen, Veröffentlichungen und Konzerttourneen für Musiker*innen. 

„Creative Europe“ fördert die kulturelle Vielfalt, das kulturelle Erbe Europas, die Wettbewerbsfähigkeit des Kultur- und Kreativsektors sowie internationale kulturelle Beziehungen. 

Das Förderprogramm ist in drei Unterprogramme mit verschiedenen Schwerpunkten aufgeteilt: 

  • Media:  

    • Europäische Filme, TV-Programme und Videospiele, 

    • kreative grenzüberschreitende Zusammenarbeit, 

    • Weiterbildung für Produzenten, Regisseure und Drehbuchautoren, 

    • digitale Transformation der audiovisuellen Industrie, 

    • Europäische Filmfestivals. 

  • Kultur: 

    • Transnationale Kooperationsprojekte, die Kulturorganisationen jeder Größe zusammenbringen, 

    • Europäische Netzwerke von Kulturorganisation, 

    • Mobilität von KünstlerInnen und Kunstschaffenden, 

    • Stärkung der Kompetenzen von Kulturschaffenden, 

    • Maßnahmen zur Förderung des europäischen Kulturerbes. 

  • Sektorübergreifend/cross sectoral: 

    • Transnationale politische Zusammenarbeit im Kulturbereich, 

    • Internationaler Austausch von Wissen und bewährten Praktiken, 

    • sektorübergreifende Tätigkeiten zur Unterstützung des Strukturwandels, 

    • innovative Ansätze zur content creation. 

Der Innovationswettbewerb findet im Rahmen der EFRE.NRW-Förderung 2021-2027 statt. Gefördert werden Innovationen in der Kultur und der Kreativwirtschaft, im Bereich der Künstlichen Intelligenz sowie in den Informations- und Kommunikationstechnologien. Dabei kann es sich um technische Innovationen, Prozessinnovationen oder Organisationsinnovationen handeln. Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert.  

Der Wettbewerb richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen. 

Förderung der Life Sciences und Medizin

Mit der „Gründungsoffensive Biotechnologie“ (GO-Bio) treibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Transfer von Forschungsideen aus der lebenswissenschaftlichen Grundlagenforschung in die Anwendung gezielt voran. Zielgruppe für diese Förderinitiative sind gründungswillige Forschungsteams deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)  fördert mit „START-interaktiv“ Startups in der Spitzenforschung. 

In Modul 1 werden Projektideen von Forschungsgruppen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bezuschusst, die auf die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse durch eine Ausgründung abzielen. 

In Modul 2 werden risikoreiche Projekte von bereits gegründeten Startups bezuschusst. Förderfähig sind vorwettbewerbliche Vorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind, sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der Startups haben. 

In den Modulen werden Forschungsvorhaben aus diesen Themenfeldern gefördert: 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert risikoreiche und vorwettbewerbliche Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Die innovativen medizintechnischen Lösungen müssen einen ungedeckten medizinischen Versorgungsbedarf adressieren und signifikante Verbesserungen in der Patientenversorgung erwarten lassen. Dadurch soll die beschleunigte Überführung von Innovationen in die Versorgung gefördert und das späte Ausfallrisiko für Investitionen in Forschung und Entwicklung gesenkt werden.

Horizont Europa ist das Rahmenprogramm der Europäischen Union (EU) für Forschung und Innovation (FuE) für den Zeitraum 2021-2027. Die Förderung der LifeScience durch Horizont Europa erfolgt durch meist jährliche Ausschreibungen im Rahmen der folgenden Fördermaßahmen: 

  

Cluster 1 „Gesundheit“:Das Cluster fördert die Vernetzung der medizinischen Grundlagenforschung mit der klinischen, epidemiologischen, der Umwelt- und der sozioökonomischen Forschung. Ebenfalls gefördert werden digitale Lösungen und Gesundheitssysteme. 

  

Mission „Krebs“:Diese Mission fördert die Forschung für ein tiefer gehendes Verständnis von Krebs und verbesserte Prävention, Diagnose und Therapie für die Optimierung der Lebensqualität der Betroffenen. Zudem soll Erkrankten Zugang zur Krebsbehandlung ermöglicht werden. 

  

Europäische Partnerschaften zu Life Science: Die Partnerschaften haben unter anderem zum Ziel, die Fragmentierung der FuE-Landschaft zu überwinden, Überschneidungen mit nationalen oder regionalen Forschungsaktivitäten zu vermeiden sowie Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu fördern. Mit Bezug auf die Life Sciences sind Partnerschaften zu den folgenden Themen geplant: Gesundheitsinnovationen, Weltgesundheit, Chemie-Risikenabschätzung, medizinische Forschung, Transformation des Gesundheits- und Pflegesystems, personalisierte Medizin, seltene Krankheiten und Antibiotikaresistenz. 

  

IHI – Innovative Health Initiative: Ziel der IHI ist es, zur Schaffung eines EU-weiten Ökosystems für Gesundheitsforschung und -innovation beizutragen, das die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in Innovationen in den Bereichen Prävention, Diagnostik, Behandlung und Krankheitsmanagement erleichtert. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, an denen der biopharmazeutische, biotechnologische und medizintechnische Sektor beteiligt ist, inkl. Unternehmen, die im digitalen Bereich tätig sind. 

  

Eurostars / EUREKA Ziel: Eurostars richtet sich an forschungstreibende kleine und mittlere Unternehmen, die verstärkt für eine europäische Zusammenarbeit in FuE-Projekten motiviert werden sollen. Eurostars-Projekte sind vorwettbewerbliche technologie- und themenoffene Projekte und dienen zivilen Zwecken. 

  

Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und EIT Health: Das EIT fördert die „Knowledge and Innovation Communities (KICs)“. Eines der KICs, das EIT Health, wurde zum Thema „Innovation für gesundes Leben und aktives Altern“ als eine der größten Gesundheitsinitiativen weltweit gegründet. Durch die Zusammenarbeit mit führenden Organisationen aus Pharma, Medizintechnik, Kostenträger, wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und Universitäten wird nachhaltig die Gesundheitsversorgung vorangetrieben. 

Der Innovationswettbewerb „Gesünder.IN.NRW“ adressiert wissens- und forschungsintensive Themen aus Spitzenmedizin, Medizintechnik, Lebenswissenschaften (etwa Biologie, Chemie, Biochemie und Bioinformatik), Ernährungswissenschaften und Pharmazie. Die Gesundheitsförderung und -versorgung in der Fläche, die Prävention und die nachhaltige Ernährung stellen bedeutsame Schwerpunkte dar. Die Chancen der Digitalisierung sollen bestmöglich genutzt werden. 

Der Wettbewerb richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen. Jedes Vorhaben muss in Form einer Kooperation von mindestens einem KMU mit weiteren Teilnahmeberechtigten gemeinsam durchgeführt werden. 

Förderung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe stellt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie der Landes NRW (MWIKE) Beratungszuschüsse und Kredite zur Verfügung. Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, zeitnah praktische Schritte in Richtung Klimaneutralität zu unternehmen und diese mit einem schlüssigen Gesamtkonzept zu verbinden. Das Förderpaket adressiert den Orientierungsbedarf beim Thema Klimaneutralität, die akute Notwendigkeit von Brennstoffeinsparungen sowie die Nachfrage nach Fachkräften für die Umsetzung der Wärmewende. Es beinhaltet folgende Module: 

Das Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (MWIKE) hat die Umsetzung der Energiewende und die Förderung treibhausgasmindernder Technologien von der Forschung bis hin zur Markteinführung zum Ziel. 

progres.nrw besteht aus den Programmbereichen Research, Innovation, emissionsarme Mobilität, Kraft- Wärmekopplung, Wärme- und Kältenetze, Klimaschutztechnik sowie Markteinführung. 

Das Umweltinnovationsprogramm (UIP) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Gefördert werden innovative großtechnische Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten – Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden. Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, Maschinen und Ausgaben der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen –insbesondere in den Bereichen: 

  •  Abwasserbehandlung 

  •  Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung 

  •  Circular Economy  

  •  Bodenschutz 

  •  Luftreinhaltung, Klimaschutz 

  •  Minderung von Lärm und Erschütterungen 

  •  Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien 

  •  Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz 

Weiterführende Informationen 

Mit dem Aufruf "Ressource.NRW" werden im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE.NRW) kleine und mittlere Unternehmen gefördert. Bezuschusst werden Investitionen in innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter, welche einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz bzw. zu einem Übergang zu einer Circular Economy leisten und die in Deutschland noch nicht angewendet werden. 

Weiterführende Informationen 

Ziel der Richtlinie ist es, die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 durch Investitionen zu steigern sowie den Anteil erneuerbarer Energie zur Bereitstellung von Prozesswärme zu erhöhen. 

Gefördert werden: 

  • Querschnittstechnologien 

  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien 

  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software  

  • Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen 

  • Transformationskonzepte. 

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Freiberufler*innen, gemeinnützige Organisationen und Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen. 

Gefördert werden unabhängige Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aller Branchen mit dem Fokus auf eine kreislauforientiertere, ressourcenschonendere und -effizientere Gestaltung ihrer Geschäftsabläufe und -modelle, Produktionsprozesse und Produkte. 

Der Förderwettbewerb ist akteur-, sektor- und technologieoffen und Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Im Fokus der Förderung stehen investive Maßnahmen von Unternehmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien.  

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert Einzel- und Kooperationsprojekte, die einen hohen Beitrag zur Lösung von Umweltproblemen erwarten lassen. Förderfähig sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz. 

Unternehmensgründungen und Startups, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln, werden im gesonderten „Green Start-up Programm“ adressiert.  

Die Stadt Köln gewährt mit dem Programm „GRÜN hoch 3“ Zuwendungen für die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen sowie für die Entsiegelung und Wiederbegrünung von Böden. Bezuschusst werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Begrünungsmaßnahmen von privaten Haus- und Freiflächen sowie gewerblichen Flächen auf dem Stadtgebiet Kölns. 

Antragsberechtigt sind 

  • Eigentümer*innen und Eigentümergemeinschaften, 

  • sonstige Verfügungsberechtigte über ein Grundstück (z.B. Erbbauberechtigte, Mieter*innen, Interessengruppen wie Vereine oder Initiativen) sofern eine Vollmacht der Grundstückseigentümer*in vorliegt, 

  • Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden (Die Stadt Köln behält sich vor, darüber hinaus einmalig Vorhaben von Unternehmen zu fördern, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen). 

  • Weiterführende Informationen 

Eigentümer*innen, Mieter*innen oder Pächter*innen sowie Energiedienstleister*innen (Contractoren), sofern es sich um Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen handelt, können bei der Stadt Köln einen Zuschuss von 60%  für die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbeimmobilien beantragen.  

 

Horizont Europa ist eines der Instrumente, mit denen der Europäische Green Deal und der Circular Economy Action Plan (CEAP) umgesetzt werden sollen. Von besonderer Bedeutung für Kreislaufwirtschaftsthemen sind die folgenden sog. Cluster mit ihren Fördercalls:

 

Cluster 4: Förderung von sauberen und klimaneutralen industriellen Wertschöpfungsketten, Kreislaufwirtschaft und klimaneutralen digitalen Systemen und Infrastrukturen in der Industrie. Dies soll durch innovative Fertigungsprozesse und deren Digitalisierung gelingen. Ebenfalls gefördert werden neue Geschäftsmodelle sowie nachhaltige, fortschrittliche Werkstoffe und Technologien, die den Übergang zur Dekarbonisierung ermöglichen.

 

Cluster 6: Förderung des Schutzes und der Wiederherstellung von Ökosystemen, der Vermeidung des Verlusts von Biodiversität, des nachhaltigen und zirkulären Ressourcenmanagements, der Bioökonomie sowie des Übergangs zu nachhaltigen, gesunden und integrativen Ernährungssystemen.

LIFE ist das Finanzierungsinstrument der EU für Maßnahmen im Umwelt-, Klima- und Naturschutz. Es fördert strategische Projekte zum Erhalt von Biodiversität und Lebensräumen, zur Verminderung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel. Ferner sollen die entsprechende Verwaltungspraxis verbessert, Best Practices etabliert und die Sensibilität für Umweltthemen erhöht werden. Unternehmen verschiedenster Größe und öffentliche Institutionen aus den EU-Mitgliedstaaten sind antragsberechtigt.

Der Innovationswettbewerb „Energie.IN.NRW“ fördert im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE.NRW) Verbundprojekte von Wissenschaft und Wirtschaft zu folgenden Schwerpunkten: 

  • Energie: Strom- und Wärmeerzeugung, Netze und Infrastruktur sowie neue Speichertechnologien und Energieträger für ein sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft

  • Industrie: Treibhausgasneutrale Technologien, Produkte und Prozesse einschließlich Energieeffizienz- und Flexibilisierungspotenzialen für klimaneutrale Energielösungen und Prozesse in der Industrie

  • Gebäude: Energieeffizienz im Gebäude, kreislaufgerechte Baustoffe und Bauteile, sowie urbane Energielösungen und klimagerechte Mobilität für die dezentrale Sektorenkopplung 

Der Wettbewerb richtet sich an: 

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 

  • große Unternehmen (nur in Kooperation mit KMU) 

  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen 

  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen 

  • Kammern, Vereine und Stiftungen 

Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein KMU aus Nordrhein-Westfalen handeln. 

Der Förderaufruf „Circular Economy – CircularCities.NRW“ des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 richtet sich an: 

  • kleine und mittlere Unternehmen, 
  • Kommunen und kommunale Zweckverbände, 
  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen, 
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie 
  • Kammern, Vereine und Stiftungen. 

Der Aufruf zielt auf die Förderung umfassender innovativer Ansätze in Kommunen für den Übergang in eine Circular Economy hin. In den geförderten Projekten sollen Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Wieder- und Weiterverwendung (z.B. Reparatur) durchgeführt werden. Zudem sollen Kooperationen von Unternehmen zur Schließung von Stoffkreisläufen (z.B. industrielle Symbiose). 

Es werden Maßnahmen aus den folgenden vier Bereichen gefördert: 

  • Innovationsvorhaben im Bereich der Circular Economy, 
  • Investitionsvorhaben im Bereich der Circular Economy, 
  • Einstellung von Circular Economy Beauftragten sowie 
  • Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. 

Weiterführende Informationen 

KMU mit Sitz oder Niederlassung in NRW erhalten einen Zuschuss für Vorhaben zur Entwicklung von kritischen Technologien in den folgenden Bereichen:

 

  • digitalen Technologie und technologieintensive Innovationen 
  • umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien 
  • Biotechnologien.

Geförderte Projekte müssen ein zirkuläres Produktdesign nutzen, die den Materialverbrauch industrieller Prozesse senken, die Nachhaltigkeit von Material erhöhen, Modularität und Up-grade-Fähigkeiten verbessern oder auf eine verlängerte Lebensdauer von Produkten ausgerichtet sind.
 

Weiterführende Informationen 

Mit dieser Richtlinie stellt das Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Förderungen zur Verringerung der Umweltwirkungen und zur Erhöhung des Nachhaltigkeitsstandards bei der Schaffung neuen Wohnraums sowie bei der Errichtung neuer Wohn- und Nichtwohngebäude bereit. Hierdurch soll die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus reduziert, der Primärenergiebedarf verringert und den Einsatz von erneuerbaren Energien erhöht werden.

Das Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (MWIKE) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Im Teilprogramm MID-Assistent/in werden KMU mit weniger als 50 Mitarbeitenden, die Hochschulabsolvent*innen für ein Projekt zur Einführung bzw. Erhöhung der Ressourcen- und Energieeffizienz anstellen, durch die anteilige Finanzierung der Lohnkosten unterstützt.  

Förderung von Mobilität und Logistik

Mit dem Förderprogramm verfolgt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) das Ziel, Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen bis 2026 wettbewerbsfähig im Markt zu etablieren. Gefördert werden FuE-Vorhaben bzw. Durchführbarkeitsstudien sowie Innovationscluster im Technologiefeld von Wasserstoff- und Brennstoffzellen, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr. 
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Gebietskörperschaften, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. 

Mit der Förderrichtlinie „mFUND“ fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Konzeption digitaler Geschäftsideen für die Mobilität 4.0 durch datenbasierte Innovationen in den Bereichen Mobilität, Logistik und Infrastruktur. Bezuschusst werden Vorhaben zur Entwicklung digitale Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten wie z.B. neue Navigationsdienste, intelligente Reiseplaner oder Wetter-Apps. Startups, Unternehmen und andere Einrichtungen mit FuE-Aufgaben können Zuschusszahlungen beantragen. 

Auf Grundlage der Anschlussförderrichtlinie gewährt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Unternehmen Zuschusszahlungen für die Reaktivierung, den Neu- und Ausbau und den Ersatz von Gleisanschlüssen und multifunktionalen Anlagen sowie Zuführungs- und Industriestammgleisen. Die geförderten Unternehmen verpflichten sich dazu, bei Ersatz mindestens das bisherige bzw. bei Neubau, Ausbau und Reaktivierung zusätzliches Frachtvolumen über den geförderten Anschluss auf der Schiene zu transportieren. Andernfalls müssen sie den Zuschuss anteilig zurückzahlen. 

Nicht-öffentliche Ladestationen: 

Das Land fördert die Errichtung von AC- und DC-Ladepunkten 

  • Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und für Beschäftigte 

  • Ladeinfrastruktur in Kombination mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen 

  • Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge 

  • Ladeinfrastruktur im Bereich Carsharing 

Weitere Informationen 

 

Öffentlich zugängliche Ladestationen: 

Das Land zahlt einen Zuschuss von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.500 Euro bei öffentlich zugänglichen AC-Ladepunkten (unter 50 kW). 

Weitere Informationen  

 

 

Netzanschlüsse für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur:  

Das Land fördert die Errichtung und Ertüchtigung von Netzanschlüssen für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur:  

  • für Garagen- und Stellplatzkomplexe 

  • in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge 

  • in Verbindung mit Ladeinfrastruktur an Carsharingstationen

Weitere Informationen

 

Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur:  

Das Land fördert die Errichtung einer Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen. Die Förderhöhe beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50 000 € 

Weitere Informationen

 

Umsetzungskonzepte:  

Das Land NRW bezuschusst die Beratung zur Anschaffung von E-Fahrzeugen, zum Aufbau von Ladeinfrastruktur, zum E-Flottenmanagement sowie finanziellen und rechtlichen Themen mit bis zu 50 % der Kosten, maximal 10.000 Euro.  

Weitere Informationen  

 

 

(Elektro-)Lastenfahrräder:  

  • Beim Kauf von E-Lastenfahrrädern zahlt das Land 20 Prozent der Kosten bis maximal 1.000 Euro dazu  

  • Nicht-elektrische Lastenfahrräder werden pauschal mit 500 Euro gefördert. 

Weiterführende Informationen  

  • Der Bund fördert im Rahmen der „Förderung von E-Lastenfahrrädern“ die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern ab einer Nutzlast von 120 kg und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.   

Weiterführende Informationen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bezuschusst die Systemkosten zur Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge sowie zur Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen. Bei der Nachrüstung werden auch die externen Einbaukosten gefördert.  

Mit den Förderprogrammen für den Güterkraftverkehr verfolgt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) das Ziel, dem Fachkräftemangel in der Branche entgegenzuwirken, die Qualifizierung von Beschäftigten zu unterstützen, die Sicherheit zu erhöhen und die Absenkung des CO²- und Schadstoffemissionsniveaus zu erzielen: 

Mit dem Innovationswettbewerb "NeueWege.IN.NRW" sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben gefördert werden, die Mobilitäts- oder Logistikansätze auf Schiene, Straße, Wasser oder in der Luft verfolgen und ein hohes ökonomisches und ökologisches Potential aufweisen.  

Der Wettbewerb richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen (nur in Kooperation mit KMU), kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen. 

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