Gründungsstipendium NRW fördert Innovation und Gründergeist

Das Gründungsstipendium NRW fördert mit 1.200 € pro Monat über ein Jahr hinweg Gründer*innen, die mit ihrer innovativen Idee eine Jury überzeugen konnten. Neben der finanziellen Unterstützung beinhaltet das Stipendium ein begleitendes Coaching und viele Möglichkeiten zum Netzwerken. Das Stipendium wird im gesamten Bundesland NRW von regionalen Gründungsnetzwerken vergeben.

Erfahre hier alles, was du zum Gründungsstipendium NRW wissen musst!

Partner sind das Hochschulgründernetz Cologne, das Rechtsrheinische Technologie- und Gründerzentrum Köln, die Technische Hochschule Köln, die Universität zu Köln mit dem GATEWAY Gründerservice sowie der Digital Hub Cologne (DHC).

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1. Was ist das Gründungsstipendium NRW?

Mit dem Gründungsstipendium NRW fördert das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen innovative Gründer*innen. Das Stipendium soll dabei Gründer*innen in der Phase vor und am Anfang ihrer Existenzgründung die Möglichkeit bieten, sich intensiv und fokussiert der Entwicklung ihres Unternehmens zu widmen.

Während des Förderzeitraums sollen die Stipendiat*innen deutliche Fortschritte bei folgenden Themen zeigen:

  • Businessplan
  • Entwicklung marktfähiger Produkte
  • Markterschließung

Nach einem erfolgreichen Pitch bei einem der akkreditierten Gründungsnetzwerke empfiehlt dich das betreuende Netzwerk beim Projektträger Jülich, bei dem du dann über ein Formular deine Förderung beantragst.

Stipendiat*innen erhalten ein Jahr lang eine Förderung von 1.200 € brutto pro Monat und werden außerdem in dieser Zeit von einem Coach begleitet.

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Nicht alle guten Gründungsideen passen zum Gründungsstipendium NRW. Wann du nicht dafür in Frage kommst, erfährst du hier.

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2. Wer kommt für das Gründungsstipendium NRW in Frage?

Ob du dich für das Gründungsstipendium NRW bewerben kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier findest du eine Übersicht zu den wichtigsten Kriterien, die du als Bewerber*in mitbringst.

Du solltest:

  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • deinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in NRW haben
  • vor höchstens 12 Monaten ein Unternehmen gegründet haben oder
  • in höchstens 12 Monaten ein Unternehmen gründen
  • in der Geschäftsführung deines Unternehmens sein
  • dich alleine oder als Teil eines Teams von bis zu drei Gründer*innen bewerben

Dein Unternehmen sollte:

  • innovativ sein
  • nicht börsennotiert sein
  • noch keine Gewinne ausgeschüttet haben
  • nicht durch einen Zusammenschluss oder eine Spaltung nach § 123 gegründet worden sein

 

 - KölnBusiness

Was bedeutet innovativ?

Dass dein Unternehmen innovativ ist, ist essenziell für die Förderung. Was das bedeutet, erklärt Andreas Severin, Gründungsberater bei KölnBusiness und Jury-Mitglied für das Gründungsstipendium NRW. 

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Fragen und Antworten zu den Voraussetzungen für das Gründungsstipendium NRW

Die oben genannten Punkte sind die wichtigsten Basics, die dich für eine Förderung qualifizieren. Im folgenden FAQ findest du noch weitere Kriterien und wichtige Fragestellungen zum Thema Förderberechtigung.

 

Es werden maximal drei Gründer*innen pro Unternehmen gefördert. Damit eure Bewerbung als Team gelingt, solltet ihr darlegen können, dass sich eure jeweiligen Fachkompetenzen bzw. Ausbildungen unterscheiden und ihr im Unternehmen verschiedene Aufgaben übernehmt. Ein*e Gründer*in soll als Know-how-Träger*in wesentlich an der Erarbeitung der Idee mitgewirkt haben.

Bei inhabergeführten Unternehmen gelten die Unternehmer*innen als Geschäftsführer*innen.

Dein Unternehmen muss ein Kleinstunternehmen sein, das weniger als zehn Mitarbeiter*innen und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz hat. Hier findest du die genau Definition von KMUs.

Nein, als Schüler*in kannst du das Stipendium nicht beantragen, denn die Förderung und der Besuch einer Schule sind nicht vereinbar.

Ja, wenn der Verein im Handelsregister eingetragen oder die Eintragung geplant ist.

Nein, Gründungen für Fischerei und Aquakultur, für die Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse werden nicht gefördert.

Bist du weder Schweizer Staatsbürger*in noch Staatsbürger*in eines Landes, das zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört, kannst du dich auf das Gründungsstipendium NRW bewerben, wenn du eine gültige Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis besitzt. Wichtig ist, dass die Aufenthaltserlaubnis für den gesamten Förderungszeitraum gültig ist.

Nein, bei Bezug von Arbeitslosengeld ist die Förderung ausgeschlossen.

Nein, während des Gründungszuschusses ist die Förderung ausgeschlossen.

Nein, bei Erhalt einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente ist die Förderung ausgeschlossen.

Nein, denn hier würde eine Überkompensation eintreten.

Ja, solange keine Überkompensation eintritt.

3. Wie werde ich Stipendiat*in?

Die Bewerbung für das Gründungsstipendium NRW folgt einem klaren Ablauf. Hier erfährst du, welche Schritte dafür notwendig sind und was du unbedingt beachten solltest.

 

Der Ablauf in der Kurz-Übersicht

  1. Informieren, Detailfragen klären
  2. Ausarbeitung des Ideenpapiers
  3. Einreichen des Ideenpapiers
  4. Einladung zur Jurysitzung
  5. Präsentation des Ideenpapiers und der Geschäftsidee vor der Jury
  6. Empfiehlt die Jury die Förderung: Antragsstellung beim Projektträger Jülich
  7. Wird die Förderung bewilligt: Beginn der 12-monatigen Förderzeit

 

Was sollte ich zu den einzelnen Schritten unbedingt wissen?

Alle Schritte, die für eine erfolgreiche Bewerbung notwendig sind, haben eines gemeinsam: Wenn du dein Unternehmen gut kennst und deutlich herausarbeiten kannst, worin deine oder eure Stärken und vor allem deine oder eure Innovation liegen, sollte dir die Bewerbung auf das Gründungsstipendium NRW gut gelingen. Hier findest du noch weitere wichtige Infos und Tipps zu den einzelnen Schritten.

 

1. Informieren, Detailfragen klären

Diese Seite enthält viele wichtige Infos zum Gründungsstipendium NRW. Solltest du dennoch Fragen, melde dich gerne bei uns unter gruendungsstipendium@koeln.business.

 

2. Ausarbeitung des Ideenpapiers

Du kannst hier eine Vorlage für das Ideenpapier herunterladen. Achte darauf, die Fragen klar und deutlich, fachlich fundiert und bestenfalls in einem Fließtext zu beantworten. Das Ideenpapier für das Gründungsstipendium NRW sollte dabei nicht mehr als sieben Seiten umfassen. Erkläre Fachbegriffe sinnvoll und nachvollziehbar. Lege die Kostenstruktur in wesentlichen Punkten dar und bringe sie mit deiner Marktanalyse in Zusammenhang.

Wichtig: Du musst nicht alles schon bis ins letzte Detail ausgearbeitet und jedes Problem bereits gelöst haben. Wichtiger ist, dass du deine Kompetenz und die Innovationskraft deiner Idee deutlich vermitteln kannst. Ausführlichere Informationen zum Thema Innovation findest du hier.

 

3. Einreichen des Ideenpapiers

Ist dein Ideenpapier fertig und hast du es nochmal gut auf Basis unserer Checkliste überprüft, reichst du es bei uns ein (gruendungsstipendium@koeln.business). Wir bestätigen dir dann den Eingang deines Ideenpapiers.

 

4. Einladung zur Jurysitzung

Entspricht dein Ideenpapier den Vorgaben und kann im ersten Schritt überzeugen, wirst du zur Jurysitzung eingeladen. Aufgrund des hohen Interesses sind Termine schnell ausgebucht. Die Einladung zu einer Jurysitzung hängt davon ab, wann dein Ideenpapier bei uns ankommt. Wir teilen alle Gründer*innen in der Reihenfolge des Eingangs ihres Ideenpapiers ein. Oft ist in der nächsten Jurysitzung kein Platz mehr. Aber wir organisieren etwa alle zwei Wochen eine Sitzung, daher musst du nicht allzu lange auf deinen Termin warten. 

 

5. Präsentation des Ideenpapiers und der Geschäftsidee vor der Jury

Im nächsten Schritt präsentierst du dein Ideenpapier und deine Geschäftsidee der Jury. Dafür hast du fünf Minuten Zeit. Im Anschluss an deine Präsentation können dir die Mitglieder der Jury fünf Minuten lang Fragen stellen.

Die Jury besteht aus drei bis sechs Juroren. Sie kommen aus öffentlichen (IHK, HWK, Universitäten, Wirtschaftsförderung) und privaten Institutionen (Gründungsberatungen, Coaches, Investoren, erfahrene Gründer), arbeiten alle mit Gründern und haben teilweise selbst Gründungserfahrung. Sie bewerten dich mit einem einheitlichen Bewertungsbogen anhand dieser fünf Kriterien:

  1. Innovativität
  2. Machbarkeit und Perspektive
  3. Markt- und Wettbewerbssituation
  4. Kundennutzen und Bedarf
  5. Gründerteam

Mehr hilfreiche Informationen zu den einzelnen Punkten findest du in unserer Guideline zum Gründungsstipendium NRW.

 

Übrigens: Bei einem negativen Votum kannst du dich nach einer Überarbeitung deines Ideenpapiers wieder der Jury stellen.

 

6. Empfiehlt die Jury die Förderung: Antragsstellung beim Projektträger Jülich

Hast du deinen Pitch erfolgreich bewältigt und empfiehlt dich die Jury für das Stipendium, musst du nun einen Antrag beim Projektträger Jülich stellen. Hierfür gibt es ein Antragstool, dessen Zugangsdaten du von deiner Jury erhältst. Innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang erhältst du Rückmeldung über eine Bewilligung deines Antrags. Ist diese positiv, bekommst du einen Zuwendungsbescheid zugesendet, der dir den Bezugszeitraum deines Stipendiums mitteilt. Gut zu wissen: Die Jury hat die Möglichkeit in ihr Votum die Verpflichtung aufzunehmen, dass du dich ihr im siebten oder achten Monat erneut stellen musst.

 

7. Wird die Förderung bewilligt: Beginn der 12-monatigen Förderzeit

Du kannst in deiner Bewerbung einen Wunschtermin für deinen Förderzeitraum festlegen, den der Projektträger Jülich versucht zu berücksichtigen. Bewerbt ihr euch als Team ist es empfehlenswert, denselben Zeitraum anzugeben.

4. Was passiert während des Stipendiums?

Hast du alles bis hierhin erfolgreich bewältigt, bist du nun offizielle*r Stipendiat*in des Gründungsstipendiums NRW. Vielleicht ist nun für dich schon alles klar oder du hast möglicherweise Fragen zum Ablauf, zum Coaching oder dazu, wenn sich während des Stipendiums etwas ändert. Wir möchten dir hier alle wichtigen Informationen zur Verfügung stellen, sollte dennoch noch etwas unklar sein, kannst du dich jederzeit gerne an uns (gruendungsstipendium@koeln.business) oder an deinen Coach wenden.

 

Das Coaching während des Gründungsstipendiums NRW

Dein Stipendium beinhaltet nicht nur eine finanzielle Unterstützung von 1.200 € brutto im Monat, sondern auch die Betreuung durch einen Coach.

Dein Coach ist ab jetzt dein erster Ansprechpartner, er unterstützt dich bei allen Formalitäten und entwickelt mit dir dein Geschäftsmodell weiter. Er ist ein kritisches Gegenüber, das dich fördert und fordert. Gemeinsam legt ihr Meilensteine fest, die den Fortschritt innerhalb der Förderung nachvollziehbar machen. Du triffst deinen Coach etwa zwei- bis dreimal im Monat. Alles zum Thema Coaching findest du auf dieser Seite.

 

Das Finanzielle während des Gründungsstipendiums NRW

Du erhältst ab Förderungsbeginn alle zwei Monate für zwei Monate im Voraus deine Förderung auf das von dir angegebene Konto ausgezahlt. Alles zum Thema Finanzen und Steuern findest du auf dieser Seite.

 

Und wenn sich während des Stipendiums etwas ändert?

Natürlich kann es passieren, dass sich innerhalb eines Jahres Dinge verändern. Wichtig ist, dass du dich darüber informierst, was diese Veränderung für dein Stipendium bedeutet. Hier findest du die wichtigsten Fragen und Antworten zu möglichen Veränderungen während des Gründungsstipendiums NRW.

 

Du musst deinen Rücktritt mit einem formlosen, unterschriebenen Rücktrittsschreiben dem Projektträger Jülich mitteilen. Diese Punkte muss dein Schreiben beinhalten:

  • Name de*r Stipendiat*in
  • Aktenzeichen
  • Rücktrittsgrund (z. B. Praktikum mit Tätigkeit ≥ 15 Stunden pro Woche)
  • Datum, zu dem man vom Stipendium zurücktreten will bzw. ab dem die Fördervoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden
  • Angabe, ob bereits Zuwendungsmittel für die Monate nach dem Rücktritt beantragt/ausgezahlt wurden oder nicht
  • rechtsverbindliche Unterschrift de*s Stipendiate*in (keine digitale Unterschrift)

Hast du bereits Zahlungen für Monate nach dem Rücktritt erhalten, so musst du diese mit Zinsen an den Projektträger Jülich zurückzahlen.

Ist jemand aus eurem Team von der Förderung zurückgetreten, besprecht ihr das mit eurem Coach. Besteht weiterhin eine positive Umsetzungsprognose muss der Austritt keine negativen Konsequenzen haben. Steht allerdings im Raum, dass ihr eure Ziele ohne die ausgestiegene Person nicht erreichen könnt, entscheidet die Jury auf Veranlassung des Coaches, ob die Förderung weitergeführt werden kann.

Dies sollte während der Laufzeit des Gründungsstipendium NRW nicht erfolgen, da ihr dadurch die Anbindung an euren Coach und euer Gründungsnetzwerk verliert und die Betreuung nicht mehr gewährleistet ist. Hier muss geprüft werden, ob die Realisierung des Vorhabens gefährdet ist.

Wichtig: bei einem Umzug in ein anderes Bundesland oder ins Ausland wird das Stipendium widerrufen.

Nein. Gibt es Verwerfungen innerhalb des Teams, sollten diese mit dem Coach bzw. Gründungsnetzwerk besprochen und gelöst werden. Nur wenn abzusehen ist, dass die festgelegten Ziele nicht erreicht werden können, entscheidet die Jury über die Weiterführung des Projekts.

Wirst du während des Förderungszeitraums krank, bedeutet das nicht zwangsläufig das Ende der Förderung. Hier kommt es darauf an, ob du deine Pflichten weiterhin erfüllen kannst und der Projektfortschritt ungefährdet bleibt. Ist das nicht der Fall, entscheidet die Jury auf Veranlassung des Coaches über die Weiterführung des Projektes. Ein temporäres Aussetzen des Stipendiums ist nicht möglich.

Ja, das ist möglich. Informiere dich hierzu in der Einschreibungsordnung deiner Universität oder FH.

Nein, ein Aussetzen des Stipendiums ist nicht möglich. Du kannst allerdings, wenn noch keine Fördermittel bezahlt worden sind, einen Antrag auf Verschiebung stellen. Wurden schon Fördermittel bezahlt, ist das nicht mehr möglich und du kannst das Praktikum nur antreten, wenn du vom Stipendium zurücktrittst.

Tritt einer dieser beiden Fälle ein, musst du das dem Projektträger Jülich und deinem Coach unverzüglich mitteilen. Gegebenenfalls trittst du dann frühzeitig vom Stipendium zurück und der Zuwendungsbescheid wird daraufhin für die Zukunft widerrufen.

Im Falle, dass eine Stipendiatin während der Durchführung ein Kind bekommt, kann einmalig die Projektlaufzeit um drei Monate verlängert werden (Förderung somit pro Person bis zu 18.000 €). Zusätzlich ist es möglich, auf Antrag das Stipendium für die Zeit des Bezugs von Elterngeld um bis zu zwölf Monate zu unterbrechen (für Stipendiatinnen und Stipendiaten), solange der Zeitraum in der Laufzeit der Richtlinie liegt.

Gründungsstipendium NRW

Du suchst noch weitere Informationen?

Auf der Webseite www.gründungsstipendium.nrw findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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