Soforthilfe des Landes NRW
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Unternehmen, Angehörige freier Berufe und Landwirte in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Das hat das Landeskabinett am Donnerstag, 22. Juli 2021, in einer Sondersitzung beschlossen.
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Soforthilfe: Antragsstellung bei der Stadt
Betroffene Kölner Gewerbetreibende erhalten aus der Soforthilfe des Landes NRW pauschal 5.000 Euro. Anträge können Kölner Gewerbetreibende per E-Mail an soforthilfen@stadt-koeln.de, per Post (Stadt Köln, „Soforthilfe Unwetter“, 50605 Köln) oder persönlich bei jeder Dienststelle stellen. Die Stadtverwaltung bittet darum, die Anträge entweder per Brief oder per E-Mail zu stellen, aber nicht doppelt.
Weitere Informationen und die Antragsformulare sind unter www.soforthilfe.koeln abrufbar.
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Ihr Betrieb ist vom aktuellen Hochwasser betroffen? Die Bundesagentur für Arbeit gewährt Kurzarbeitergeld für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, wenn Arbeits- und Entgeltausfälle unvermeidbar sind und die Fördervoraussetzungen vorliegen.
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