Viele KMU haben keine eigene Abteilung für Forschung und Entwicklung (FuE) im eigenen Hause. Um innovationsfähig zu bleiben, kann zusätzliches Knowhow aus der Wissenschaft helfen: Programme sollen Zugang zu neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ermöglichen, die KMU in neue Verfahren, Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen umsetzen können.
Mit der Unterstützung bei der Vernetzung von Unternehmen und Hochschulen fördern EU, Bund und Land gesellschaftlich und wirtschaftlich relevante Themen in vielen Bereichen wie z.B. der Digitalisierung, Energie- und Umweltpolitik und speziell mit der KMU-Förderung im FuE- und Innovationsbereich.
Übersicht über Programme
BMBF – KMU-innovativ
Spitzenforschung im Mittelstand vom BMBF: Themengebundene KMU Förderung von Hightech-Projekten, die in einer Zusammenarbeit von Hochschulen, Forschungsinstituten und KMU Entwicklungsvorhaben zum Beispiel in den Themenfeldern Bioökonomie, Elektronik und autonomes Fahren, Ressourceneffizienz und Klimaschutz, Materialforschung und weitere unterstützt.
MID-Gutscheine des MWIDE
Für die Kooperation von Hochschulen und Unternehmen gibt es für Beratung, Entwicklung und Umsetzung die MID-Gutscheinvarianten MID-Digitalisierung, MID-Analyse, MID-Innovation. Mit dem MID-Innovationsassistenten können Hochschulabsolventen über eine Förderung direkt im Unternehmen eingestellt werden und projektbezogen Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren weiterentwickeln.
BMBF – Entwicklung digitaler Technologien
Entwicklung digitaler Technologien: Themenspezifisches Programm mit Förderaufrufen zu unterschiedlichen Themen innerhalb des Förderrahmens. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte im vorwettbewerblichen Bereich mit dem Ziel der Beschleunigung des Transfers wissenschaftlicher Ergebnisse im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien hin zu marktorientierten Spitzentechnologien.
MWIDE – progres.NRW
Im Förderprogramm progres.NRW sind förderpolitische Aktivitäten zur Energiepolitik des Landes NRW gebündelt. In verschiedenen Förderlinien im Bereich der rationellen Energieverwendung und regenerativen Energien werden Unternehmen und Hochschulen angesprochen – der Transfer wird besonders im Programmbereich Innovation unterstützt, dort fördert progres.NRW innovative Vorhaben in der industriellen FuE.
BMWI – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) des BMWI ist ein technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Die enge Kooperation von KMU und Hochschulen wird dabei vor allem in den sogenannten ZIM-Kooperationsprojekten und ZIM-Netzwerken gefördert. Im Einzelnen besteht das Förderprogramm aus den Linien: ZIM-Einzelprojekte, ZIM-Kooperationsprojekte und ZIM-Kooperationsnetzwerk.
BMWI – Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Neben der KMU Förderung technikorientierter Forschung und Entwicklung wird hier der Fokus auf nichttechnische Innovationen gesetzt. In der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen sollen Lösungen gefunden werden für Produkte, Dienstleistungen, Handlungsweisen, Vereinbarungen oder Modellen, durch die die Gesellschaft deutlich profitiert. Auch hier gibt es einen Lotsendienst, der umfangreich bei der Antragstellung berät.
Bei dieser Auflistung handelt es sich um eine Auswahl. Weitere Förderprogramme finden Sie auf www.foerderdatenbank.de.
Bei Fragen zum Thema beraten Sie die Mitarbeiter von KölnBusiness: innovation@koeln.business
Die wichtigsten Fragen zum Thema
Welche KMU können sich für Förderprogramme bewerben?
Die hier genannten Förderprogramme wenden sich speziell an KMU mit folgenden Kriterien: Mittelgroße Unternehmen mit unter 250 Mitarbeitern, Umsatz 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von 43 Mio. Euro, kleine Unternehmen unter 50 Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme 10 Mio. Euro und Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitern und einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von 2 Mio. Euro. Es gibt Ausnahmen, die die Definition von KMU auf Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern ausdehnen. Die Angabe der Mitarbeiter wird jeweils in Vollzeitäquivalenten gerechnet, Beteiligungsverhältnisse sind zu berücksichtigen. Umsätze und Bilanzsummen sind als Maximalbeträge zu verstehen.
Größere Unternehmen können als Kooperationspartner in vielen Programmen ebenfalls teilnehmen, allerdings ohne Förderung. Eingereicht werden die Anträge bei den Projektträgern, den Einrichtungen, die von Land und Bund mit der Durchführung der Förderprogramme betraut wurden. Wenn es sich um Projekte im Bereich des hier vorgestellten Technologietransfers handelt, werden die Förderanträge zusammen mit der Hochschule eingereicht, die mit ihrer Erfahrung das Prozedere erleichtern kann.
Welche Projekte werden gefördert?
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein: Zum einen muss das Vorhaben (technisch) neu sein, es darf noch nicht begonnen haben und es muss risikobehaftet sowie wirtschaftlich verwertbar sein. Ein hohes technisches und wirtschaftliches Risiko muss nachweisbar sein, damit die Öffentliche Hilfe nachvollziehbar ist. Förderfähige Kosten sind – je nach Programm – im Wesentlichen: Personalkosten, Betriebskosten, Kosten für Fremdleistungen, Sondereinzelkosten (Instrumente und Ausrüstungen) und Kosten, die zur Erlangung gewerblicher Schutzrechte entstehen. Während der Projektlaufzeit werden Fördergelder zu verschiedenen Zeitpunkten abgerufen. Unter Umständen müssen Personalkosten und andere Kosten mehrere Monate vorfinanziert werden. Daher ist es unabdingbar, dass eine ausreichende Liquidität des Unternehmens gewährleistet ist. Im Wesentlichen werden die Fördermittel in Form direkter finanzieller Zuwendungen (als nicht rückzahlbarer Zuschuss) ausgeschüttet oder verbilligter Darlehen oder Steuervergünstigungen ausgegeben. Die Förderhöhen für die Unternehmen hängen ab von der Art des Programms oder der Unternehmensgröße und liegen bei 30 – 80 Prozent.
Wie verläuft die KMU Förderung?
Am Anfang jeder Bewerbung für ein Förderprogramm steht die Ideenphase, in der die Idee oder das Thema identifiziert wird. Hier sollten KMU den Kontakt zur Hochschule suchen, z.B. über die sogenannten Transferstellen der Hochschulen. Hier können auch Mitarbeiter der KölnBusiness Wirtschaftsförderung helfen und Kontakte herstellen. In dieser Anfangsphase wird das Projektkonsortium festgelegt und die Arbeitsumfänge werden bestimmt. In der darauffolgenden Phase sollten die Projektverantwortlichen Projektskizzen erstellen und abstimmen. Darauf kann der Antrag erfolgen. Die benötigten Formulare dazu sind bei den jeweiligen Projektträgern zu finden, die bei der Antragstellung umfangreich unterstützen. Wird der Antrag bewilligt, beginnt der Förderzeitraum, der je nach Programm wenige Monate bis zu drei Jahren umfasst. Am Ende erstellt ein Projektmitarbeiter den Abschlussbericht mit Verwendungsnachweis der Förderung.
BMF – Forschungszulagengesetz
Seit 1. Januar 2020 wird die FuE in Unternehmen steuerlich gefördert, Bemessungsgrundlage sind die im Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen des Anspruchsberechtigten bis maximal 2 Mio. Euro. Profitieren können vor allem KMU ohne eigenes Forschungspersonal.