Zuschüsse für deine Weiterbildung

KOMPASS Förderprogramm für Solo-Selbstständige

Du willst dich weiterbilden und dadurch deine berufliche Existenz als Solo-Selbstständige*r auf solidere Füße stellen? Du möchtest dein Geschäftsmodell krisenfest und zukunftsfähiger gestalten und wünschst dir dafür finanzielle Unterstützung? Das ESF Plus Programm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige macht es im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) möglich. KölnBusiness ist akkreditierte Anlauf- und Beratungsstelle und steht bei allen Schritten an deiner Seite.

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Unser Service für dich

Wunsch­fortbildung oder Beratungs­bedarf

Gemeinsam prüfen wir deine Weiterbildungswünsche auf Förderfähigkeit oder suchen passende Qualifizierungsangebote für dich. Als erste Anlaufstelle in der Region beraten wir dich gerne bei allen administrativen Fragen (von Registrierung über Antragstellung bis Abrechnung) zum Programm KOMPASS. Wir sind deine Schnittstelle zum Fördermittelgeber.

Unsere Beratungsstelle legt ihren Schwerpunkt auf Solo-Selbstständige der Kölner Kultur- und Kreativwirtschaft, steht aber auch allen weiteren Solo-Selbstständigen in NRW und in ganz Deutschland offen.

Das ESF Plus Programm KOMPASS

Finanzielle Förderung von Qualifizierungs­maßnahmen

Gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige stehen oft vor existenziellen Herausforderungen. Das ESF Plus Programm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hilft diesen Selbstständigen, ihre Geschäftsmodelle widerstandsfähiger zu machen. Das Programm bietet finanzielle Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen, um Unsicherheiten zu mindern und die Konkurrenzfähigkeit zu stärken. 

Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen, die seit mindestens zwei Jahren ihre Tätigkeit ausüben, können eine nachgelagerte Erstattung von 90 Prozent der nachgewiesenen Qualifizierungskosten von bis zu 5.000 Euro (ohne MwSt.) erhalten. Das ist ein reeller Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für deine Geschäftsentwicklung.

Mehr Infos erhältst du auch auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds.

Antragstellung

  • Bitte vereinbare zunächst einen Beratungstermin.
  • Vor dem Beratungstermin ist es erforderlich, dass du dich im Förderportal Z-EU-S anmeldest. Registriere dich mit deiner Geschäftsadresse und gib unbedingt deine Steueridentifikationsnummer an!
  • Anschließend musst du eine sog. Interessenbekundung (= damit bekundest du Dein Interesse an einer Antragstellung für das Förderprogramm KOMPASS) anlegen und einreichen – jetzt hast Du alles, was du für das Beratungsgespräch brauchst, vorbereitet.
  • Eine detaillierte Anleitung, wie diese Schritte durchzuführen sind, findest du hier oder in unserem Video.

 

Video-Tutorial: Was du vor dem ersten Beratungsgespräch tun musst

Welche Fördervoraussetzungen musst du erfüllen?

  • Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
  • Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
  • Mind. seit zwei Jahren am Markt bestehen
  • Haupterwerb, also mindestens 51 Prozent der Einkünfte müssen aus Solo-Selbstständigkeit stammen
  • Maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten (zum Beispiel eine Vollzeitkraft oder zwei Halbtagsbeschäftigte)
  • De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren nicht höher als 200.000 Euro
  • Beratungsgespräch mit einer KOMPASS-Anlaufstelle

Welche Qualifizierungen bzw. Weiterbildungen sind förderfähig?

Prinzipiell sind Weiterbildungen/Qualifizierungen, die der Sicherung oder Weiterentwicklung der beruflichen Existenz und Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells der Solo-Selbstständigen dienen, förderfähig. Die Maßnahmen müssen auf die Stärkung einer oder mehrerer der folgenden Kompetenzen abzielen:

  • Berufsspezifische fachliche Kompetenzen – beziehen sich auf den entsprechenden Beruf (z.B. WordPress für Grafikdesigner)
  • Nicht-berufsbezogene fachliche Kompetenzen – solche Querschnittskompetenzen sind für eine Vielzahl von Berufen relevant (z.B. Betriebswirtschaftslehre, Marketing, Digitalisierung, Arbeitsrecht, versicherungstechnische Fragestellungen)
  • Personale Kompetenzensind für die eigene Weiterentwicklung relevant (z.B. Selbstreflexion, Entscheidungsfähigkeit, Stressresistenz, Selbstbewusstsein)
  • Soziale Kompetenzen – für Kommunikation, Kooperation, Konfliktsituationen (z.B. Teamfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Empathie)
  • Methodische Kompetenzen – für die Beschaffung von Informationen und die Lösung von Aufgaben und Problemstellungen (z.B. Präsentationstechniken, Zeit- und Selbstmanagement, Medienkompetenz, Rhetorik, Gesprächs- und Verhandlungsführung)

 

Folgende Inhalte sind nicht förderfähig:

Prävention und Gesundheitsförderung – Kunst und Kultur – Sprachunterricht

Dazu zählen u.a.:

  • Bewegung (z.B. Pilates, Rückentrainings, Lauftrainings, Tauchkurse, Reitkurse, Schwimmkurse, Kletter- und Wanderkurse)
  • Ernährung (z.B. Ernährungsberatungskurse, Diabetes-Präventionskurse)
  • Entspannung und Erholung (z.B. Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation, Yoga, Qigong, Wellness-Angebote, Meditation
  • Kunst und Kultur (z.B. Kurse im Bereich Malerei, Gesangs- oder Instrumentalunterricht)
  • Sprache (z.B. Erlernen von Mutter- und Fremdsprachen in Wort und Schrift)

Ausgenommen hiervon sind für a) - e) fachliche Qualifizierungen, z.B. Yoga-Weiterbildung für Yogalehrer*innen, fachliche Erweiterung für Dolmetscher*innen oder Musiklehrer*innen sowie Berufssprachkurse wie z.B. Business English für Verhandlungen.

 

Ferner sind die folgenden Weiterbildungen nicht förderfähig:

  • Reine Coaching- und/oder Beratungsleistungen (wie z.B. bei INQA-Coaching)
  • Pflichtqualifizierungen oder vorgeschriebene Weiterbildungen
  • Weiterbildungen, die bereits ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen gefördert werden
  • Weiterbildungen, die Beratung zur Konkursvermeidung oder Beschäftigtentransfer beinhalten
  • Produkt- bzw. Herstellerschulungen
  • Einzelunterricht
  • Innerbetriebliche Qualifizierungen
  • Kurse, die vollständig mittels Selbstlernmedien erfolgen
  • Führerscheinkurse
  • Im Ausland stattfindende Weiterbildungen

Wie hoch ist der Förderumfang und welche Kosten werden erstattet?

Die Förderung besteht in der Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses.

Die Kosten für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme werden zu 90 Prozent der reinen Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu 5.000 Euro (ohne MwSt.) erstattet.

Der maximale Zuschussbetrag für eine Förderung kann somit höchstens 4.500 Euro betragen. Der konkrete Betrag ist abhängig von der Höhe der Qualifizierungskosten.

Kostet eine Weiterbildung mehr als 5.000 Euro, wird der Fördersatz von 90 Prozent nur bis zu der Grenze von 5.000 Euro netto angewendet. Darüber hinaus gehende Kosten müssen zu 100 Prozent durch die Solo-Selbstständigen getragen werden.

Weitere Nebenkosten wie beispielsweise Fahrtkosten oder Verbrauchsmaterial sind nicht zuwendungsfähig und müssen von den Solo-Selbstständigen komplett selbst finanziert werden.

Download: KOMPASS FAQ

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein ausführliches FAQ erstellt, bei dem viele Fragen rund um das KOMPASS Förderprogramm für Solo-Selbstständige beantwortet werden.

  • FAQ KOMPASS Förderprogramm für Solo-Selbstständige PDF | 315 KB

Du hast Fragen?

Ich berate dich gerne!

Bitte beachte, dass - bedingt durch die große Nachfrage - Beratungstermine einige Zeit Vorlauf haben können. Schreib mir gerne eine Mail, ich melde mich dann mit einem Terminvorschlag bei dir. 

Jeden Montag von 9:00 bis 11:00 findet unter der Nummer 0221-99501 213 die telefonische Sprechstunde statt.

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Die KOMPASS-Anlaufstelle bei der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH wird im Rahmen des Programms „KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.