Zuschüsse für deine Weiterbildung

KOMPASS Förderprogramm für Solo-Selbstständige

Du willst dich weiterbilden und dadurch deine berufliche Existenz als Solo-Selbstständige*r auf solidere Füße stellen? Du möchtest dein Geschäftsmodell krisenfest und zukunftsfähiger gestalten und wünschst dir dafür finanzielle Unterstützung? Das ESF Plus Programm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige macht es im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) möglich. KölnBusiness ist akkreditierte Anlauf- und Beratungsstelle und steht bei allen Schritten an deiner Seite.

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Unser Service für dich

Wunsch­fortbildung oder Beratungs­bedarf

Gemeinsam prüfen wir deine Weiterbildungswünsche auf Förderfähigkeit oder suchen passende Qualifizierungsangebote für dich. Als erste Anlaufstelle in der Region beraten wir dich gerne bei allen administrativen Fragen (von Registrierung über Antragstellung bis Abrechnung) zum Programm KOMPASS. Wir sind deine Schnittstelle zum Fördermittelgeber.

Unsere Beratungsstelle legt ihren Schwerpunkt auf Solo-Selbstständige der Kölner Kultur- und Kreativwirtschaft, steht aber auch allen weiteren Soloselbstständigen in NRW und in ganz Deutschland offen.

Das ESF Plus Programm KOMPASS

Finanzielle Förderung von Qualifizierungs­maßnahmen

Gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige stehen oft vor existenziellen Herausforderungen. Das ESF Plus Programm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hilft diesen Selbstständigen, ihre Geschäftsmodelle widerstandsfähiger zu machen. Das Programm bietet finanzielle Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen, um Unsicherheiten zu mindern und die Konkurrenzfähigkeit zu stärken. 

Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen, die seit mindestens zwei Jahren ihre Tätigkeit ausüben, können eine nachgelagerte Erstattung von 90 Prozent der nachgewiesenen Qualifizierungskosten von bis zu 5.000 Euro (ohne MwSt.) erhalten. Das ist ein reeller Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für deine Geschäftsentwicklung.

Mehr Infos erhältst du auch auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds.

Welche Fördervoraussetzungen musst du erfüllen?

  • Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
  • Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
  • Mind. seit zwei Jahren am Markt bestehen
  • Haupterwerb, also mindestens 51 Prozent der Einkünfte müssen aus Soloselbstständigkeit stammen
  • Maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten (zum Beispiel eine Vollzeitkraft oder zwei Halbtagsbeschäftigte)
  • De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren nicht höher als 200.000 Euro
  • Beratungsgespräch mit einer KOMPASS-Anlaufstelle

Welche beruflichen Qualifizierungen bzw. Weiterbildungen sind förderfähig?

  • Weiterbildungen/Qualifizierungen, die der Sicherung oder Weiterentwicklung der beruflichen Existenz und Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells der Soloselbstständigen dienen
  • Qualifizierungen, die auf die Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit von Soloselbstständigen in sich verändernden Arbeitswelten abzielen
  • nicht-berufsspezifische Querschnittskompetenzen (z.B. in den Bereichen BWL, Marketing, Arbeitsrecht, versicherungstechnische Fragestellungen, digitale Technologien)

Die Qualifizierung/Weiterbildung muss eine Mindestdauer von 20 Zeitstunden umfassen und innerhalb von sechs Monaten ab Ausgabe des Qualifizierungsschecks abgeschlossen werden.

 

Nicht förderfähig sind:

  • Coaching, Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung oder Stärkung der psychischen und physischen Gesundheit
  • Pflichtqualifizierungen oder vorgeschriebene Weiterbildungen
  • Weiterbildungen, die bereits ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen gefördert werden
  • Weiterbildungen, die Beratung zur Konkursvermeidung oder Beschäftigtentransfer beinhalten
  • Produkt- bzw. Herstellerschulungen
  • Einzelunterricht
  • Innerbetriebliche Qualifizierungen
  • Kurse, die vollständig mittels Selbstlernmedien erfolgen
  • Führerscheinkurse
  • Im Ausland stattfindende Weiterbildungen

Wie hoch ist der Förderumfang und welche Kosten werden erstattet?

Die Förderung besteht in der Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses.

Die Kosten für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme werden zu 90 Prozent der reinen Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu 5.000 Euro (ohne MwSt.) erstattet.

Der maximale Zuschussbetrag für eine Förderung kann somit höchstens 4.500 Euro betragen. Der konkrete Betrag ist abhängig von der Höhe der Qualifizierungskosten.

Kostet eine Weiterbildung mehr als 5.000 Euro, wird der Fördersatz von 90 Prozent nur bis zu der Grenze von 5.000 Euro netto angewendet. Darüber hinaus gehende Kosten müssen zu 100 Prozent durch die Soloselbstständigen getragen werden.

Weitere Nebenkosten wie beispielsweise Fahrtkosten oder Verbrauchsmaterial sind nicht zuwendungsfähig und müssen von den Soloselbstständigen komplett selbst finanziert werden.

Du hast Fragen?

Wir beraten dich gerne!

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Das Programm „Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige – KOMPASS“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfond (ESF Plus) gefördert.