Baugenehmigung – Wir unterstützen Sie

Sie haben ein gewerbliches Bauvorhaben in Köln und brauchen Hilfe beim Antragsverfahren? Wir unterstützen Sie dabei:

  • Kostenlose und individuelle Beratung zu Ihrem Bauvorhaben
  • Kommunikation mit relevanten Fachämtern im gesamten Antragsprozess
  • Orientierungshilfe zum digitalen und analogen Antragsverfahren

Jetzt beraten lassen!

Anträge zu Bauvorhaben, die der gewerblichen Nutzung dienen, können in Köln vollkommen digital eingereicht werden. Für die Kölner Wirtschaft bietet das zahlreiche Vorteile: So können Bauanträge künftig immer und überall rechtssicher und papierlos über die Webseite der Stadt Köln eingereicht werden. 

Darüber hinaus können Antragssteller*innen künftig online jederzeit eigenständig den Bearbeitungsstand ihres Verfahrens einsehen. Ein weiterer Vorteil: Alle verwaltungsseitig involvierten Stellen haben zeitgleich Zugang zu den eingereichten Unterlagen, was eine parallele Bearbeitung und damit schnellere Verfahren ermöglicht.

Schritt für Schritt zur Baugenehmigung

So verläuft das digitale Antragsverfahren

1. Antrag einreichen

Sie reichen Ihren Antrag im Bauportal.NRW ein, wo er elektronisch automatisch an das Bauaufsichtsamt weitergeleitet wird. Eine Eingangsbestätigung und das Aktenzeichen erhalten Sie im Anschluss postalisch. Ebenfalls postalisch erhalten Sie Login-Daten, mit denen Sie über die Vorgangsauskunft des Bauaufsichtsamts jederzeit eigenstädig den Bearbeitungsstand Ihres Verfahrens einsehen können. 

KölnBusiness-Service
Kontaktieren Sie KölnBusiness, noch bevor Sie Ihren Antrag einreichen! Dafür haben wir gemeinsam mit der Stadt Köln eine eigene Servicestelle eingerichtet, die Ihnen bei allen Fragen und Anliegen zum digitalen Baugenehmigungsverfahren als erste Anlaufstelle zur Seite steht.

2. Prüfung

Im Bauaufsichtsamt wird ihr Antrag inhaltlich und formal geprüft. Dabei haben verwaltungsseitig alle involvierten Stellen zeitgleich Zugang zu den eingereichten Unterlagen, was eine parallele Bearbeitung ermöglicht. Außerdem werden Fachdienststellen (z.B. Umwelt- und Verbraucherschutzamt) benannt und um Stellungnahme zum Bauvorhaben gebeten.

3. Mitteilungsschreiben

Nach einer Erstprüfung werden Sie elektronisch informiert. An dieser Stelle können mögliche Nachforderungen an Sie gestellt werden, denen fristgerecht nachzukommen ist. Ihnen wird zudem eine Ansprechperson genannt, die das weitere Verfahren auf Seiten des Bauaufsichtamts begleitet. Die nachgeforderten Dokumente können online über die Vorgangsauskunft des Bauaufsichtsamts nachgereicht werden. 

4. Beteiligung von Fachämtern

Die in Punkt 2 benannten Fachdienststellen haben für Ihre Stellungnahmen acht Wochen Zeit. Aus diesen können sich weitere Nachforderungen in formaler und materieller Hinsicht ergeben, über die Sie vom Bauaufsichtsamt elektronisch informiert werden. 

KölnBusiness-Service 
Die Mitarbeiter*innen im Unternehmensservice von KölnBusiness stehen Ihnen im gesamten Baugenehmigungsverfahren vermittelnd zur Seite. Bei Nachforderungen können wir für Sie in der Kommunikation mit den Fachämtern unterstützen.

5. Abschließende Prüfung und Ergebnis

Haben Sie alle Nachforderungen erfüllt, wird Ihr Antrag final geprüft. Das Ergebnis wird Ihnen elektronisch zugesandt. An dieser Stelle erhalten Sie auch den Baugenehmigungsbescheid sowie den Gebührenbescheid mit den Kosten des genehmigten Vorhabens.

Whitepaper: Baugenehmigungs-Verfahren

Der Step-by-Step Guide zum Download

Übersicht: Gutachten und Nachweise im Baugenehmigungs-Verfahren

Sie erwerben derzeit ein städtisches Gewerbegrundstück, bereiten den Bauantrag für Ihr Vorhaben vor oder haben Ihren Bauantrag bereits bei der Genehmigungsbehörde eingereicht? 
Als Grundlage für ein Beratungsgespräch mit Ihrem Architekten / Planer und zur Abstimmung mit dem städtischen Bauaufsichtsamt haben wir Ihnen in Kooperation mit der Stadt Köln eine Übersicht möglicher Antragsunterlagen erstellt, die im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren erforderlich werden könnten.

 

  • Übersicht Unterlagen Baugenehmigungs-Verfahren PDF | 76 KB

 

Allgemeine Hinweise zum Bauantrag und Baugenehmigungsverfahren finden Sie auf den Seiten der Stadt Köln.