Und wie bewertet die Jury für das Gründerstipendium NRW das Thema Innovation?
Im Bewertungsbereich Innovation gestaltet sich die Aufteilung innerhalb des Punktsystems folgendermaßen:
0 Punkte gibt es, wenn die Gründungsidee eine Wiederholung bereits bekannter Geschäftsmodelle ist. Zum Beispiel ein Lieferservice für Lebensmittel, der sich ganz konventionell aufstellt.
1 Punkt erhalten Ideen, die inkrementelle Verbesserungen für ein bereits bestehendes Geschäftsmodell entwickelt haben, die es möglicherweise lokal noch nicht gibt oder die für eine neue Branche angepasst wurden. Um beim Bild des Lieferservices zu bleiben, wäre die Neuerung, wenn der Service ausschließlich auf E-Bikes Produkte von ausschließlich lokalen Erzeugern an Restaurants liefern würde. Das wäre eine Anpassung auf eine gewisse Branche und auf ein gewisses Produkt und kann damit die Kriterien erfüllen.
Wenn die Gründungsidee ein Alleinstellungsmerkmal besitzt oder zwei Gründungsideen bzw. Geschäftsideen miteinander kombiniert und zum Beispiel auf eine Branche angepasst werden, sind dafür 2 Punkte vorgesehen. Ein Beispiel könnte ein umwelt- und hautfreundlicher Sonnenschutz speziell für den Wassersport sein. Das ist eine Kombination von zwei Ideen.
3 Punkte gibt es für eine richtige Innovation, also eine neue Geschäftsidee, die es so zuvor noch nicht gegeben hat. Das kommt mittlerweile allerdings nicht mehr so häufig vor. Diese wirklich innovativen Ideen sind sehr unterschiedlich und kommen aus allen Branchen. So gab es zum Beispiel eine Innovation aus dem Handwerk, die die Gebäudevermessung digitalisiert. Das ist hoch innovativ.