Gründungspreis NRW: Alle wichtigen Informationen
Der Gründungspreis NRW wird als einer der höchstdotierten Gründerwettbewerbe Deutschlands gemeinschaftlich vom NRW-Wirtschaftsministerium und der NRW.BANK seit 2012 vergeben. Mit seinem großzügigen Preisgeld von insgesamt 60.000 Euro (1. Platz: 30.000 Euro, 2. Platz: 20.000 Euro, 3. Platz: 10.000 Euro) mobilisiert er regionales Gründungspotenzial und unterstützt Startups durch Netzwerkevents in der Gründungsszene und kostenlose Publicity.
Die Preisvergabe würdigt branchenübergreifend den Innovationswillen, die Risikobereitschaft und die soziale Verantwortung von Gründer*innen und lenkt die Aufmerksamkeit auf den Wirtschafts- und Gründungsstandort NRW.
In welchen Kategorien wird der Gründerpreises NRW vergeben?
Die Preisvergabe erfolgt jährlich in folgenden Kategorien:
- Junges Startup oder Unternehmen: Die Gründung deines Unternehmens erfolgte zwischen 2018 und 2021 bzw. in den letzten drei Jahren.
- Unternehmensnachfolge: Du hast ein kleines oder mittleres Unternehmen als Unternehmensnachfolger*in übernommen.
- Freiberufler*in: Du hast dich als Freiberufler*in selbstständig gemacht.
Welche Teilnahmevoraussetzungen gelten außerdem?
Als Neugründer*in, Nachfolger*in oder Freiberufler*in musst du zudem folgende Teilnahmebedingungen beachten:
- Hauptsitz / Niederlassung in Nordrhein-Westfahlen
- Weniger als 250 Mitarbeiter*innen
- Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder Jahresbilanz von höchstens 43 Millionen Euro
- Unternehmen verfügt über ein tragfähiges, wirtschaftlich erfolgreiches Geschäftsmodell
- Startup ist keine Tochtergesellschaft oder Ausgründung bestehender Unternehmen mit bestehenden Produkten
- Gründung erfolgte nicht durch Zukauf oder durch den Wechsel des Tätigkeitsbereichs eines mehr als fünf Jahre alten Unternehmens
Eine Teilnahme ist übrigens auch möglich, wenn du aus der Arbeitslosigkeit oder im Nebenerwerb gegründet hast.