Förderwettbewerb START-UP transfer.NRW

 

Mit START-UP transfer.NRW bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine wichtige Fördermaßnahme für Gründer*innen. Der Förderwettbewerb möchte die risikobehaftete Gründung direkt aus Forschung und Hochschule erleichtern. Hierzu stellt NRW gründungswilligen Wissenschaftler*innen und Forscher*innen Fördermittel von bis zu 270.000 Euro über maximal 24 Monate bereit.

Hier findest du einen umfassenden Überblick zu Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und die erfolgreiche Antragsstellung.

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START-UP transfer.NRW kurz erklärt

Mit dem NRW-Förderwettbewerb „START-UP transfer.NRW“ fördert das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie die oft hürdenreiche Gründung aus Hochschule oder Forschung. Das Programm schlägt eine Brücke zwischen der Forschung und dem Startup-Markt und investiert in den Aufbau innovativer Unternehmen sowie in die Mobilisierung technologieorientierten Gründungspotenzials. Die Fördermittel für Startups stammen aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Mitteln des Landes NRW.

Wissenschaftler*innen aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in NRW können sich mit START-UP transfer.NRW für eine Förderung von bis zu 270.000 Euro pro Projekt über maximal 24 Monate beim Projektträger Jülich (PtJ) bewerben. Bei der Förderung handelt es sich um eine Zuschussförderung mit einer Förderquote von 90 Prozent. 10 Prozent tragen Gründer*innen selbst. Verpflichtend ist zudem ein gründungsbegleitendes Coaching. Die Antragstellung erfolgt durch die zugehörige Hochschule oder Forschungseinrichtung.

Welches Ziel hat der START-UP transfer.NRW?

Der wirtschaftliche Erfolg einer konkurrenzfähigen Startup-Szene erfordert innovative Unternehmen und mobilisiertes Gründungspotenzial. Davon gibt es an universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mehr als genug. Mit dem Förderwettbewerb START-UP transfer.NRW ruft NRW Gründungspotential daher genau dort ab, wo es Know-how gibt – an Universitäten, Fachhochschulen und anderen Forschungseinrichtungen.

Durch die Weiterentwicklung von Forschungserkenntnissen zu marktreifen Produkten und Dienstleistungen stärkt NRW das Startup-Ökosystem, die Schaffung zukunftsfähiger Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie die Wettbewerbsfähigkeit von NRW.

Diese Bedingungen gelten für die Förderung

Eine Förderung ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Gründungswillige gehören zu universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen in NRW
  • Akademischer Abschluss, der nicht mehr als drei Jahre zurückliegt
  • Bei Gründungsteams von mehr als zwei Personen lässt sich eine zusätzliche Person ohne akademischen Abschluss, aber mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz oder als Techniker*in oder Laborassistenz fördern
  • Die Antragstellung erfordert es, einen Businessplan zur Veranschaulichung des Geschäftskonzepts vorlegen
  • Es darf keine parallele Antragsstellung bei anderen Förderwettbewerben oder staatlichen Förderprogrammen erfolgen
  • Die universitäre oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung stellt Arbeitsplätze und Forschungsinfrastruktur bereit
  • Die Hochschule oder Forschungseinrichtung ermöglicht eine Betreuung durch fachspezifische Mentor*innen
  • Der Fördergegenstand umfasst nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten und darf nicht begonnen haben
  • Fördervorhaben und wirtschaftliche Tätigkeit eines während der Förderung gegründeten Startups müssen getrennt bleiben
  • Nachweis von mindestens 10 Prozent Eigenbeteiligung

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind die Bildungs- und Forschungseinrichtungen, zu denen Gründer*innen gehören. Dazu zählen:

  • Hochschulen in staatlicher Trägerschaft
  • Von NRW anerkannte Hochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in NRW

Was kann gefördert werden?

Die Förderung bezieht sich themenoffen auf die Ausarbeitung und Weiterentwicklung von innovativen, technologieorientierten Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren bis hin zur Marktreife und Unternehmensgründung. Weiterentwicklung und Erprobung sollen auf vorliegenden Forschungsergebnissen oder Forschungserkenntnissen von gründungswilligen Forscher*innen und Wissenschaftler*innen basieren.

START-UP transfer.NRW: Vor- und Nachteile im Überblick

 

Vorteile

  • Ausgründung aus Hochschule oder Forschungseinrichtung wird mit bis zu 270.000 Euro über maximal 24 Monate gefördert
  • Gründer*innen können universitäre oder außeruniversitäre Forschungsinfrastruktur nutzen
  • Gründungsbegleitendes Coaching und Mentoring
  • Förderung für Gründer*innen an universitären und außeruniversitären Bildungs- und Forschungseinrichtungen
  • Mobilisierung von ungenutztem Gründungspotenzial
  • Keine Rückzahlung erforderlich

 

Nachteile

  • Keine parallele Förderung durch andere Förderprogramme

Diese Fördermittel gibt es

Mit der Zuschussförderung stehen mit bis zu 270.000 Euro für 18 oder maximal 24 Monate Fördermittel für folgende Ausgaben bereit:

  • Personalpauschalen (nur für projektrelevantes zusätzliches Personal der Hochschule oder Forschungseinrichtung)
  • Gemeinausgabenpauschale (nur für notwendige Gemeinausgaben sowie 15 Prozent auf Personalausgaben)
  • Projektspezifische Material- und Sachausgaben
  • Projekterelevante Ausgaben und Investitionen wie das Gründungscoaching
  • Projektrelevante oder aus dem Projekt resultierende Schutzrechte und Patente
  • Kosten für die Weiterentwicklung von Businessplan und Geschäftskonzept

Das sind die Auswahlkriterien

Gründer*innen mit dem besten Scoring in spezifischen Auswahlkriterien erhalten die Förderung und müssen qualitativ und quantitativ Auskunft geben. Dazu zählen Angaben zum Innovationspotenzial, zur Qualifikation, zum Geschäftskonzept sowie zu Aspekten wie Nachhaltigkeit, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung.

Folgende Kriterien bestimmen mit entsprechender Gewichtung das Ranking:

  • Wachstums- und Innovationspotenzial der Gründungsidee (50 Prozent Gewichtung)
  • Anzahl der erwarteten Arbeitsplätze (10 Prozent Gewichtung)
  • Potenzial des Gründungsteams (20 Prozent Gewichtung)
  • Qualität der Vorhabenbeschreibung (10 Prozent Gewichtung)
  • Nachhaltige Entwicklung unter ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten (5 Prozent Gewichtung)
  • Gleichstellung von Frauen und Männern und Beitrag zur Nichtdiskriminierung einzelner Gruppen (5 Prozent Gewichtung)

So funktioniert das Antragsverfahren

Achte bei der Antragsstellung auf folgende Punkte:

  • Nutze eine Erstberatung zur Förderfähigkeit an der zuständigen Hochschule oder Forschungseinrichtung
  • Prüfe die Informationen des Projektträgers Jülich zur richtigen Adressierung des Antrags
  • Bewirb dich mit deinem Fördergegenstand ausschließlich auf den Förderwettbewerb Start-up transfer.NRW
  • Der Antrag erfordert rechtsverbindliche Originalunterschriften
  • Rufe die Antragsunterlagen hier ab
  • Anträge werden von zughörigen Hochschulen und Forschungsinstituten beim Projektträger Jülich als Organisator für das Antrags- und Begutachtungsverfahren eingereicht
  • Die Originalunterlagen sind zusätzlich mit drei Kopien einseitig auf DIN A4, ohne Trennblätter, ungeheftet, ungebunden aber gelocht beim PjT einzureichen
  • Zusätzlich zu ausgedruckten Antragsunterlagen ist eine elektronische Kopie des Antrags inklusive aller Unterlagen als CD/DVD-ROM einzureichen

 

Erforderliche Anlagen zur Antragsstellung

Folgende zusätzliche Anlagen gilt es einzureichen:

  • Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben
  • Beschreibung des förderfähigen Projekts oder Vorhabens (unter anderem Informationen zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen und Forschungsinfrastruktur, zur Betreuung, zum verpflichtenden Businessplan und zum Coachingkonzept)
  • Verbindliche Erklärung zur Selbstbeteiligung von 10 Prozent
  • Verbindliche Erklärung, dass es sich um ein nicht-wirtschaftliches, noch nicht begonnenes Projekt handelt

Beratung und Erfolgs-Controlling

Für die gründungsbegleitende Evaluierung der Förderung prüfen beauftragte Institutionen den Stand der Gründungsvorbereitung. Nach etwa zwölf Monaten müssen Gründer*innen einen Zwischenbericht vorlegen. Abhängig von der Evaluierung kann das Gutachtergremium einen Abbruch oder Auflagen empfehlen. Einen weiteren Status-Quo-Bericht braucht es zum Projektabschluss. In einer Gründungsberatung durch Mitarbeiter*innen des Projektträgers gilt es zudem in Analysegesprächen Aspekte wie Businessplan, Finanzierungskonzept, Marktrecherchen, Zulassungsverfahren oder Kontakte zur projektrelevanten Entwicklungspartner*innen zu erörtern.

Mit START-UP transfer.NRW erfolgreich gründen

Seit Einführung des Wettbewerbs wurden bereits über 120 marktfähige Projekt- und Geschäftsideen in Bereichen wie Ingenieurwissenschaften, Life Sciences sowie Informations- und Kommunikationstechnik gefördert. Gründer*innen erhalten zusätzlich zu Fördermitteln für Unternehmensgründung ein projektbegleitendes Coaching von Branchenexpert*innen, um einen marktreifen Businessplan und ein Geschäftskonzept für den optimalen Markteinstieg zu entwickeln.

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