EXIST-Gründungsstipendium im Überblick

Der EXIST-Gründungszuschuss unterstützt Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einem Gründungsstipendium. Die EXIST-Förderung gilt für zwölf Monate. Der Vorteil für Ausgründungen direkt aus der Universität oder Forschung: Gründer*innen können zur Gründungsvorbereitung die Forschungsinfrastruktur und Arbeitsplätze der Bildungs- und Forschungseinrichtung nutzen und innovative Geschäftsideen zur Marktreife weiterentwickeln.

Erhalte hier einen Überblick zur Antragskonditionen, zur Antragsstellung und zum Ablauf der Förderung.

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Was ist das EXIST-Gründungsstipendium?

Als Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie fördert das EXIST-Gründungsstipendium Gründer*innen und Gründerteams, die sich bereits während des Studiums oder während der Forschung auf die Unternehmensgründung vorbereiten möchten.

Voraussetzung für eine Förderung: Es muss sich um eine innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Geschäftsidee mit realistischen Marktchancen und klaren Alleinstellungsmerkmalen handeln.

Die förderfähigen Gründer*innen müssen einer öffentlichen, nicht-gewinnorientierten universitären oder außeruniversitären Forschungs- oder Bildungseinrichtung angehören. Sie müssen zudem über einen akademischen Abschluss verfügen oder sich noch im Studium befinden. Bestandteil der Förderung ist die Sicherung des Lebensunterhalts der Gründer*innen sowie die Übernahme von Sachausgaben und Coachingkosten.

Voraussetzungen, Kriterien und Verpflichtungen für das EXIST-Gründungsstipendium

Die Antragstellung für geeignete Förderprojekte und Geschäftsideen erfolgt über die zuständigen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungsstätten. Um zu verstehen, wie der Gründungszuschuss funktioniert, gilt es, folgende Voraussetzungen, Kriterien und Verpflichtungen für Gründer*innen und zugehörige Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu kennen.

 

Welche Personengruppe kann den Gründungszuschuss beantragen?

Das EXIST-Gründungsstipendium gilt für folgende Zielgruppen:

  • Wissenschaftler*innen und Forscher*innen aus öffentlichen, nicht kommerziellen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • Absolvent*innen mit akademischem Abschluss und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (Abschluss/Ausscheiden darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen)
  • Studierende, die bei Antragsstellung bereits mindestens die Hälfte des Studiums absolviert haben
  • Gründerteams, die nicht mehrheitlich aus Studierenden und maximal aus drei Personen bestehen
  • Dreiköpfige Gründerteams, die über ein Teammitglied mit staatlich anerkanntem Berufsabschluss als technische*r Mitarbeiter*in verfügen (alternativ darf der Abschluss eines Gründermitgliedes mehr als fünf Jahre zurückliegen)

Je nach Zielgruppe unterscheiden sich die jeweiligen Förderhöhen.

 

EXIST-Gründungszuschuss: Voraussetzungen

Für die antragsfähigen Zielgruppen gelten folgende Voraussetzungen für das EXIST-Gründungsstipendium:

  • Gegenstand der Förderung müssen die Entwicklung und Weiterentwicklung marktfähiger Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen umfassen
  • Gründungsprojekte und Geschäftsideen müssen innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Alleinstellungsmerkmale aufweisen und klare wirtschaftliche Erfolgsaussichten aufweisen
  • Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland
  • Es darf parallel zur EXIST-Förderung kein weiteres Stipendium, aktives Beschäftigungsverhältnis oder Förderprogramm zur Unterstützung des Lebensunterhalts der Gründer*innen vorliegen

 

Verpflichtungen der Gründer*innen für das EXIST-Gründungsstipendium

Der Erhalt des Gründungszuschusses verpflichtet die ausgewählten Gründer*innen zu folgenden Leistungen:

  • Gründer*innen erhalten und nutzen Coachings des in die Hochschule eingebundenen Gründernetzwerks und benennen hierzu mit dem Gründungsnetzwerk einen geeigneten Coach (dabei kann es sich unter anderem um Professor*innen oder Promotionsbetreuende handeln)
  • Unterstützungsbedarf und erforderliche Leistungen werden zusammen mit Coaches als Fahrplan zeitlich und inhaltlich strukturiert
  • Abschluss eines Stipendienvertrags mit der Hochschule oder Forschungseinrichtung
  • Absolvierung eines eintägigen verpflichtenden Seminars zum Thema „Gründerpersönlichkeit“
  • Erster Zwischenbericht zu Ergebnissen der Gründungsvorbereitung und zur Erstellung des Businessplans fünf Monaten
  • Ein fertiger Businessplan liegt nach zehn Fördermonaten beim Gründungsnetzwerk vor und muss zusammen mit der Bewertung, dem Projektfragebogen und der Ergebnisdarstellung an den Projektträger Jülich gehen
  • Trotz Gründungszuschuss werden Krankversicherung, Steuern und weitere Sozialversicherungen für das Gründerstipendium eigenverantwortlich abgeführt
  • Bis zu fünf Jahre nach Förderende verpflichten sich Stipendiaten, über den Gründungs- und Unternehmensstand Auskunft zu geben

 

Tipp

Um zu prüfen, ob es EXIST-Gründernetzwerke an der eigenen Uni oder Forschungseinrichtung gibt, steht die EXIST-Karte für Gründungsnetzwerke zur Verfügung. Mit der Karte findest du zuständige Gründungsberatende und alle Anlaufstellen für Studierende, Absolvent*innen und Wissenschaftler*innen, die eine Gründung planen.

 

Hochschulkriterien für die EXIST-Beantragung

Nicht nur Gründer*innen müssen durch eine innovative Geschäftsidee überzeugen. Auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen, zu denen die gründungswilligen Absolvent*innen oder Studierenden gehören, müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu zählen:

  • Antragsstellende Einrichtungen müssen die Einbindung in ein Gründungsnetzwerk nachweisen und hierzu bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Gründungsnetzwerk sollte zudem als erste Anlaufstellung für Gründer*innen dienen, die den EXIST-Gründungszuschuss beantragen möchten.
  • Hochschulen stellen Gründer*innen eine Mentorin bzw. einen Mentor, einen Arbeitsplatz und die Nutzung der Forschungsinfrastruktur zur Verfügung.
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen verwalten die EXIST-Fördermittel.

 

Kriterien für die Gründungs- und Geschäftsidee

Um für eine Förderung durch den EXIST-Gründungszuschuss in Frage zu kommen, sollte die Gründungsidee folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ziel der Gründung ist die Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee, die im eigenen Unternehmen gefertigt, entwickelt, vermarktet und vertrieben wird
  • Es handelt sich um neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die einzigartige Alleinstellungsmerkmale aufweisen
  • Der Nutzen der Geschäftsidee sollte sich von vorhandenen wettbewerblichen Lösungen abheben, konkrete Kundenprobleme fokussieren und technische oder organisatorische Neuerungen bieten
  • Das Unternehmenskonzept trägt zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei
  • Die Umsetzung der Idee sollte klare wirtschaftliche Erfolgschancen und wirtschaftliche Tragfähigkeit bieten
  • Die Gründung auf Basis der Geschäftsidee ist während der Förderung möglich, darf jedoch vor der Förderung noch nicht erfolgt sein

EXIST-Gründungszuschuss: Höhe der Förderung

Die Förderhöhen beim EXIST-Gründungszuschuss unterscheiden sich wie folgt:

 

Stipendien zur Sicherung des Lebensunterhalts der Gründer*innen

  • Gründer*innen mit Promotion: 3.000 Euro monatlich
  • Stipendiat*innen mit akademischem Abschluss: 2.500 Euro monatlich
  • Technische*r Mitarbeiter*innen: 2.000 Euro monatlich
  • Studierende: 1.000 Euro monatlich
  • Zuschlag für Kinder: 150 Euro monatlich pro Kind

 

Hinweis

Zusätzlich zum Gründungszuschuss-Elterngeld, lassen sich die Laufzeit und die Auszahlung des Stipendiums einmalig um maximal drei Monate verlängern, sollten Stipendiaten während des Förderzeitraum ein Kind bekommen.

 

Sachkosten

  • Sachausgaben übernimmt das EXIST-Stipendium für Einzelgründungen bis zu 10.000 Euro
  • Bei Gründungsteams beträgt die Übernahme von Sachausgaben maximal 30.000 Euro

 

Coachings, Qualifizierungsmaßnahmen und Gründungsberatung

Zusätzlich zum Lebensunterhalt und zu Sachausgaben fördert das EXIST-Stipendium Beratungs-, Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen mit bis zu 5.000 Euro.

 

Wichtig zu wissen

Das EXIST-Gründungsstipendium ist nicht steuerfrei. Steuern und Sozialversicherungsabgaben müssen von Zuwendungsempfänger*innen daher eigenständig abgeführt werden.

 

EXIST-Gründungsstipendium: Vorteile und Herausforderungen im Überblick

 

Vorteile

  • Ausgründung aus universitären oder außeruniversitären Bildungs- und Forschungseinrichtungen wird über 12 Monate finanzielle gefördert
  • Gründungszuschuss je nach Promotion oder Studierendenstatus von 1.000 bis zu 3.000 Euro monatlich möglich
  • Gründungsbegleitendes Coaching durch Gründungsnetzwerk und ausgewählte Coaches
  • Klar strukturierter Fahrplan zur Erstellung eines Businessplans innerhalb von zehn Fördermonaten

 

Nachteile

  • Sozialversicherungen sind eigenständig abzuführen
  • Auskunftspflichten bis zu fünf Jahre nach Ende der Förderung
  • Keine weiteren parallellaufenden Stipendien, Förderprogramme oder ein aktives Beschäftigungsverhältnis erlaubt
  • Gründerteams nur bis zu maximal drei Personen

So funktioniert das EXIST-Antragsverfahren

Die Antragsstellung für den EXIST-Gründungszuschuss erfolgt einstufig. Sie läuft über die zuständige Hochschule und Forschungseinrichtung, denen die Gründungswilligen angehören. Die Erstinformation und Antragsvorbereitung absolvieren Gründer*innen in Zusammenarbeit mit der universitären oder außeruniversitären Einrichtung und dem jeweiligen Gründungsnetzwerks. Förderanträge gehen an den für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zuständigen Projektträger Jülich (PtJ).

Achte bei der Antragsstellung auf folgende Punkte:

  • Reiche deine Geschäftsidee zunächst als Ideenpapier bei deiner zuständigen Hochschule, Forschungseinrichtung oder dem Gründungsnetzwerk ein
  • Suche dir eine*n geeignete*n Mentor*in der Einrichtung zur technisch-fachlichen Betreuung
  • Nimm vor Antragsstellung ein Beratungsgespräch der Gründungsinitiative der jeweiligen Hochschule oder Forschungseinrichtung in Anspruch
  • Die anschließende Antragsstellung über die Hochschule oder Forschungseinrichtung erfolgt über das Elektronische Formular-System für Anträge, Angebote und Skizzen (ausgefüllte Anträge werden als PDF-Formulare hochgeladen)
  • Anlagen, Ideenpapier oder Zeugnisse werden separat als PDF hochgeladen
  • Zusätzlich werden sämtliche Antragsunterlagen mit Originalunterschrift in Papierform an das Forschungszentrum Jülich GmbH adressiert
  • Die Antragsstellung ist durchgehend und daher ohne Einreichungsfirsten möglich
  • Der früheste Laufzeitbeginn der Förderung ist drei Monate nach dem Eingang sämtlicher Antragsunterlagen möglich

Erforderliche Unterlagen zur Antragsstellung

Die Antragsstellung umfasst folgende Unterlagen:

  • AZA-Formular mit rechtskräftiger Unterschrift
  • Persönliche Angabe und Nachweise zu Gründer*innen
  • Ideenpapier inklusive Arbeitsplanung sowie Finanzplanung für Sachausgaben und Coachings
  • Verpflichtungserklärung
  • Erklärungen von Mentoren, Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründungsnetzwerk
  • Erklärung zur Kenntnisnahme der subventionserheblichen Tatsachen
  • Erklärung zur Kenntnisnahme der subventionserheblichen Tatsachen der Hochschule oder Forschungseinrichtung

Die Bewertung der Unterlagen erfolgt durch ein unabhängiges Gutachtergremium.

Bewertungskriterien bei der EXIST-Antragstellung

Welche Bewertungskriterien eine gesonderte Rolle bei der Antragsstellung spielen, lässt sich an den erforderlichen Unterlagen ablesen. Hier kommt es vor allem auf konkrete und überzeugende Angaben zu den Aspekten des Ideenpapiers an. Dazu zählen:

  • Executive Summary: Eine klare und konkrete Zusammenfassung des Vorhabens, die als Zusammenfassung des Ideenpapier dient.
  • Geschäftsidee: Hier spielen die Punkte Gründungsvorgeschichte, Know-how-Träger*innen, Innovation und Projektplanung die entscheidende Rolle. Dazu gehört die Vorstellung des Gründungsteams, die Urheberschaft der Geschäftsidee, die Anteilsverteilung, die Bedeutung des an der Hochschule erworbenen Know-hows, Qualifikationen oder branchenspezifische Erfahrungen. Besonders wichtig ist die Betonung der Technologie- und Produktinnovation, der aktuelle Stand der Entwicklung sowie der konkrete Arbeits- und Finanzierungsplan bis zum Markteintritt inklusive Anschlussfinanzierung
  • Nachhaltigkeit: Hier gilt es, die Bedeutung des Projekts für Nachhaltigkeitsstrategien der Bundesregierung aufzuzeigen.
  • Markt und Wettbewerb: Ein erfolgreicher Markteintritt hängt auch von einem Verständnis der Marktsituation sowie der wesentlichen Wettbewerber und Konkurrenz ab. Betone in diesem Zusammenhang die Alleinstellungsmerkmale und den besonderen Kundennutzen des Projektvorhabens.
  • Unternehmensplanung: Wichtige Bestandteile beim Förderantrag sind eine strukturierte Einnahmen- und Ausgabenplanung für die ersten zwei Jahre nach der Gründung, das geplante Preismodell, die rechtliche Unternehmensorganisation sowie eine Chancen- und Risikoanalyse.
  • Mittelplanung für die Vorhabenlaufzeit: Um aufzuzeigen, wie du die Mittel einsetzen wirst, erfordert es eine tabellarische Übersicht der Mittelplanung sowie eine Übersicht zu geplanten Sachausgaben.

Wichtige Etappen der EXIST-Förderung

Um Gründer*innen genügend Entwicklungsfreiraum und zugleich eine effiziente Gründungsvorbereitung zu ermöglichen, orientiert sich die Förderung an spezifischen Meilensteinen. Diese dienen zur Vorbereitung von Gründung und Markteintritt sowie zur Ausarbeitung und Realisierung des Businessplans zusammen mit dem Gründungsnetzwerk, der Hochschule oder der Forschungseinrichtung.

Zu den wichtigsten Etappen der EXIST-Förderung zählen:

  1. Beratungsgespräch und Vorstellung des Ideenpapiers beim Gründungsnetzwerk der zuständigen Hochschule/Forschungseinrichtung
  2. Benennung eines geeigneten Mentors aus dem Umfeld der Hochschule oder Forschungseinrichtung
  3. Antragseinreichung über die zuständige Hochschule oder Forschungseinrichtung
  4. Auftaktgespräche mit Team, Betreuer*innen und dem Projektträger Jülich sowie Benennung eines geeigneten Coaches durch Gründer*innen in Zusammenarbeit mit dem Gründungsnetzwerk
  5. Verpflichtende Teilnahme am Seminar „Gründungsteam“
  6. Erste Zwischen- und Ergebnispräsentation der Businessplanentwicklung im fünften Fördermonat
  7. Im zehnten Monat erfolgt die Vorlage und Einreichung des Businessplans, des Ergebnisberichts, der Businessplanbewertung durch das Gründungsnetzwerk sowie des EXIST-Monitoringfragebogens
  8. Abschluss des Förderprojekts nach zwölf Monaten inklusive Erfolgsbewertung durch den Projektträger
  9. Auf Anfrage des Projektträgers: Ausfüllen weiterer EXIST-Monitoringfragebögen zum Unternehmens-/Gründungsstand bis zu 72 Monate nach Förderende

FAQ – EXIST-Gründungszuschuss

Wieviel Gründungszuschuss man bekommt, hängt von den Antragsstellenden ab. Promovierte Gründer*innen können bis zu 3.000 Euro monatlich erhalten. Hochschulabsolvent*innen erhalten 2.500 Euro monatlich. Studierende erhalten 1.000 Euro im Monat. Hinzu kommen Förderungen von bis zu 2.000 Euro monatlich für maximal eine*n technische* Mitarbeiter*in im dreiköpfigen Gründungsteam sowie ein Kinderzuschlag von 150 Euro im Monat pro Kind.

Die Ausarbeitung und Erstellung eines marktreifen Businessplans sind wesentliche Bestandteile und Verpflichtung der Gründer*innen. Fünf Monate nach Förderbeginn gilt es, den Zwischenstand des Businessplans vorzustellen. Der endgültige Businessplan muss rechtzeitig zum Ende des zehnten Fördermonats vorliegen.

Ausgründung aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zur Auswahl:

Eine Gründung im Verlauf der Förderung ist durchaus möglich. Von der Förderung ausgeschlossen bleiben jedoch Förderprojekte, bei denen es bereits vor Antragsstellung zur Gründung kam.

Eine Rückzahlung des EXIST-Gründungszuschusses ist nicht erforderlich.

Gemäß den EXIST-Richtlinien ist die Einstellung von Angestellten durch das geförderte Gründerteam im Rahmen des Förderzeitraums nicht gestattet.

Eine einmalige Verlängerung des Förderzeitraums um maximal drei Monate ist nur möglich, wenn ein Teil des Gründerteams im Verlauf der Förderung ein Kind bekommt.

Während sich der EXIST-Gründungszuschuss an Studierende und Absolvent*innen richtet, bietet die Bundesagentur für Arbeit den Gründungszuschuss für Erwerbslose. Der Gründungszuschuss verhilft zur Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit und lässt sich durch Coaching mittels Aktivierungs- und Vermittlungsschien fördern. Hierbei gilt: Nur Personen mit (ALG1)-Bezug können den Gründungszuschuss beim Jobcenter beantragen.

Mit dem EXIST-Gründungszuschuss ist eine Nebentätigkeit bis zu fünf Stunden pro Woche mit Stundensätzen zum marktüblichen Niveau möglich.

Die Gründungszuschuss-Dauer umfasst zwölf Monate.

Die Auszahlung des EXIST-Stipendiums erfolgt jeweils zum Monatsende nach bewilligtem Antrag.

Mit den Programmlinien EXIST-Forschungstransfer und EXIST-Gründungskultur bietet die EXIST-Fördermaßnahme zwei weitere Bausteine zur Förderung von Gründer*innen und Hochschulen:

 

EXIST-Forschungstransfer

  • Fokussiert sich unter dem Label „Forschungstransfer“ speziell auf Gründer*innen, die aus einer aufwandsintensiven und risikoreichen Entwicklungsarbeit ein Gründungsvorhaben anstreben
  • Schwerpunkt liegt im Idealfall auf Hightech-Projekten aus den Kategorien Energie, Umwelt, Bio-Technik, optische Technik, Informations-/Kommunikationstechnik oder Medizin-, Material- und Mikrosystemtechnik
  • Förderung unterteilt sich in zwei Phasen. Die erste Phase stellt bis zu 250.000 Euro für Sachausgaben zur Gründungsvorbereitung zur Verfügung. Der Gründungszuschuss in Phase 2 stellt bis zu 180.000 Euro für die Nachgründungsphase bereit

 

EXIST-Gründerkultur

  • Richtet sich speziell an Hochschulen, die ungenutztes Gründungspotenzial durch Gründungsförderung mobilisieren möchten
  • Beantragung erfordert konkrete förderfähige Strategien zur Gründungsförderung an der jeweiligen Hochschule
  • Fördermittel können zum Beispiel zum Ausbau von Beratungsangeboten für gründungsinteressierte Studierende oder Absolvent*innen, für Coachingangebote oder auch für Gründer*innen-Events dienen
     

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