Voraussetzungen, Kriterien und Verpflichtungen für das EXIST-Gründungsstipendium
Die Antragstellung für geeignete Förderprojekte und Geschäftsideen erfolgt über die zuständigen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungsstätten. Um zu verstehen, wie der Gründungszuschuss funktioniert, gilt es, folgende Voraussetzungen, Kriterien und Verpflichtungen für Gründer*innen und zugehörige Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu kennen.
Welche Personengruppe kann den Gründungszuschuss beantragen?
Das EXIST-Gründungsstipendium gilt für folgende Zielgruppen:
- Wissenschaftler*innen und Forscher*innen aus öffentlichen, nicht kommerziellen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Absolvent*innen mit akademischem Abschluss und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (Abschluss/Ausscheiden darf nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen)
- Studierende, die bei Antragsstellung bereits mindestens die Hälfte des Studiums absolviert haben
- Gründerteams, die nicht mehrheitlich aus Studierenden und maximal aus drei Personen bestehen
- Dreiköpfige Gründerteams, die über ein Teammitglied mit staatlich anerkanntem Berufsabschluss als technische*r Mitarbeiter*in verfügen (alternativ darf der Abschluss eines Gründermitgliedes mehr als fünf Jahre zurückliegen)
Je nach Zielgruppe unterscheiden sich die jeweiligen Förderhöhen.
EXIST-Gründungszuschuss: Voraussetzungen
Für die antragsfähigen Zielgruppen gelten folgende Voraussetzungen für das EXIST-Gründungsstipendium:
- Gegenstand der Förderung müssen die Entwicklung und Weiterentwicklung marktfähiger Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen umfassen
- Gründungsprojekte und Geschäftsideen müssen innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Alleinstellungsmerkmale aufweisen und klare wirtschaftliche Erfolgsaussichten aufweisen
- Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland
- Es darf parallel zur EXIST-Förderung kein weiteres Stipendium, aktives Beschäftigungsverhältnis oder Förderprogramm zur Unterstützung des Lebensunterhalts der Gründer*innen vorliegen
Verpflichtungen der Gründer*innen für das EXIST-Gründungsstipendium
Der Erhalt des Gründungszuschusses verpflichtet die ausgewählten Gründer*innen zu folgenden Leistungen:
- Gründer*innen erhalten und nutzen Coachings des in die Hochschule eingebundenen Gründernetzwerks und benennen hierzu mit dem Gründungsnetzwerk einen geeigneten Coach (dabei kann es sich unter anderem um Professor*innen oder Promotionsbetreuende handeln)
- Unterstützungsbedarf und erforderliche Leistungen werden zusammen mit Coaches als Fahrplan zeitlich und inhaltlich strukturiert
- Abschluss eines Stipendienvertrags mit der Hochschule oder Forschungseinrichtung
- Absolvierung eines eintägigen verpflichtenden Seminars zum Thema „Gründerpersönlichkeit“
- Erster Zwischenbericht zu Ergebnissen der Gründungsvorbereitung und zur Erstellung des Businessplans fünf Monaten
- Ein fertiger Businessplan liegt nach zehn Fördermonaten beim Gründungsnetzwerk vor und muss zusammen mit der Bewertung, dem Projektfragebogen und der Ergebnisdarstellung an den Projektträger Jülich gehen
- Trotz Gründungszuschuss werden Krankversicherung, Steuern und weitere Sozialversicherungen für das Gründerstipendium eigenverantwortlich abgeführt
- Bis zu fünf Jahre nach Förderende verpflichten sich Stipendiaten, über den Gründungs- und Unternehmensstand Auskunft zu geben
Tipp
Um zu prüfen, ob es EXIST-Gründernetzwerke an der eigenen Uni oder Forschungseinrichtung gibt, steht die EXIST-Karte für Gründungsnetzwerke zur Verfügung. Mit der Karte findest du zuständige Gründungsberatende und alle Anlaufstellen für Studierende, Absolvent*innen und Wissenschaftler*innen, die eine Gründung planen.
Hochschulkriterien für die EXIST-Beantragung
Nicht nur Gründer*innen müssen durch eine innovative Geschäftsidee überzeugen. Auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen, zu denen die gründungswilligen Absolvent*innen oder Studierenden gehören, müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu zählen:
- Antragsstellende Einrichtungen müssen die Einbindung in ein Gründungsnetzwerk nachweisen und hierzu bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Gründungsnetzwerk sollte zudem als erste Anlaufstellung für Gründer*innen dienen, die den EXIST-Gründungszuschuss beantragen möchten.
- Hochschulen stellen Gründer*innen eine Mentorin bzw. einen Mentor, einen Arbeitsplatz und die Nutzung der Forschungsinfrastruktur zur Verfügung.
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen verwalten die EXIST-Fördermittel.
Kriterien für die Gründungs- und Geschäftsidee
Um für eine Förderung durch den EXIST-Gründungszuschuss in Frage zu kommen, sollte die Gründungsidee folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ziel der Gründung ist die Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee, die im eigenen Unternehmen gefertigt, entwickelt, vermarktet und vertrieben wird
- Es handelt sich um neuartige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die einzigartige Alleinstellungsmerkmale aufweisen
- Der Nutzen der Geschäftsidee sollte sich von vorhandenen wettbewerblichen Lösungen abheben, konkrete Kundenprobleme fokussieren und technische oder organisatorische Neuerungen bieten
- Das Unternehmenskonzept trägt zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei
- Die Umsetzung der Idee sollte klare wirtschaftliche Erfolgschancen und wirtschaftliche Tragfähigkeit bieten
- Die Gründung auf Basis der Geschäftsidee ist während der Förderung möglich, darf jedoch vor der Förderung noch nicht erfolgt sein