Gründungszuschuss für Erwerbslose in NRW

Der Gründungszuschuss für Erwerbslose unterstützt die Möglichkeit, aus der Arbeitslosigkeit direkt in die Selbständigkeit zu gründen. Worauf es dabei ankommt, sind die persönliche Eignung und eine aussichtsreiche Geschäftsidee.

Erfahre hier, wer den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen kann und welche Bewilligungskriterien gelten.

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Was ist der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt?

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit bietet maßgeschneiderte Förderung und professionelle Beratung für alle, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchten – angefangen bei Existenzgründungsseminaren bis hin zur finanziellen Absicherung bei schwankenden Einnahmen in der Startphase. Die Förderung ist für Einzelgründer*innen oder für die einzelnen Mitglieder eines Gründungsteams möglich.

Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss in NRW?

dich die Grundvoraussetzung ALG 1 zutrifft, so musst du zudem folgende Bedingungen für den Antrag erfüllen:

  • Du beziehst seit mindestens einem Tag oder länger Arbeitslosengeld 1
  • Du hast zum Zeitpunkt der Antragsstellung oder Unternehmensanmeldung noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf ALG 1
  • Du musst dich hauptberuflich selbstständig machen, um den Gründungszuschuss erhalten zu können (mindestens 15 Stunden pro Woche)
  • Du bist nicht älter als 65 Jahre
  • Die Suche nach und die Vermittlung von abhängigen Beschäftigungsverhältnissen blieb ohne Erfolg
  • Du kannst die nötigen Qualifikationen und Kenntnisse für die selbstständige Tätigkeit vorweisen
  • Die Antragsunterlagen liegen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt vor
  • Du kannst eine Tragfähigkeitsbescheinigung für deine Geschäftsidee vorweisen, um die realistischen Erfolgsaussichten aufzuzeigen
  • Du hast in den letzten 24 Monaten vor Antragsstellung keinen Gründungszuschuss erhalten
  • Du nimmst ein persönliches Beratungsgespräch bei der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss in Anspruch, bei dem bei Eignung der Antrag ausgehändigt wird

Besonders wichtig: Beim Gründungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf die Fördermaßnahme. Umso mehr kommt es auf eine marktfähige Geschäftsidee, eine überzeugende Motivation und eine optimale Vorbereitung an. Wir empfehlen eine professionelle Gründungsberatung über das Arbeitsamt. Die Beratung ist förderfähig und steigert deine Chancen für die Antragsstellung.

 

Tipp

Zusätzlich zum Gründungszuschuss gibt es je nach Bundesland weitere staatliche Fördermittel und Zuschüsse für Existenzgründung – zum Beispiel auch für die Ausgründung aus der Hochschule. Dazu zählen Gründerstipendien wie das EXIST-Gründerstipendium oder Meistergründungsprämien.

 

Welche Nachweise und Unterlagen braucht es für den Gründungszuschuss?

Für einen erfolgreichen Antrag kommt es auf vollständige Nachweise und Unterlagen an. Der Antrag auf Gründungszuschuss wird nur nach einem persönlichen Beratungsgespräch an geeignete Antragsteller*innen ausgehändigt. Er ist vollständig ausgefüllt und mit rechtskräftiger Unterschrift an zuständige Sachbearbeiter*innen zu übermitteln.

Zusätzlich zum Antrag braucht es folgende Unterlagen und Nachweise:

 

Lebenslauf

Im Lebenslauf führst du relevante Aus-/Fort-/Weiterbildungen oder Umschulungen auf, um deine Qualifikationen und Kenntnisse für die Selbstständigkeit zu beweisen.

 

Businessplan

Mit einem Businessplan zeigst du, dass du nicht nur eine Vision, sondern auch ein strukturiertes Geschäftskonzept haben. Hier kommt es auf ein ausgearbeitetes Geschäftskonzept, einen klaren Finanzplan, eine Chancen- und Risikoanalyse sowie eine Markt- und Wettbewerberanalyse an. Dafür empfiehlt sich eine gründliche Vorbereitung durch eine Existenzgründungsberatung.

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Nachweis der Anmeldung zur Selbstständigkeit

Die Anmeldung zur Selbstständigkeit erfolgt beim Finanzamt und/oder beim Gewerbeamt – je nachdem, ob es sich um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt. Der Nachweis ist Pflicht, achte jedoch darauf, dass du zum Zeitpunkt der Anmeldung deiner Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 hast.

 

Tragfähigkeitsbescheinigung

Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Dabei handelt es sich um eine fachkundige Stellungnahme zur Marktreife und zu den Erfolgsaussichten deines Geschäftsmodells sowie zur Stimmigkeit deiner Marketingstrategie. Zu fachkundigen Stellen für den Gründungszuschuss und die Ausstellung des Nachweises zählen unter anderem Industrie- und Handelskammern, Fachverbände, Kreditinstitute oder Handwerkskammern.

 

Erlaubnis und Zulassung je nach Branche oder Tätigkeit

Abhängig von der Branche oder Tätigkeit sind Zulassungen oder Genehmigungen für die Ausführung erforderlich. Hier wird zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Tätigkeiten unterschieden. Genehmigungspflichtige Geschäftsmodelle umfassen unter anderem Gastronomie, Medizin, Personenbeförderung, Anlagenberatung, Immobilien, Bewachungsgewerbe oder Handwerk. Genehmigungen umfassen Sachkundenachweise, Belehrungen durch das Gesundheitsamt, Konzessionen für Gaststätten und Personenbeförderung, IHK-Zertifikate, Baugenehmigungen oder Nachweise von Meistertiteln.

Gründungszuschuss in NRW: Voraussetzungen und Kriterien

Beim Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit handelt es sich gemäß den Vorgaben des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) § 93 um eine bundesweite Fördermaßnahme für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1). Die Konditionen für Zuschussempfänger*innen sind in jedem Bundesland gleich und gelten somit auch in NRW. Der große Vorteil: Du musst den Gründungszuschuss nicht zurückzahlen. Um die Bewilligung zu erhalten, sind jedoch bestimmte Kriterien zu erfüllen. Wir verschaffen den nötigen Überblick zu allen Voraussetzungen.

 

Info

Für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) steht statt des Gründungszuschusses vom Jobcenter das Einstiegsgeld als Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit bereit.

 

So beantragst du den Gründungszuschuss

Den Antrag für den Gründungszuschuss erhältst du im Anschluss an ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit. Ein Download über die Seite der Agentur für Arbeit ist nicht möglich. Das Ausfüllen des zweiseitigen Antrags ist mit nur wenig Aufwand verbunden. Dennoch kommt es gerade hier darauf an, korrekte Angaben und keinerlei Flüchtigkeitsfehler zu machen.

Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung erklärt, wie du den Antrag richtig ausfüllst.

  1. Gib den Beginn oder den Anmeldungszeitpunkt der hauptberuflichen Selbstständigkeit an. Diese Angabe dient zur Prüfung des 150-Tage-Restanspruchs auf ALG 1. Weitere Angaben umfassen Art und Ort deiner selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit. Hierbei kann es sich auch um Tätigkeiten handeln, die du zuvor als Nebenerwerb ausgeübt hast.
  2. Es folgen Ja/Nein-Fragen wie „Ich trage ein eigenes unternehmerisches Risiko“ oder zur möglichen Abhängigkeit von einem Auftraggeber. Diese Fragen schließen aus, dass es sich bei der selbstständigen Tätigkeit um Scheinselbstständigkeit handelt.
  3. Nun gilt es, die konkreten Wochenstunden anzugeben, um zu bestätigen, dass du mit mindestens 15 Stunden die Voraussetzung einer hauptberuflichen Tätigkeit erfüllst.
  4. Sollten noch weitere Geschäftstätigkeiten vorliegen, so gilt es, diese aufzuführen. Sie dürfen nicht den zeitlichen Umfang der hauptberuflichen Tätigkeit übersteigen.
  5. Hast du zuvor Gründungszuschuss erhalten, so trägst du den letzten Bezugszeitpunkt ein. Gemäß Sperrzeit für den Gründungszuschuss ist ein neuer Antrag nur möglich, wenn der letzte Bezug mindestens 24 Monate zurückliegt.
  6. Gib die Bankverbindung an, auf der du den Zuschuss monatlich erhalten möchtest. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend zum Start der Selbstständigkeit.
  7. Bestätige die Korrektheit und Vollständigkeit deiner Angaben mit einer rechtskräftigen Unterschrift inklusive Ort und Datum.
  8. Vergiss keine Unterlagen, Nachweise und Genehmigungen wie die Anmeldung zur Selbstständigkeit, die Tragfähigkeitsbescheinigung, den Businessplan und den Lebenslauf.

Gründungszuschuss für Erwerbslose: Vorteile und Herausforderungen im Überblick

 

Vorteile

  • Keine Rückzahlung erforderlich
  • Erleichterte Gründung aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit
  • Maßgeschneiderte Gründungsbezuschussung zur finanziellen Absicherung in der frühen Gründungsphase
  • Gründung für einzelne Gründer*innen oder bei erfüllten Voraussetzungen für jedes einzelne Gründungsmitglied möglich
  • Durchschnittliche Gesamtauszahlung liegt zwischen 10.000 bis 15.000 Euro

 

Herausforderungen

  • Nur für Empfänger*innen von ALG 1, die zur Antragstellung/Unternehmensanmeldung mindestens noch 150 Tage ALG 1-Restanspruch haben
  • Antrag wird nur nach erfolgreichem Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit ausgehändigt
  • Bezuschussung ist Ermessensleistung (kein Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss)
  • Fachkundige Tragfähigkeitsbescheinigung für gute Erfolgsaussichten der Geschäftsidee erforderlich

Gründungszuschuss abgelehnt: Was jetzt?

Wurde dein Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt, so fragst du dich vielleicht, ob du dich wieder arbeitslos melden sollest. In erster Instanz empfiehlt sich ein Widerspruch. Hierzu hast du maximal vier Wochen Zeit. Prüfe für den Widerspruch angegebene Gründe in der Ablehnung und frage freundlich bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen nach. Nimm möglichst Korrekturen am Antrag vor, sollten Fehler auffallen. Das erhöht deine Chancen für die Bewilligung bei einer zweiten Prüfung.

Gründungszuschuss: Wie hoch fällt die Förderung aus?

Eine der wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Gründungszuschuss: Wieviel Gründungszuschuss bekommt man? Grundsätzlich kann sich die Förderung über 15 Monate erstrecken, um finanzielle Hürden durch das Bestreiten des Lebensunterhalts und schwankende Einnahmen in der frühen Gründungsphase zu überbrücken. Die Höhe des Gründungszuschusses fällt wie folgt aus:

  • In den ersten sechs Monaten: Der monatliche Gründungszuschuss erfolgt in Höhe des zuvor ausgezahlten ALG 1 zuzüglich 300 Euro für Sozialversicherungsausgaben. Die Förderung durch Gründungszuschuss deckt somit Krankenversicherung oder Rentenversicherung ab.
  • Weitere neun Monate: Auf Antrag ist eine weitere Auszahlung des Zuschusses über 300 Euro monatlich möglich.

Die Gesamtauszahlung für die Dauer der Förderung liegt bei rund 20.000 Euro. Der Durchschnitt liegt bei 10.000 bis 15.000 Euro. Entscheidend für die Auszahlungshöhe des Gründungszuschusses ist die Höhe des Arbeitslosengeldes der Antragstellenden. Der Arbeitslosengeldanspruch hängt wiederum von Aspekten wie Bruttoeinkommen der zurückliegenden zwölf Monate, Lohnsteuerklasse, Beitragsbemessungsgrenze und Kindern ab.

Zur Veranschaulichung: Bei einem zurückliegenden monatlichen Bruttogehalt von 3.500 Euro monatlich in den alten Bundesländern, der Lohnsteuerklasse I, Kindern und ALG 1-Anspruch liegt die Gesamtsumme des Gründungszuschusses bei 13.590 Euro.

Gründungszuschuss: Wie lange erfolgt die Förderung?

Der Gründungszuschuss erstreckt sich über eine Dauer von 15 Monaten. Die Auszahlung des Gründungszuschusses erfolgt in zwei Phasen:

 

Phase 1

  • 6 Monate
  • Die Förderung der ersten sechs Monate dient als Anschubfinanzierung für die Gründung und den Schritt in die Selbstständigkeit. Die Förderung setzt sich daher aus deinem zuvor erhaltenen ALG 1 plus pauschal 300 Euro zusammen.

 

Phase 2

  • 9 Monate
  • In Phase 2 musst du den Gründungszuschuss verlängern, um ihn für weitere neun Monate zu erhalten. Die zweite Phase soll die Gründung finanziell und sozial stabilisieren und umfasst einen Zuschuss von 300 Euro monatlich. Die Unterstützung muss jedoch mit Nachweis der hauptberuflichen Selbstständigkeit aktiv beantragt werden.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer*innen im Überblick

Der Vorteil am Gründungszuschuss: Du kannst beliebig viel dazuverdienen und ihn mit anderen Förderprogrammen oder Finanzierungsmöglichkeiten  kombinieren. Förderprogramme, die du mit dem Zuschuss kombinieren kannst, umfassen zum Beispiel Bankkredite, Darlehen oder Bürgschaften. Folgende Finanzierungsangebote kommen wiederum in Frage, wenn du keinen Anspruch auf Gründungszuschuss hast:

FAQ – Gründungszuschuss für Erwerbslose

Da es keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss gibt, entscheiden Arbeitsagenturen nach Ermessen, wem der Gründungszuschuss zusteht. Umso wichtiger ist es, vor der Beantragung die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss zu kennen und Beratungsangebote für Existenzgründung zu nutzen.

Für die Bewilligung des Gründungszuschusses gibt es sehr konkrete Bedingungen. Für eine Ablehnung genügt es schon, nur eine Voraussetzung nicht zu erfüllen. Dazu zählen unter anderem, dass der Zuschuss nur für Empfänger*innen von ALG 1 gilt, die mindestens einen Tag ALG 1 bezogen haben, einen Restanspruch auf ALG 1 von mindestens 150 Tagen haben und eine hauptberufliche Selbstständigkeit anstreben.

Die Beantragung erfolgt bei der für den Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit.

Gemäß § 3 Nr. 2 des Einkommenssteuergesetzes ist der Gründungszuschuss steuerfrei. Du musst den Gründungszuschuss nicht versteuern oder in der Steuererklärung eintragen.

Eine Rückzahlung des Gründungszuschusses ist nicht erforderlich.

Auch im Gründerteam hat jedes einzelne Mitglied individuell Anspruch auf den Gründungszuspruch, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.

Die Agentur für Arbeit bietet den Gründungszuschuss nicht bei Festanstellung oder Erwerbstätigkeit an.

Da es sich beim Gründungszuschuss um eine Ermessensleistung handelt, kannst du auch mit negativem Schufa-Eintrag einen Antrag stellen.

Die Auszahlung erfolgt stets rückwirkend zum vorausgegangenen Monat.

Der Gründungszuschuss lässt sich auch nach der Gründung beantragen, sofern du den Antrag vom Arbeitsamt erhältst und die Gründung rechtzeitig anmeldest. Beachte jedoch, dass zur Gründung noch 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 bestehen.

Der Gründungszuschuss lässt sich auch bei Schwangerschaft oder mit Kindern und bei Bezug von Elterngeld beantragen. Ob und inwiefern es hier zur Kürzung kommen kann, solltest du beim zuständigen Jobcenter erfragen. Auch die Frage, ob der Gründungszuschuss bei Krankheit Auswirkungen auf dein Krankengeld hat, solltest du aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Ermessensleistung handelt, direkt bei der Arbeitsagentur klären.

Du fragst dich im Zusammenhang mit dem Gründungszuschuss: Wieviel darf ich verdienen? Die Antwort ist klar: Mit dem Gründungszuschuss ist eine Nebentätigkeit bis zu 15 Stunden pro Woche erlaubt. Die Nebentätigkeit darf die hauptberufliche selbstständige Tätigkeit jedoch nicht übersteigen.

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