Nachweis der Anmeldung zur Selbstständigkeit
Die Anmeldung zur Selbstständigkeit erfolgt beim Finanzamt und/oder beim Gewerbeamt – je nachdem, ob es sich um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt. Der Nachweis ist Pflicht, achte jedoch darauf, dass du zum Zeitpunkt der Anmeldung deiner Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 hast.
Tragfähigkeitsbescheinigung
Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Dabei handelt es sich um eine fachkundige Stellungnahme zur Marktreife und zu den Erfolgsaussichten deines Geschäftsmodells sowie zur Stimmigkeit deiner Marketingstrategie. Zu fachkundigen Stellen für den Gründungszuschuss und die Ausstellung des Nachweises zählen unter anderem Industrie- und Handelskammern, Fachverbände, Kreditinstitute oder Handwerkskammern.
Erlaubnis und Zulassung je nach Branche oder Tätigkeit
Abhängig von der Branche oder Tätigkeit sind Zulassungen oder Genehmigungen für die Ausführung erforderlich. Hier wird zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Tätigkeiten unterschieden. Genehmigungspflichtige Geschäftsmodelle umfassen unter anderem Gastronomie, Medizin, Personenbeförderung, Anlagenberatung, Immobilien, Bewachungsgewerbe oder Handwerk. Genehmigungen umfassen Sachkundenachweise, Belehrungen durch das Gesundheitsamt, Konzessionen für Gaststätten und Personenbeförderung, IHK-Zertifikate, Baugenehmigungen oder Nachweise von Meistertiteln.