Wann bin ich für das Gründungsstipendium NRW nicht geeignet?

Nicht jedes Stipendium ist für jede*n geeignet. Um schnell und unkompliziert herauszufinden, ob du die Voraussetzungen für das Gründungsstipendium NRW erfüllst, haben wir dir eine praktische Übersicht zusammengestellt. Hier kannst du prüfen, ob du und dein Unternehmen zum Gründerstipendium passen oder ob ein anderes Stipendium besser für euch wäre. Wichtigste Punkte sind dabei die Themen Innovation, das Unternehmen allgemein und deine Person bzw. das Gründungsteam.

Als innovativ gelten zum Beispiel Unternehmen, die:

  • etwas Neues oder eine Neuerung realisieren.
  • neue Dienstleistungen entwickeln, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen.
  • die Entwicklung von Produkten oder Verfahren vorantreiben, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind und im eigenen Unternehmen umgesetzt werden sollen.

 

Unternehmen, die eher nicht als innovativ gelten, sind beispielsweise: 

  • Tätigkeiten, die sich nicht in hohem Maße von bestehen Lösungen abheben
  • Beratungstätigkeiten und Coachings
  • Marketing- oder andere Agenturen
  • Sport- oder Musikkurse
  • Vertriebstätigkeiten
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Was bedeutet innovativ?

Dass dein Unternehmen innovativ ist, ist essenziell für die Förderung. Was das bedeutet, erklärt Andreas Severin, Gründungsberater bei KölnBusiness und Jury-Mitglied für das Gründerstipendium NRW. 

Zum Interview

1. Thema Innovation

Ist mein Unternehmen innovativ?

Das Gründungsstipendium NRW fördert explizit Gründer*innen innovativer Unternehmen. Erfüllt dein Unternehmen nicht die Voraussetzungen, um als innovativ eingestuft zu werden, besteht kein Förderungsgrund.

 

2. Thema Unternehmen

Was spricht gegen eine Förderung durch das Gründungsstipendium NRW?

Neben dem Inhalt deiner Tätigkeit sind deine Unternehmensform und weitere Faktoren innerhalb des Unternehmens wichtig. Diese Liste zeigt dir die Ausschlusskriterien für eine Förderung.

Dein Unternehmen:

  • ist kein Kleinstunternehmen
  • ist an der Börse notiert
  • ist älter als 12 Monate
  • hat bereits Gewinne ausbezahlt
  • wurde durch einen Zusammenschluss oder eine Spaltung gemäß § 123 Umwandlungsgesetz gegründet
  • hat mehr als zehn Mitabeiter*innen
  • hat eine Jahresbilanzsumme von mehr als zwei Millionen Euro
  • liegt mit weniger als 50 Prozent seiner Geschäftsanteile bei den Gründer*innen, die das Stipendium erhalten sollen
  • ist nicht in NRW beheimatet
  • ist ein Betrieb für Fischerei und Aquakultur, für die Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

3. Thema Gründer*in

Ausschlusskriterien für die Förderung

Das Gründungsstipendium NRW möchte Gründer*innen in der Zeit vor, während oder direkt nach der Gründung unterstützen. Es ist dafür gedacht, dein Leben etwas einfacher zu machen, damit du dich voll und ganz auf deine Unternehmung fokussieren kannst.

Folgende Faktoren sprechen gegen eine Förderung:

  • Du bist unter 18 Jahre
  • Du bist Schüler*in
  • Du wohnst nicht in NRW
  • Du warst bei einem bereits bestehenden Unternehmen nicht Teil des Gründungsprozesses
  • Ihr seid mehr als drei Stipendiat*innen
  • Du bist Freiberufler*in
  • Du wurdest schon mal durch das Gründungsstipendium NRW gefördert
  • Du gehst mehr als 15 Stunden pro Woche einer bezahlten Nebentätigkeit nach
  • Du möchtest ein Praktikum im Förderzeitraum machen
  • Du beziehst den Gründungszuschuss
  • Du wirst durch das Deutschlandstipendium gefördert
  • Du erhältst das EXIST-Gründerstipendium
  • Du hast eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente
  • Du wirst zeitgleich von einem anderen Stipendium oder einem Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts gefördert
  • Du beziehst Arbeitslosengeld
  • Du erhältst den Gründungszuschuss
  • Du bist Bürger*in eines Staates, der weder die Schweiz noch Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist und hast keine gültige Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken und keine unbefristete Niederlassungserlaubnis

Welches Stipendium ist für mich geeignet?

Du hast in der Liste Kriterien gefunden, die auf dich oder dein Unternehmen zutreffen und gegen eine Förderung sprechen? Damit ist deine Reise zu einem Stipendium auf keinen Fall vorbei! In unserem KölnBusiness Förderkompass findest du eine sehr hilfreiche Übersicht zu ausgewählten öffentlichen Fördermaßnahmen und -programmen.

Zum Förderkompass

Förderung

Erfahre hier alles Wissenswerte zur finanziellen Förderung beim Gründungsstipendium NRW.

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 Coaching

Finde heraus, wie das Coaching beim Gründungsstipendium NRW funktioniert.

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Was ist innovativ?

Was beim Gründungsstipendium NRW als innovativ gilt, erfährst du hier.

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Gründungsstipendium NRW

Wenn du dich allgemein zum Gründungsstipendium NRW informieren willst, findest du hier alles Wichtige.

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