3. Thema Gründer*in
Ausschlusskriterien für die Förderung
Das Gründungsstipendium NRW möchte Gründer*innen in der Zeit vor, während oder direkt nach der Gründung unterstützen. Es ist dafür gedacht, dein Leben etwas einfacher zu machen, damit du dich voll und ganz auf deine Unternehmung fokussieren kannst.
Folgende Faktoren sprechen gegen eine Förderung:
- Du bist unter 18 Jahre
- Du bist Schüler*in
- Du wohnst nicht in NRW
- Du warst bei einem bereits bestehenden Unternehmen nicht Teil des Gründungsprozesses
- Ihr seid mehr als drei Stipendiat*innen
- Du bist Freiberufler*in
- Du wurdest schon mal durch das Gründungsstipendium NRW gefördert
- Du gehst mehr als 15 Stunden pro Woche einer bezahlten Nebentätigkeit nach
- Du möchtest ein Praktikum im Förderzeitraum machen
- Du beziehst den Gründungszuschuss
- Du wirst durch das Deutschlandstipendium gefördert
- Du erhältst das EXIST-Gründerstipendium
- Du hast eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente
- Du wirst zeitgleich von einem anderen Stipendium oder einem Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts gefördert
- Du beziehst Arbeitslosengeld
- Du erhältst den Gründungszuschuss
- Du bist Bürger*in eines Staates, der weder die Schweiz noch Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist und hast keine gültige Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken und keine unbefristete Niederlassungserlaubnis