Das Coaching als Teil des Gründungsstipendiums NRW

Neben der finanziellen Förderung von 1.200 € pro Monat bietet dir das Gründungsstipendium NRW die Betreuung und Förderung durch einen qualifizierten Coach an. Welche Aufgaben dieser hat, wie das Coaching abläuft und welche Inhalte dich erwarten, erfährst du hier.

1. Wo finde ich meinen Coach?

Deinen Coach findest du über dein Gründungsnetzwerk. Wir vermitteln dir Kontakte zu gründungserfahrenen Berater*innen und Coaches. Melde dich dazu gerne bei uns (gruenderstipendium@koeln.business).

Ziele des Coachings

Das Coaching prüft, ob dein Geschäftskonzept plausibel und machbar ist. Außerdem berät dich dein Coach zu den Gründungs- und Genehmigungsformalitäten.

2. Worin unterstützt mich mein Coach?

Dein Coach ist dein erster Ansprechpartner und berät dich bei allen Fragen zu deiner Gründung. Außerdem unterstützt er dich bei den anfallenden Formalitäten und bei der Entwicklung deines Geschäftsmodells. Dabei ist er ein stets hilfreicher und kritischer Berater und Sparringspartner.

Dein Coach

  • erstellt eine vertiefte und endgültige Analyse, ob dein Vorhaben realisierbar ist.
  • unterstützt dich bei der Erstellung deines Unternehmenskonzeptes.
  • analysiert, ob du weitergehende Intensivberatung bei Spezialfragen (Vertragsrecht, Steuern etc.) benötigst.
  • legt einen detaillierten Maßnahmenplan zur Umsetzung deines Vorhabens fest.
  • vermittelt die notwendigen Informationen und verweist auf weitere Beratungen im Gründungsnetzwerk, entsprechend dem Maßnahmenplan oder durch selbstständige Berater*innen.

 

Der Maßnahmenplan

Gemeinsam mit deinem Coach entwickelst du einen Maßnahmenplan für den Förderzeitraum. Hierbei übernimmt dein Coach folgende Aufgaben:

  • Er begleitet dich bei der Umsetzung des Maßnahmenplans.
  • Er steuert und koordiniert den gesamten Beratungsprozess.
  • Er sorgt für die Abstimmung zum arbeitsteiligen Vorgehen.
  • Er moderiert die Abstimmungs- und Planungsgespräche.
  • Er nimmt Kontakt mit anderen Beratungsinstitutionen auf und bindet diese ein.
  • Er bezieht selbstständige Berater*innen in den Beratungsprozess mit ein.

Am Ende deines Stipendiums unterstützt dich dein Coach dabei, eine passende anschließende Begleitberatung zu finden.

 

Der Coaching-/Betreuungsfahrplan und die Meilensteine

Zu Beginn des Coachings handelst du mit deinem Coach einen Coaching- bzw. Betreuungsfahrplan aus. Dieser beinhaltet:

  • Einen groben Zeitplan
  • Angaben zu Beratungsmaßnahmen
  • Angaben zum Businessmodell
  • Angaben zur Businessplanerstellung
  • Angaben zur Geschäftsmodellentwicklung
  • Angaben zu Weiterbildungen zu betriebswirtschaftlichen und gründungsrelevanten Themen, passend zu den individuellen Erfordernissen im Gründerteam.

 

Was bedeutet „mangelnder Projektfortschritt“?

Die sogenannten Meilensteine, also festgelegte Ziele innerhalb des Plans, sind notwendig, um den Projektfortschritt einschätzen zu können. Kannst du für Verzögerungen keinen sachlichen Grund vortragen, liegt hier ein Anhaltspunkt für einen mangelnden Projektfortschritt vor. Hältst du außerdem die Termine mit deinem Coach nicht ein, geht man von einem mangelnden Projektfortschritt aus.

 

Außerdem gut zu wissen

Dein Coaching-/Betreuungsfahrplan ist keine Grundlage für den Zuwendungsbescheid. Er soll flexibel auch auf unplanbare Gegebenheiten reagieren können. Allerdings sind die Termine mit deinem Coach verbindlich und er kann bei mangelndem Projektfortschritt eine Präsentation vor der Jury von dir verlangen. Diese entscheidet dann, ob dein Stipendium fortgesetzt wird.

Fällt dein Coach nur vorübergehend aus und gefährdet sein Ausfallen nicht die Einhaltung des Betreuungsplans, hat das keine Konsequenzen. Sollte dein Coach für längere Zeit ausfallen und ist es absehbar, dass der Betreuungsfahrplan und die Umsetzung deiner Geschäftsidee innerhalb des Stipendiums gefährdet sind, erhaltet ihr von eurem betreuenden Netzwerk einen Ersatzcoach.

Die Unterstützung bei der Kapitalakquise soll dir eine Hilfestellung bei der Finanzplanung geben. Dein Coach informiert dich umfassend zu den Themen:

  • Finanzplanung
  • Finanzierung durch Kreditinstitute
  • Förderprogramme
  • Antragsverfahren
  • Unter Umständen auch zu Risikokapitalgebern

Wichtig zu wissen: Eine Begleitung zu den Kreditinstituten ist keine Voraussetzung für die Akkreditierung zur Richtlinie.

Besteht ein Beratungsbedarf, der nicht durch das Netzwerk bzw. durch den Coach gedeckt werden kann, muss eine weiterführende Fachberatung aus dem Gründungsnetzwerk vermittelt werden. Das können zum Beispiel Technologieexpert*innen und/oder externe Berater*innen wie Steuerberater*innen, Rechtsanwält*innen, Notar*innen oder freiberufliche Berater*innen sein.

Kann die zusätzliche Fachberatung nicht kostenfrei angeboten werden, ist eine Förderung durch das Beratungsprogramm Wirtschaft zu prüfen.

Coaches können Personen mit Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründungen oder mit eigener Gründungserfahrung sein.

Zum Beispiel:

  • Personen, die über ein erfolgreich abgeschlossenes aufgabenspezifisches Studium oder über einschlägige Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich und Beratungserfahrung zu betriebswirtschaftlichen Themen verfügen.
  • Unternehmer*innen mit eigenem Gründungshintergrund.

Zudem sollten Kenntnisse über die Angebote und Ansprechpartner*innen bei den regionalen Partner*innen sowie sonstige für Gründer*innen relevante Angebote und Institutionen vorliegen. Der Coach kann den Stipendiat*innen auch die hierfür erforderlichen Informationen über das Netzwerk zur Verfügung stellen. Er kann zur Erfüllung seiner Aufgaben mit anderen Fachleuten aus der Gründungsberatung zusammenarbeiten.

Für die Akkreditierung muss das Netzwerk belegen, dass die gründungsspezifische Beratung zu seinen Aktivitäten gehört. Zudem muss es über einen Pool an Expert*innen verfügen, die über eine besondere Fachexpertise verfügen. Hierbei kann es sich auch um externe Berater*innen handeln, die im Einzelfall hinzugezogen werden. Eine Spezialberatung, die über eine allgemeine Erstberatung hinausgeht, muss nicht kostenfrei angeboten werden (siehe auch Frage zur Fachberatung).

3. Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Coaching beim Gründungsstipendium NRW

 

 

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