Unternehmensgründung: Steuern im Überblick
Steuern, die Unternehmen auf Gewinne und Umsätze zahlen, nennen sich Unternehmenssteuern. Je nach Unternehmensgröße und Rechtsform fallen folgende Steuerarten an:
Vorsteuer / Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer
Die Umsatzsteuer für Unternehmen gilt für fast alle Umsätze innerhalb Deutschlands. Sie nennt sich auch Mehrwertsteuer, wenn sie für Kund*innen auf Rechnungen oder Kassenbons aufgeführt wird. Unter die Umsatzsteuerpflicht fallen insbesondere inländische Dienstleistungen und Warenlieferungen.
Wird dir von anderen Unternehmen für erbrachte Leistungen oder Waren Umsatzsteuer berechnet, so kannst du sie von deiner eigenen Umsatzsteuer absetzen und damit für dein Unternehmen die Steuerlast mindern. Das nennt sich auch Vorsteuerabzug aus Vorleistungen.
Der Umsatzsteuersatz fällt für verschiedene Produkte und Dienstleistungen unterschiedlich aus und liegt bei 19 Prozent oder 7 Prozent.
Sie berechnet sich mit folgender Formel:
Umsatz x Umsatzsteuersatz = Umsatzsteuer
Umsatzsteuervoranmeldung
Je nach Unternehmensgröße erfolgt die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise. Ausnahmen gelten für Ausfuhrlieferungen oder innergemeinschaftliche Lieferungen. Eine Befreiung liegt vor, wenn du als Kleinunternehmer*in unter dem Umsatzsteuerfreibetrag von 22.000 Euro bleibst.
Gewerbesteuer in Köln
Inländische Gewerbebetriebe (dazu zählen Einzelunternehmen und Personengesellschaften) müssen Gewerbesteuer zahlen, sofern ihr Gewinn jährlich bei über 24.500 Euro liegt. Kapitalgesellschaften müssen die Gewerbesteuer immer abführen. Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben und kann je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen. So beeinflusst die Standortwahl die Höhe der Gewerbesteuer, auch Hebesatz genannt. In Köln beträgt der Hebesatz zurzeit 475 %, in Düsseldorf 440 % (Stand Oktober 2023). Die Gewerbesteuererklärung gibst du im Rahmen deiner Steuererklärung ab. Durch die Gewerbesteuerermittlung verpflichtest du dich quartalsweise zur Vorauszahlung für das folgende Wirtschaftsjahr. Gewerbesteuerbefreit bleiben freiberufliche Tätigkeiten und Landwirtschaftsbetriebe.
Ein häufiges Problem in diesem Zusammenhang betrifft die sogenannte rechtliche Doppelbelastung, also die zweifache Besteuerung derselben Einkünfte von Unternehmen oder Personen. Beispiel: Bei Personengesellschaften kann es zur Doppelbelastung durch das Erheben von Gewerbesteuer seitens der Gemeinde und der Einkommenssteuer seitens des Bundes auf die selben Einkünfte kommen. Eine Doppelbelastung lässt sich vorbeugen, indem du die Gewerbesteuer auf deine Einkommenssteuer für anteilige Betriebseinkünfte anrechnest.
Ratgeber zu den Kriterien der Standortwahl deiner Unternehmung
Einkommenssteuer
Natürliche Personen, die freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeiten nachgehen, müssen Einkommenssteuer abführen. Bei Personengesellschaften wie eingetragenen Kaufleuten, GbRs oder OHGs hängt die Einkommenssteuer vom Gewinn ab. Bei Einzelunternehmen ergibt sich die Steuerermessung aus Gewinnen abzüglich abzugsfähiger Ausgaben und Extraaufwendungen. Bei Verlustwirtschaft bleiben Unternehmen einkommenssteuerbefreit. Beachte für Steuerentlastungen auch den nicht versteuerten Grundfreibetrag sowie Freibeträge für Kinder, Alleinerziehende und Gewerbesteuerzahlungen.
Die Versteuerung erfolgt im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung. Der Veranlagungszeitraum ist in der Regel das Kalenderjahr. Da sich das steuerpflichtige Einkommen erst nachträglich ermitteln lässt, erfolgen Einkommenssteuervorauszahlungen, deren Höhe das Finanzamt bestimmt. Bei einer Existenzgründung erfolgt die Vorauszahlung auf Basis deiner Angaben im Betriebseröffnungsbogen.
Info
Zusätzlich zur Einkommenssteuer kommt bei katholischer oder evangelischer Religionszugehörigkeit die Kirchensteuer mit fünf bis neun Prozent sowie in seltenen Fällen der Solidaritätszuschlag hinzu.
Körperschaftssteuer
Ab wann jemand körperschaftssteuerpflichtig ist, hängt davon ab, ob es sich um Kapitalgesellschaften bzw. juristische Personen handelt. Falls ja, entrichtest du statt der Einkommenssteuer die Körperschaftssteuer für Gewinne von GmbHs, AGs und UGs. Eine uneingeschränkte Körperschaftssteuerpflicht gilt für Unternehmen mit inländischem Sitz. Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland bleiben für inländische Einkünfte beschränkt körperschaftssteuerpflichtig. Die Körperschaftssteuer liegt fest bei 15 Prozent.
Kapitalertragssteuer
Genau wie die Körperschaftssteuer gilt die Kapitalertragssteuer nur für Kapitalgesellschaften und wird auf Dividenden und Gewinnausschüttungen erhoben. In der Regel liegt der Steuersatz bei 25 Prozent. Sie lässt sich auch als Startup Investment-Steuer verstehen, denn sie stellt einen hohen Kostenfaktor für Investor*innen dar, die in Startups investieren und kann sich negativ auf die Investitionsbereitschaft auswirken.
Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge
Wer Angestellte beschäftigt, muss die Lohnsteuer einbehalten und abführen. Die Anmeldung der Lohnsteuer erfolgt elektronisch. Bei der Entgeltabrechnung gilt es auf je nach Arbeitsverhältnis variierende Sozialversicherungsbeiträge zu achten.
Diese Steuerfristen gibt es
Fristen für Steuererklärungen unterscheiden sich je nach Steuerform. Möchtest du auf Nummer sicher gehen, empfiehlt sich die Hilfe von Steuerberater*innen. Zu den wichtigsten Fristen zählen:
- Einkommenssteuer / Körperschaftssteuer: Abgabe der Steuererklärung muss nach Ablauf des Veranlagungszeitraums bis zum 31. Juli das Folgejahres erfolgen.
- Gewerbesteuer: Abgabe der Steuererklärung muss spätestens bis zum 31. Juli für das vorausgegangene Kalenderjahr erfolgen. Vorauszahlungen müssen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November erfolgen.
- Umsatzsteuer: Abgabe der Steuererklärung muss jährlich zum 31. Juli des Folgejahres für den vorausgegangenen Veranlagungszeitraum erfolgen. Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt bei monatlicher oder vierteljährlicher Abgabe immer bis zum 10. des Folgemonats je Anmeldezeitraum.
Steuervergünstigungen und Anreize
Dank Rechtsformwahl und transparente Buchführung für Startups kannst du effizient Steuern sparen. Steuervergünstigungen umfassen:
- Vorweggenommene Betriebsausgaben anrechnen
- Vorsteuerpauschale nutzen
- Kleinunternehmerregelung wählen
- Ist-Versteuerung nutzen
- Nicht zu hohe oder zu niedrige Gewinn- und Umsatzprognosen
- Steuerfreibeträge einhalten
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Neugründung gründlich prüfen
- Vorteile durch niedrigen Hebesatz nutzen