Rechtsform­wahl: Die richtige Rechts­form für Gründungen

Die Wahl der Rechtsform zählt zu den wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung. Als rechtliches Gerüst bestimmt sie wichtige Aspekte wie die Anzahl der Gründer*innen, das Startkapital sowie Buchhaltungs- und Haftungspflichten. Je nach Unternehmensentwicklung kann sich später ein Rechtsformwechsel anbieten.

Wir beraten Gründer*innen und Startups individuell und kostenfrei bei der Wahl der passenden Rechtsform!

Was ist eine Rechtsform?

Eine Rechtsform definiert in erster Linie rechtliche und gesetzliche Rahmenbedingungen und Verpflichtungen für Unternehmen. Genau aus diesem Grund musst du dich in jedem Fall bei der Unternehmensgründung für eine Rechtsform entscheiden. Sie lässt sich auch als organisatorisches Gerüst verstehen, das sich juristisch, finanziell, steuerlich und privat auf Gründer*innen und Gesellschafter*innen auswirkt.

Aspekte, von denen die gewählte Rechtsform abhängt:

  • Startkapital: Ist es für die Gründung erforderlich und wenn ja, in welcher Höhe?
  • Haftung: Haften Gründer*innen unmittelbar, unbeschränkt und persönlich mit Privat- und Geschäftsvermögen oder nur beschränkt mit Geschäftsvermögen?
  • Anzahl der Gründer*innen: Wie viele Gründer*innen sind mindestens nötig?
  • Buchhaltung/Bilanzierungspflicht: Genügt eine vereinfachte Buchführung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder ist eine doppelte Buchführung mit Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss und Gewinn-Verlustrechnung nötig?
  • Steuern: Unterliegt das Unternehmen der Einkommenssteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerpflicht?
  • Eintrag Handelsregister: Benötigst du einen Handelsregistereintrag?
  • Gewerbeanmeldung: Ist eine Gewerbeanmeldung nötig oder giltst du als Freiberufler*in?

Welche Rechtsformen gibt es in Deutschland?

Unternehmen ohne Rechtsform gibt es in Deutschland nicht. Auch Freiberufler*innen müssen sich vor der Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit für eine Rechtsform entscheiden.

 

Info

Zu den häufigsten Rechts- und Gründungsformen zählen mit 80 Prozent Einzelunternehmen, die sich schnell, allein und ohne Mindeststartkapital gründen lassen. Dicht darauf folgen die beliebten Gesellschafter-Rechtsformen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und UG (Unternehmergesellschaft).

 

Als grobe Unterteilung lässt sich zwischen gewerblichen und freiberuflichen Rechtsformen sowie zwischen Einzelunternehmen und Gesellschaften unterscheiden. Gesellschaften wiederum unterteilen sich in Personen- und Kapitalgesellschaften.

Freiberufliche Rechtsformen unterliegen einem geringeren bürokratischem Aufwand. Sie profitieren zudem von Steuer- und Buchhaltungsvorteilen, da sie keine Gewerbe- und Körperschaftsteuer zahlen und eine vereinfachte Buchführung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen. Gewerbliche Tätigkeiten unterliegen mehr Verpflichtungen, können dafür jedoch auch mehr Gewinne erzielen. Sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Tätigkeiten zählen zu den selbständigen Tätigkeiten.

Von rund 3,40 Millionen Unternehmen in Deutschland zählen Einzelunternehmen mit einem Anteil von rund zwei Millionen zu den gängigsten deutschen Rechtsformen. Besonders beliebt sind die freiberuflichen oder gewerblichen Gründungsformen wie Kleingewerbe, Kaufmann e.K., freiberuflich Selbstständige oder die ebenfalls verbreitete Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Rechtsformen der Kategorie Gesellschaften erfordern in der Regel mindestens zwei Gründer*innen. Ausnahmen bilden hier die eher seltenen 1-Personen-GmbHs, 1-Personen-AGs oder 1-Personen-UGs. Der Vorteil an Personengesellschaften liegt in niedrigen Gründungshürden und keiner Verpflichtung zu Mindeststartkapital. Dafür bieten Kapitalgesellschaften eine beschränkte Haftung – sie haften somit im Gegensatz zu Personengesellschaften nur mit dem Geschäftskapital und nicht zusätzlich mit Privatvermögen. Bei Kapitalgesellschaften gilt zudem, dass Gesellschafter*innen nicht automatisch Geschäftsführer*innen sein müssen.

Kleingewerbe fallen als Sonderform der Einzelunternehmen unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes. Kleingewerbler*innen müssen bis zu einem Freibetrag keine Gewerbe- oder Umsatzsteuer zahlen und profitieren von vereinfachter Buchhaltung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Rechtsformen-Überblick

Im Folgenden geben wir einen Überblick zu allen Rechtsformen in Deutschland.

 

Einzelunternehmen:

  • Freiberuflich
    • Freiberuflich Selbstständige
  • Gewerblich
    • Kleingewerbe
    • Kaufmann e.K.
    • 1-Personen-UG (Unternehmensgesellschaft, haftungsbeschränkt)
    • 1-Personen-GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
    • 1-Personen-AG (Aktiengesellschaft)

 

Personengesellschaft:

  • Freiberuflich
    • Nicht-gewerbliche GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
    • PartG (Partnerschaftsgesellschaft)
  • Gewerblich
    • Gewerbliche GbR
    • OHG (offene Handelsgesellschaft)
    • KG (Kommanditgesellschaft)

 

Kapitalgesellschaft:

  • Gewerblich
    • UG
    • GmbH
    • AG

 

Info

Rein statistisch lässt sich die Häufigkeit von Rechtsform anhand angemeldeter Einzelunternehmen und Gesellschaften gut nachvollziehen. Laut statistischem Bundesamt gab es demnach 2022 insgesamt rund zwei Millionen Einzelunternehmen, rund 790.000 Kapitalgesellschaften und rund 411.000 Personengesellschaften.

 

Warum ist die Rechtsform für Startups und Gründer*innen wichtig?

Die Rechtsform ist wichtig, da sie einen rechtlichen Organisations- und Handlungsplan vorgibt. So hängen von ihr unter anderem folgende für dein Unternehmen entscheidende Fragen ab:

  • Wie schnell darfst du gründen?
  • Wie schnell willst du wachsen?
  • Musst du ein Gewerbe anmelden und dich im Handelsregister eintragen?
  • Darfst du allein oder wollt ihr im Team ein Unternehmen gründen?
  • Haftest du nur mit dem Geschäftskapital oder auch mit deinem Privatvermögen?
  • Darfst du deinen Firmennamen frei wählen?
  • Musst du eine doppelte Buchhaltung führen?
  • Dürfen sich Investor*innen mit Anteilen am Unternehmen beteiligen?

Bedenke auch, dass sich je nach Wachstum und Erfolg ein Rechtsformwechsel anbieten kann.  Das gilt, wenn ein Einzelunternehmen oder eine GbR stark wächst oder mehr Risiken eingehen will. In diesen Fällen empfiehlt sich der Wechsel zur GmbH mit beschränkter Haftung und besserer Investoreneinbindung an. Da Startups vom Wesen her auf Wachstum und Investor*innen abzielen, zählen GmbHs zu den bevorzugten Rechtsformen für Startups.

Unternehmens­gründung: Rechtsformen im Vergleich

Um beim Thema „Firma gründen“, die Rechtsform zu wählen, die zu dir passt, haben wir für dich alle wichtigen Rechtsformen verglichen:

  • Download: Rechtsformen in der Übersicht PNG | 81 KB

Alle Kriterien für die Wahl der richtigen Rechtsform

Welche Rechtsform du wählst, hängt in erster Linie von folgenden Kriterien ab:

  • Beschränkte oder unbeschränkte Haftung: Unbeschränkte Haftung liegt bei Einzelunternehmen, GbRs oder OHGs vor. Im Ernstfall haften alle Gründer*innen gesamtschuldnerisch und solidarisch mit geschäftlichem und privatem Vermögen. Bei unbeschränkter Haftung wie in GmbHs oder KGs bleibt die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt.
  • Kapitalbeschaffung und Investoren: Ein wichtiger Faktor für Gründung und Wachstum ist die Kapitalbeschaffung durch Kredite oder Investor*innen. Für die klassische Kreditvergabe durch Banken eignen sich Rechtsformen mit unbeschränkter Haftung wie GbRs und Einzelunternehmen. Für Investorenbeteiligung empfehlen sich GmbHs und KGs mit beschränkter Haftung.
  • Einzel- oder Teamgründung: Wer volle Kontrolle und Verantwortung bevorzugt, entscheidet sich für ein Einzelunternehmen als Freiberufler*in, Kaufmann e.k., 1-Personen-GmbH oder 1-Personen-UG. Für Gründer*innen-Teams eignen sich vor allem GbRs, GmbHs und OHGs. Vor allem im Team lässt sich bei Geldgeber*innen mehr Vertrauen durch Eigenkapital, Qualifizierungen und Know-how wecken.
  • Steuern und Bilanzierung: Die Buchführungspflicht mit Bilanzierung und Gewinn-Verlustrechnung gilt für alle Kapitalgesellschaften sowie Rechtsformen mit Handelsregistereintrag. Die vereinfachte Buchführung mit einfacher Einnahmen-Überschussrechnung gilt für Rechtsformen ohne Handelsregistereintrag, mit Gewinnen unter 60.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren und unter 600.000 Euro Umsatz. Das gilt vor allem für Freiberufler*innen und Kleingewerbe.

FAQ zur Rechtsform­wahl für Unternehmens­gründer*innen

Die beste Rechtsform hängt immer von der Gründungssituation und Geschäftszielen ab. Wichtige Faktoren sind Aspekte wie die Anzahl der Gründer*innen, das Startkapital, Wachstumspläne, Haftungsrisiken sowie Steuer- und Buchhaltungspflichten.

Das Kleingewerbe erfordert keinen Handelsregistereintrag und kann folgende Rechtsformen nutzen: Einzelunternehmer oder GbR.

Wer allein Unternehmen gründet, entscheidet sich für eine Rechtsform der Kategorie Einzelunternehmen. Dazu zählen Freiberufler, Kleingewerbe, Kaufmann e.K. oder 1-Personen-UGs, -GmbHs und -AGs.

Um Investor*innen zu beteiligen, empfehlen sich Rechtsformen der Kategorie Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG.

Die GmbH zählt zu den vorteilhaftesten Startup-Rechtsformen, da sie beschränkte Haftung und eine leichte Einbindung von Investorenkapital ermöglicht.

Die UG gilt als GmbH-Sonderform und lässt sich auch als „Mini-GmbH“ verstehen. Sie erfordert nur ein ideelles Mindeststartkapital von einem Euro.

Die GbR ist eine Personengesellschaft und ermöglich eine schnelle, günstige Gründung mit mindestens zwei Personen - ohne Mindestkapital und mit vereinfachter Buchhaltung.

GmbHs zählen zu den Kapitalgesellschaften und Handelsgesellschaften mit beschränkter Haftung.

Wer ab 2 Personen ein Unternehmen gründen will, für den eignet sich die GbR als einfachste Rechtsform. Bei entsprechendem Wachstum bietet sich für beschränkte Haftungsrisiken ein Wechsel zur OHG an. Um von Beginn an Haftungsbeschränkung zu nutzen, empfiehlt sich die UG oder GmbH.

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