Anmeldungen und Genehmigungen für Gründer*innen
Keine Existenzgründung funktioniert ohne Anmeldungen und Genehmigungen. Wir erklären, an welchen Anmeldungen kein Weg vorbeiführt, welche Genehmigungen du für deine Unternehmung brauchst und warum du unbedingt auch an den Markenschutz denken solltest.
Anmeldungen
Zur Anmeldung der Selbstständigkeit gehören folgende Anmeldepflichten:
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Der Fragebogen gilt für Freiberufler*innen, Gewerbetreibende und Gesellschaften und ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit per ELSTER ans Finanzamt zu übermitteln. Hierdurch erhältst du deine Steuernummer
- Handelsregistereintrag: Eingetragene Kaufleute, Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften benötigen für Gewerbeanmeldungen einen notariellen Handelsregistereintrag. Für die Gewerbeanmeldung benötigst du einen Auszug deines Handelsregistereintrags.
- Transparenzregistereintrag: Nach dem Handelsregistereintrag erfolgt für juristische Personen wie GmbHs oder UGs der Transparenzregistereintrag. Die Eintragung muss innerhalb von zwei Wochen nach Handelsregistereintrag erfolgen.
- Gewerbeanmeldung: Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als vier Wochen zurückliegen, kann gegebenenfalls ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, kann gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Übrigens: Gewerbe anmelden in Köln ist per Online-Anmeldung möglich. Möchtest du ein Gewerbe anmelden, so rechnest du in Köln mit Kosten von etwa 26 Euro.
- IHK/HWK: Alle Unternehmen mit Handelsregistereintrag werden in der Regel automatisch bei Industrie- und Handelskammer (IHK) oder bei der Handwerkskammer (HWK) angemeldet.
- Berufsgenossenschaft: Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist für Unternehmen verpflichtend und muss innerhalb einer Woche nach Gründung erfolgen. Hier geht es um rechtlichen Schutz bei Arbeitsunfällen, Berufsrisiken und Berufskrankheiten.
Genehmigungen
Je nach Branche und Tätigkeit können folgende Genehmigungen bei Ämtern erforderlich sein:
- Sachkundeprüfung oder Unterrichtung für Nachweis oder Erwerb notwendiger Qualifikationen
- Genehmigungen vom Gesundheitsamt in Bereichen wie Medizin, Gastronomie oder Lebensmittel
- Genehmigungen der Gewerbeaufsicht hinsichtlich Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutz
- Genehmigungen von Kreisverwaltungsbehörden im Falle von Baubetreuung, Bauträgern, Darlehensvermittlern oder Immobilienmaklern
- Genehmigungen vom Bauamt bei baulichen Veränderungen
Marke schützen lassen / Logo schützen lassen
„Wie kann man eine Marke schützen?“ – diese Frage gilt für Firmennamen, Logos oder Produkte gleichermaßen. Wie du Produkte oder Namen als Marke schützen lässt, regeln in Deutschland gewerbliche Schutzrechte. Nach Marken- oder Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gilt dein Markenschutz zehn Jahre und lässt sich gebührenpflichtig verlängern.
Ein Patentschutz gilt maximal 20 Jahre. Der Schutzzeitraum erlischt nach 20 Jahren ohne Verlängerung. Möchtest du Produkte, Firmenamen, Logos oder Marken schützen lassen, so variieren die Kosten nach Zeitraum, Patentansprüchen oder Markenklassen. Eine günstigere Variante ist das Gebrauchsmuster mit kürzerem Anmeldungszeitraum.
Geschäftskonto
Um private und geschäftliche Finanzen zu trennen, empfiehlt sich ein Geschäftskonto. Mit diesem trennst du dein Privatvermögen von deinen geschäftlichen Umsätzen und behältst deine Geschäftsfinanzen im Blick.
Betriebliche und private Versicherungen
Mit betrieblichen und privaten Versicherungen kannst du die Gründungsrisiken reduzieren. Gesetzliche oder private Krankenversicherungen sind verpflichtend. Um betriebliche Risiken zu vermeiden, solltest du auch an betriebliche Versicherungen und Sozialversicherungen denken.
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