Private und betriebliche Versicherungen für Gründer*innen und Startups

Für eine gute Absicherung brauchen Gründer*innen und Startups private und betriebliche Versicherungen. Hier findest du einen umfassenden Überblick zu allen Versicherungen und Absicherungen, die du benötigst.

KölnBusiness berät Gründer*innen und Startups individuell und kostenfrei bei allen Fragen rund um die Selbständigkeit.

Die richtige Versicherung für die Gründung finden

Welche Versicherungen brauchst du als Unternehmer*in bzw. Selbstständige unbedingt und welche sind nur in Spezialfällen nötig?

 

Welche Arten von Versicherungen für Selbstständige gibt es?

Das Angebot an Versicherungen für Selbstständige und Gründer*innen lässt sich in folgende zwei Hauptkategorien einteilen:

 

Betriebliche Versicherungen

Decken finanzielle, geschäftliche, sachliche und gesundheitliche Risiken und Probleme ab, die durch Schadensersatzforderungen, Zahlungsausfälle oder Sachschäden im oder durch den Betrieb entstehen können.

 

Private Versicherungen

Decken Bereiche wie persönliche Gesundheits-, Pflege- und Rentenvorsorge bis hin zu Haftpflicht, Berufsunfähigkeit oder Krankheit ab.

 

Welche Versicherungen für Selbstständige sind Pflicht?

Ob eine Versicherung für Selbstständige Pflicht ist, hängt von Faktoren wie der Tätigkeit, Bundes- und Landesgesetzen und der Berufs- und Standeskammer ab. Gilt für deinen Beruf die Kammerpflicht, so werden betriebliche Pflichtversicherungen meist über die zugehörige Standeskammer abgewickelt. Zu den Kammern zählen unter anderem die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die Ärztekammer und die Architekten- und Juristenkammer.

Zu den fünf häufigsten betrieblichen Pflichtversicherungen gehören:

 

Kranken- und Pflegeversicherung

Selbstständige müssen sich bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern. Bei einer privaten Krankenkasse ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine zusätzliche Pflegeversicherung nötig.

 

Rentenversicherung

Gilt zur Altersvorsorge für bestimmte Berufsgruppen als verpflichtend. Dazu zählen:

  • Handwerker*innen
  • Hausgewerbetreibende
  • Pfleger*innen
  • Selbstständige Bildungsberufe (Lehrer*innen/Erzieher*innen)
  • Künstler*innen/Publizist*innen
  • Hebammen/Entbindungspfleger*innen
  • Küstenschiffer*innen/Seelots*innen

 

Unfallversicherung

Für bestimmte Berufsgruppen mit erhöhtem Berufsrisiko gilt je nach Berufsgenossenschaft eine Unfallsversicherung als verpflichtend. Dazu zählen:

  • Landwirtschaftlich tätige Selbstständige
  • Hausgewerbetreibende
  • Bestimmte Berufsgruppen im Gesundheitswesen
  • Küstenschiffer*innen/-fischer*innen

 

Berufshaftpflichtversicherung

Berufe mit erhöhtem Schadensrisiko durch Beratungs-, Planungs- und Behandlungsfehler unterliegen der Berufshaftpflicht gemäß dem Versorgungswerk der Kammer. Dazu zählen:

  • Ingenieur*innen
  • Architekt*innen
  • Ärzt*innen
  • Apotheker*innen
  • Psychotherapeut*innen
  • Rechtsanwält*innen
  • Notar*innen
  • Versicherungsmakler*innen
  • Wirtschaftsprüfer*innen
  • Steuerberater*innen


Vermögenshaftpflichtversicherung

Die Vermögenshaftpflicht gilt für folgende Berufsgruppen mit erhöhtem finanziellem Risiko durch Schadensersatzforderungen als Pflicht:

  • Inkassobüros
  • Immobilien-/Hausverwalter*innen
  • Treuhänder*innen
  • Zwangsverwalter*innen
  • Rechtsdienstleistende

Wichtige Versicherungen für Selbstständige im Überblick

Auch wenn nicht alle Versicherungen für Gründer*innen Pflicht sind, gibt es gute Gründe für einen umfassenden Versicherungsschutz. Auch Selbstständige, die keiner Kammer- oder Versicherungspflicht unterliegen, sollten sich je nach Beruf durch folgende betriebliche und private Versicherungen gegen geschäftliche und persönliche Risiken absichern:

 

Wichtige betriebliche und private Versicherungen

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung (inkl. Pflegeversicherung)
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

 

Optionale betriebliche Versicherungen

  • Betriebsinhaltsversicherung
  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Cyberhaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Transportversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Gewerberechtsschutzversicherung
  • Maschinenbruchversicherung
  • Kfz-/Fuhrparkhaftpflichtversicherung
  • Vertrauensschadenversicherung
     

Optionale private Versicherungen

  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung
  • Private Haftpflicht
  • Hausrat
  • Private Kfz-Haftpflicht
  • Wohngebäudeversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Privater Rechtsschutz

Die geeignete Versicherung wählen: Tipps

Die Auswahl an privaten und betrieblichen Versicherungsanbietern ist groß. Um die richtigen Entscheidungen zu treffen, helfen folgende Vorüberlegungen:

Schritt 1: Private und betriebliche Risiken analysieren

Versicherungen beugen Risiken vor. Dazu zählen in erster Linie finanzielle, gesundheitliche und rechtliche Risiken. Bevor du dich für Versicherungen entscheidest, solltest du daher eine Risikoanalyse durchführen. Analysiere die Hauptrisiken deines Geschäfts – angefangen bei Brand- und Unfallschutz über Arbeitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen und finanziellen Risiken. Auch Schäden durch Angestellte sind zu bedenken. Bei privaten Versicherungen kommt es vor allem auf Schutz im Krankheitsfall, bei Unfällen sowie Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge an.

Schritt 2: Angebote vergleichen

Verschaffe dir einen Überblick über Versicherungsanbieter und prüfe Erfahrungen und Bewertungen. Hier kommt es auch auf Angebote zur Schadensverhütung und daraus resultierende Prämienrabatte an. Unabhängige Ansprechpartner*innen, wie den Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e.V., helfen dir bei der Versicherungswahl.

Schritt 3: Vertragsdauer prüfen

Vor allem in der frühen Gründungsphase ist es wichtig, die Vertragsdauer zu prüfen. Da sich zu Beginn des Markteinstiegs noch vieles ändern kann, solltest du Verträge ohne lange Laufzeiten in Betracht ziehen, um flexibel zu bleiben.

Betriebliche Versicherungen für Gründer*innen und Startups

 

Betriebshaftpflichtversicherung

Die betriebliche Haftpflichtversicherung für Selbstständige darf in keinem Unternehmen fehlen. Sie sichert dich gegen interne und externe Schadenersatzansprüche ab. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung deckt Schadensarten wie Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten ab.

Je nach Branche empfiehlt sich eine Kombination folgender Haftpflichtversicherungen, sofern sie nicht Teil der Betriebshaftpflicht sind:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Leitungswasserversicherung
  • Feuerversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Einbruchdiebstahlversicherung
  • Umwelthaftpflichtversicherung

 

Berufshaftpflichtversicherung

Bestimmte Berufsgruppen sind zur Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Diese Pflicht ergibt sich durch gesetzliche Bestimmungen oder Vorgaben zuständiger Berufskammern für Berufe wie Ärzt*innen, Architekt*innen, Apotheker*innen, Ingenieur*innen, Anwält*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, Notar*innen, Therapeut*innen und Steuerberater*innen.

 

Gesetzliche Unfallversicherung

Wer zur Gruppe der Freiberufler*innen zählt, ist im Gegensatz zu Gewerbetreibenden nicht zur gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet. Um sich vor Arbeits- und Arbeitswegschäden zu schützen, ist eine freiwillige Versicherung durch gewerbliche Berufsgenossenschaften notwendig. Berufsgenossenschaften sind in Deutschland Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Privatunternehmen inklusive Beschäftigte. Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Gründung bei der Berufsgenossenschaft erfolgen.

 

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Während die Betriebshaftpflicht gegen unverschuldete und selbstverschuldete Ersatzansprüche absichert, schützt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor selbstverschuldeten Schadensersatzforderungen. Sie prüft Ansprüche Dritter, übernimmt berechtigte Forderungen oder wehrt unberechtigte Forderungen ab.

 

D&O (Directors-and-Officers) Versicherung

Gründer*innen, Gesellschafter*innen oder Geschäftsführer*innen haften im Ernstfall auch privat für Fehler. Mit einer D&O (Directors-and-Officers) Versicherung nutzt du eine kombinierte Versicherung aus Managerhaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und Rechtsschutz für Führungskräfte, Entscheidungsträger*innen, Aufsichtsrät*innen und Manager*innen. Sie sichert Gründer*innen und Führungskräfte bei beruflichen Fehlern oder Pflichtverletzungen gegen Forderungen aus dem Unternehmen sowie gegen Ansprüche Dritter ab.

 

Produkthaftpflichtversicherung

Um sich gegen Forderungen durch Schäden, die durch deine Produkte an Dritten entstehen, zu schützen, benötigst du eine Produkthaftpflichtversicherung.

 

Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung)

Kommt der Betrieb durch technische oder menschliche Ausfälle und Schäden oder Katastrophen zum Stillstand, so schützt dich die BU-Versicherung oder Sach- und Ertragsausfallversicherung. Bei Betriebsausfällen und Unterbrechungen übernimmt der Versicherer laufende Kosten oder den entgangenen Gewinn.

 

Firmenrechtsschutzversicherung / Betrieblicher Rechtsschutz

Eine Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt Kosten im Falle eines betrieblichen Rechtsstreits mit Dritten. Die Regulierung beginnt beim Beratungsgespräch und reicht bis zu Verfahrenskosten.

 

Geschäftsinhaltsversicherung

Mit einer Geschäftsinhaltsversicherung sicherst du kaufmännische oder technische Betriebseinrichtung und -ausstattung, Waren sowie Vorräte ab. Im Schadensfall übernimmt der Versicherer Reparatur, Wiederbeschaffung und Wiederherstellung und bei Totalsaufällen den Anschaffungspreis.

 

Cyber-Versicherung

Die Cyber-Versicherung schützt gegen digitale Schadensfälle. Da Cyber-Risiken durch Digitalisierung zunehmend zu Geschäftsrisiken zählen, bieten Cyber-Versicherungen zuverlässigen Versicherungsschutz bei Cyber-Attacken.

 

Warenkredit / Forderungsausfall

Sollten Zahlungen von Kund*innen und Geschäftspartner*innen ausbleiben, so bewahrt dich eine Warenkredit- und Forderungsausfallversicherung vor Zahlungsausfällen.

 

Versicherungen für Angestellte

Bist du Arbeitgeber*in und beschäftigst Angestellte, so musst du eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie betriebliche Altersvorsorge gewährleisten.

Private Versicherungen für Gründer*innen und Startups

Betriebliche Versicherungen decken das breite Feld betrieblicher Risiken ab. Zusätzlich brauchen Selbstständige ergänzende private Versicherungen gegen Krankheit, Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfall oder zur Altersvorsorge.

 

Krankenversicherung

Als Selbständige*r bist du versicherungsfrei. Das heißt, du kannst zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen frei wählen. Beachte jedoch, dass eine gesetzliche Krankenversicherung Selbstständige nicht automatisch pflegeversichert. Es erfordert daher oft eine zusätzliche private Pflegeversicherung. Achte hierbei auf die sehr unterschiedlichen Beitragshöhen und individuelle Angebote von Versicherungsanbietern.

 

Info

Bei gesetzlichen Krankenversicherungen für Selbstständige ist die Lohnfortzahlung in Krankheitsfällen meist nicht inklusive. Daher lohnt sich möglicherweise eine Verdienstausfallversicherung für Selbstständige – auch Krankentagegeld – zum Schutz vor krankheitsbedingten Ausfällen.

 

Spezialfall: Künstlersozialkasse (KSK)

Die Künstlersozialkasse bietet basierend auf dem Künstlersozialversicherungsgesetz eine günstigere Vorsorgeversicherung für Künstler*innen und Publizist*innen. Diese werden über die KSK in die gesetzliche Sozialversicherung integriert, um den nötigen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsschutz zu erhalten. Die KSK bezuschusst die Versicherungsbeiträge und mindert die finanzielle Versicherungslast. Um in die KSK aufgenommen zu werden, gilt es folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Anerkennung einer freiberuflichen/selbstständigen künstlerischen/publizistischen Tätigkeit
  • Dauerhafte Selbstständigkeit
  • Über 3.900 Euro Jahreseinkommen (außer Berufsanfänger*innen)
  • Vorrangig in Deutschland tätig
  • Keine Beschäftigung von Angestellten

 

Wichtig für Unternehmen

Es kann sein, dass du als Unternehmen KSK abgabepflichtig bist. Das sagt die Künstlersozialkasse dazu: „Alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besonderen Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, gehören grundsätzlich zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen.“ Wir empfehlen dir, genau zu prüfen, ob diese Regelung auf dein Unternehmen zutrifft, um Nachzahlungen zu vermeiden.

 

Unfallversicherung

Gewerbetreibende müssen sich über Berufsgenossenschaften gegen Unfälle auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg absichern. Die Pflicht gilt jedoch nicht für freiberufliche Tätigkeiten. In diesem Fall hast du die Wahl zwischen gesetzlichen oder privaten Unfallversicherungen. Da die gesetzliche Unfallversicherung nur berufsbezogene Unfälle abdeckt, empfiehlt sich eine zusätzliche private Unfallversicherung. Dazu zählen unter anderem Voll- oder Teilkasko, eine private Rechtsschutzversicherung für Selbstständige oder eine Risikolebensversicherung.

 

Rentenversicherung

Bei der Rentenversicherung steht es Selbstständigen frei, sich für private oder gesetzliche Rentenversicherer zu entscheiden, gesetzliche und private Vorsorge zu kombinieren oder durch Investitionen die Rente abzusichern. Bei gesetzlicher Rentenversicherung hast du zudem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Die Beitragszahlung kann monatlich oder jährlich erfolgen. In der Regel empfiehlt sich eine ergänzende Vorsorge zur gesetzlichen Rente, da diese meist nur die Grundversorgung abdeckt.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schaffst du das nötige Sicherheitsnetz bei unvorhergesehener Berufsunfähigkeit. Du erhältst im Ernstfall die Berufsunfähigkeitsrente zur Sicherung deines Lebensstandards. Hier gilt es insbesondere zu klären, unter welchen Bedingungen die Versicherungssumme zur Auszahlung kommt.

 

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Selbstständige können innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Selbstständigkeit in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eintreten. Hier gilt es bei der Arbeitsagentur zu prüfen, ob du die notwendigen Voraussetzungen erfüllst.

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