Arbeitsrecht im Homeoffice – 5 Fallen und Irrtümer

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Beim Tema Arbeitsrecht im Homeoffice herrscht viel Unsicherheit.
© Bild: adobe/fotogestoeber

Mit den neuen Beschlüssen von Bund und Ländern gewinnt – für Arbeitgeber*innen wie für Arbeitnehmer*innen – ein Thema wieder an Bedeutung: Homeoffice. Auch deswegen war es unter dem Titel „New (Remote) Work“ ein Kernaspekt unserer neuen digitalen Webcast-Reihe – den KölnBusiness Expert Sessions. Unter anderem ging es darin um die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen bei regelmäßiger Tätigkeit von zuhause aus. Ein Feld, auf dem noch viel Unsicherheit herrscht, weil klare Regelungen ebenso fehlen wie wegweisende Urteile. Und auch, weil alte Begriffe und Definitionen nicht mehr zur rasanten Entwicklung in der Gegenwart passen.

Volker Görzel, Experte für Arbeitsrecht in der Kölner Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel, weist auf häufig unterschätzte Risiken hin – und wie man sich dagegen schützen kann.

 

Unklare Gesetzeslage

„Es geht da drunter und drüber“ – so deutlich formuliert Rechtsanwalt Volker Görzel die Gesetzeslage. Eine Regelung zum Thema Homeoffice gebe es bis dato nicht, nur eine ältere zum Thema „Telearbeit“, die aber als ausschließliche Tätigkeit von zuhause aus definiert ist, also keinen Wechsel zwischen Büro und heimischem Schreibtisch berücksichtigt, wie er aktuell von vielen praktiziert wird. „Die durch die Pandemie ausgelöste Situation bringt uns in eine rechtliche Grauzone“, sagt der Jurist. Da könne man sich bloß an einer Faustformel orientieren: Je höher der Homeoffice-Anteil ist, desto eher gelten die Vorgaben zur Telearbeit. Und das bedeutet entsprechende Pflichten für Arbeitgeber beispielsweise hinsichtlich Kosten und Ausstattung des heimischen Arbeitsplatzes. Görzel warnt Unternehmer*innen davor, dieses Thema auf die leichte Schulter zu nehmen: „Die Awareness für das Thema ist in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen, und viele Beschäftigte äußern ihre Ansprüche inzwischen sehr deutlich.“

 

Die größten Fallen und Irrtümer:

 

1. Arbeitszeit

Viele Arbeitnehmer*innen, aber auch Arbeitgeber machen sich offenbar nicht ausreichend bewusst, dass das Arbeitszeitgesetz auch im Homeoffice uneingeschränkt gilt. Das heißt vor allem: Maximal zehn Stunden Arbeit an einem Tag, nach spätestens sechs Stunden eine Pause, und zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen. „Diese Vorschriften werden im Homeoffice oft nicht eingehalten. Aber sie gelten, auch wenn der Arbeitgeber vielleicht sagt, mir ist egal, wann und wie lange du arbeitest, solange du deine Arbeit machst“, sagt Görzel. Der Jurist erwartet, dass auf diesem Feld Vorgaben und Kontrollen wie etwa die Aufzeichnungspflicht für Überstunden künftig noch verschärft werden.

TIPP: Arbeitszeiten auch im Homeoffice präzise einhalten und dokumentieren.

 

2. Von Licht und Luft und guten Stühlen: Die Arbeitsplatzgestaltung

Nicht selten arbeiten Beschäftigte im Homeoffice am Küchentisch, auf dem Sofa oder in lauter Umgebung. Wer aber regelmäßig oder gar überwiegend zuhause seinen Dienst erledigt, für den gelten auch dieselben Ansprüche an die Gestaltung des Arbeitsplatzes wie im Büro. Das berührt Themen wie technische Ausstattung und Möblierung, aber auch Lichtverhältnisse oder Lärmbelastung. „Wenn jemand ärztlich verordnet im Büro zum Beispiel einen höhenverstellbaren Schreibtisch hat, dann kann er oder sie den auch fürs Homeoffice verlangen“, stellt Görzel klar.

Arbeitgeber haben kein Zugangsrecht zur Wohnung ihrer Beschäftigten, um die Gegebenheiten vor Ort zu prüfen. Grundsätzlich kann ein Zugangsrecht aber im Arbeitsvertrag vereinbart werden.

TIPP: Gefährdungsbeurteilung für den Homeoffice-Arbeitsplatz vornehmen, zumindest durch eine genaue Befragung der bzw. des Beschäftigten. Diese bzw. diesen dann in einer schriftlichen Belehrung über Rechte und Pflichten aufklären.

 

3. Rechtlicher Sprengstoff: Die Kostenfrage

Grundsätzlich ist klar: Je größer der Homeoffice-Anteil, desto größer muss der Kostenanteil sein, den der Arbeitgeber für die Ausstattung des Arbeitsplatzes übernimmt. An dieser Stelle entwickelt sich nach Einschätzung von Görzel gerade ein Problemfeld, das „enormen rechtlichen Sprengstoff“ berge. Denn bei den Kosten stoße man auf in der Praxis unlösbare Fragen: Wie berechnet man den Anteil der Stromrechnung, die auf die Arbeit entfällt? Oder der Telefonkosten, des Internetanschlusses?

TIPP: Treffen Sie schon im Arbeitsvertrag eine pauschale Regelung für die Kostenübernahme.

 

4. Nur mal eben Wasser holen: Wenn die Versicherung nicht zahlt

Der klassische Fall geht so: Bei Unfällen auf der Arbeit,auf dem Weg dahin oder von dort nach Hause regelt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden. Das gilt auch für den Weg in die und von der Mittagspause. Aber wie sieht das im Homeoffice aus? Rechtsanwalt Görzel weist darauf hin, dass die Versicherung hier nur dann einspringt, wenn der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht. Sein Beispiel: Eine Frau, die sich aus der Küche ein Wasser holen wollte und dabei stürzte, sei bei der Versicherung leer ausgegangen.

TIPP: Sich selbst über Rechtslage informieren und Beschäftigte ausführlich über Gefahren und Haftungsrisiken im Homeoffice aufklären.

 

5. Mitbestimmung: Ohne den Betriebsrat geht fast nichts

Ein Betriebsrat, sofern es ihn im Unternehmen gibt, hat beim Thema Homeoffice umfangreiche Mitwirkungsrechte. Das gilt zwar nicht für gelegentliche Einzelfallregelungen, aber unbedingt bei einer kollektiven Einführung und Gestaltung des Modells. So kann der Betriebsrat beispielsweise eine klare Regelung zum Beginn und Ende der Arbeitszeit einfordern. Auch die Einführung von Kommunikations- oder Kollaborationstools wie Microsoft Teams sei mitbestimmungspflichtig, betont Arbeitsrechtsexperte Görzel.

TIPP: Betriebsrat frühzeitig einbinden.

Rechtsanwalt Volker Görzel erlebt seit Beginn der Corona-Pandemie einen stark gestiegenen Bedarf bei Unternehmen für arbeitsrechtliche Beratung. Ging es anfangs noch vor allem um das Thema Kurzarbeit, so liege der Schwerpunkt inzwischen deutlich beim Homeoffice. Sein wichtigster Tipp: „Schaffen Sie klare Regeln!“

 

Eine Checkliste zum Thema Homeoffice und Arbeitsrecht finden Sie hier

 

Die nächste KölnBusiness Expert Session

Nach dem erfolgreichen Auftakt zum Thema Remote Work widmet sich die kommende Expert Session einem gleichfalls hochrelevanten Thema: den New Relations. Inhaltlich geht es dabei insbesondere um die Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette, stabilere Lieferketten in Krisenzeiten sowie Best Practices und Lösungsansätze.

Der Webcast am 19. November gliedert sich dabei in drei Themenblöcke:

9 Uhr bis 10:30: Corona und die Auswirkungen auf Weltwirtschaft und Lieferketten

10:30 bis 11:50: Nachhaltigkeit in Lieferketten

11:50 bis 13 Uhr: Best Practices und Lösungsansätze von New and Old Economy

Interessierte können sich bereits jetzt registrieren.

Anmeldung Expert Session 19. November

 


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