Die wichtigsten Förderaufrufe im Monat Juli

Magazinbeitrag Detail - KölnBusiness
Bei Fragen zu Förderaufrufen berät KölnBusiness Unternehmen und Forschungseinrichtungen individuell und kostenlos.
© David Schwarzenberg / Pixabay

Im KölnBusiness-Magazin erhalten Unternehmen, Startups und Forschungseinrichtungen aus Köln und der Region regelmäßig einen Überblick über aktuelle Förderaufrufe der Stadt, des Bundes, der Länder und der Europäischen Union, deren Bewerbungsfristen in absehbarer Zeit enden. Heute: Die wichtigsten Aufrufe im Monat Juli.

 

„Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“ des Förderprogramms „Innovative Klimaschutzprojekte“

 

Der Themenaufruf "Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz" des Förderprogramms "Innovative Klimaschutzprojekte" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) adressiert alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Im Rahmen der „Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)“ werden innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung gefördert, die in den vielfältigen Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten.


Die Förderung erfolgt in drei Modulen:

  • Modul 1: Entwicklung und pilothafte Erprobung innovativer Projektideen
  • Modul 2: Stärkung und Verstetigung bereits erprobter und erfolgreicher Ansätze
  • Modul 3: Förderung von Organisationen, die erprobte Klimaschutzmaßnahmen umsetzen möchten.

Ziel ist die lokale Verankerung von Maßnahmen an zahlreichen Standorten bundesweit. Mögliche Projektinhalte könnten z.B. Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verlängerung der Lebens- bzw. Nutzungsdauer von Gütern und Produkten, aber auch Maßnahmen zum Abbau von Informationsdefiziten, Qualifizierungsmaßnahmen, Bewertungskonzepte und -tools sein.

Bewerbungsschluss ist der 15. September 2023.

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„Klimaschutzverträge“ im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge“ 

 

Der Aufruf zur Beteiligung am Vorverfahren des Förderprogramms "Klimaschutzvorträge" im Rahmen der Richtlinie zur "Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) richtet sich an Unternehmen, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände. Mehrere Antragsberechtigte können ein Konsortium bilden.

Voraussetzung: der Strom, der zur Industrieproduktion genutzt wird, wurde zu 100 % aus erneuerbaren Energien erzeugt. Sofern Wasserstoff eingesetzt wird, muss dieser die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen.

Um die Dekarbonisierung der Industrie voranzubringen, wird das BMWK mit großen CO²-Emittenten in der Industrie (z.B. in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie) Klimaschutzverträge abschließen. Diese führen nicht nur zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen. Sie setzen auch einen Anreiz für die Entwicklung und den Einsatz der benötigten Technologien und Infrastrukturen. Unternehmen werden gegen die Preisrisiken abgesichert. Zudem werden Mehrkosten ausgeglichen. Dadurch werden sichere Investitionsrahmenbedingungen geschaffen.

Im Rahmen der Klimaschutzverträge werden Investitions- und Betriebskosten über einen Zeitraum von 15 Jahren gefördert.

Die Förderung erfolgt durch ein Auktionsverfahren: Unternehmen bieten, welche Fördersummen sie benötigen, um mit ihrer Technologie eine Tonne CO² zu vermeiden. Dadurch erhalten nur diejenigen Unternehmen einen Klimaschutzvertrag, die besonders günstig kalkuliert haben.

Im aktuellen, vorbereitenden Verfahren werden die für eine effektive und bedarfsgerechte Organisation und Durchführung des Gebotsverfahrens notwendigen Informationen gesammelt.

Bewerbungsschluss ist der 7. August 2023.

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„Start-up Transfer.NRW“ 

 

Der zweite Förderaufruf "Start-up Transfer.NRW" im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 richtet sich an Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Hochschulabsolvent*innen und Wissenschaftler*innen, die ein Unternehmen gründen wollen.

Gründer*innen aus Forschungs- und Bildungseinrichtungen werden dabei gefördert, ihre innovativen Ideen hin zur Marktreife zu entwickeln. Förderfähig sind Projekte in der Gründungsphase, die auf technologischen oder sozialen Innovationen basieren. Pro Vorhaben werden bis zu 270.000aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes NRW über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten zur Verfügung gestellt.

Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2023.

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Förderaufruf „TARGET-X“ im Rahmen des EU-Forschungsförderungsprogramms „Horizon Europe“

 

Der Förderaufruf "TARGET-X" im Rahmen des EU-Forschungsförderprograms "Horizon Europe" richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen als Einzelunternehmen oder im Verbund als Konsortium aus zwei Unternehmen.

Die „Cascade Funding Calls“ zeichnen sich durch ein niedrigschwelliges, zügiges Antragsstellungsverfahren aus. Dieser Call zielt darauf ab, innovative Anwendungen von 5G- und 6G-Technologien umzusetzen, um so die digitale Transformation zu beschleunigen und neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Der Aufruf fördert Entwicklungs- und Demonstrationsprojekte in den Bereichen Fertigung, Energie, Automobilindustrie und Bauwesen mit dem Ziel, Innovationen in einer Anwendungsumgebung zu demonstrieren.

Förderhöhe: 120.000 € pro Projekt / 60.000 € pro KMU (70 % Förderquote)

Bewerbungsschluss ist der 26. Juli 2023, 17 Uhr.

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Fördermittelberatung bei KölnBusiness

Bei Rückfragen zu einzelnen Programmen berät KölnBusiness-Fördermittelexpertin Dr. Dorit Meyer Unternehmen und Forschungseinrichtungen individuell und kostenlos. Wenden Sie sich dazu an die in der rechten Spalte angegebenen Kontaktdaten. 

 

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