Im KölnBusiness-Magazin erhalten Unternehmen, Startups und Forschungseinrichtungen aus Köln und der Region regelmäßig einen Überblick über aktuelle Förderaufrufe der Stadt, des Landes, des Bundes und der Europäischen Union, deren Bewerbungsfristen in absehbarer Zeit enden. Heute: Die wichtigsten Aufrufe im Monat Juni.
Förderaufruf „KMU-Fonds“
Der Förderaufruf „KMU-Fonds“ 2025 der Europäischen Kommission adressiert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der EU.
Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird. Derzeit können Anträge in zwei Gutschein-Modulen für Zuschüsse in der Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten gestellt werden:
- Gutschein 1 - IP Scan: Kosten Intellectual Property (IP)-Scan zu 90 Prozent, maximale Fördersumme 1.350 Euro. Ein IP-Scan ist eine umfassende Beratung, die speziell darauf abzielt, KMU den Einstieg in den Schutz und die strategische Nutzung ihres geistigen Eigentums zu erleichtern. Ziel ist es, das vorhandene geistige Eigentum zu bewerten, Risiken zu identifizieren und Möglichkeiten zur Verbesserung der IP-Strategie aufzuzeigen.
Gutschein 2 - Marken und Designs: Nationale und EU-weite Marken- und Designanmeldungen zu 75 Prozent, internationale Marken- und Designanmeldungen zu 50 Prozent. Maximale Fördersumme: bis zu 700 Euro.
Bewerbungsschluss ist der 05. Dezember 2025, so lange Mittel verfügbar sind.
Förderaufruf „Start-up Transfer.NRW“
Der Förderaufruf „Start-up Transfer.NRW“ des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes NRW im Rahmen der europäischen Regionalförderung richtet sich an Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in NRW, an denen die Gründer*innen zur Durchführung ihres Gründungsvorhabens beschäftigt werden bzw. sind.
Das Programm fördert themenoffen die marktorientierte Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren (Validierung, Proof of Concept, Prototyping) mit hohem Marktpotenzial sowie die Vorbereitung einer Unternehmensgründung wie die Weiterentwicklung eines Geschäftsplanes für die Gründungs- und frühe Wachstumsphase durch ein verpflichtendes projektbegleitendes Coaching.
Gefördert werden Vorhaben, die den Forschungskategorien industrielle Forschung oder experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind. Pro Vorhaben stehen Fördermittel in Höhe von maximal 270.000 Euro.
Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2025, 16 Uhr.
Förderrichtlinie „GO-Bio next“
Antragsberechtigt für die Förderrichtlinie „GO-Bio next“ Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sind für die erste Förderphase Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Gründungsteams angesiedelt sind. Antragsberechtigt für die zweite Förderphase sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften.
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) das Ziel, die Gründungsaktivitäten in den Lebenswissenschaften zu steigern sowie den Transfer aus der Grundlagenforschung in die Anwendung zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Die Vorhaben sollen einen hohen Bedarf in den Lebenswissenschaften adressieren und sich dadurch auszeichnen, dass sie nicht ohne öffentliche Förderung umgesetzt werden können.
Bewerbungsschluss ist der 15. September 2025.
Förderrichtlinie „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
Förderrichtlinie „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterteilt sich in zwei Module:
Modul 1: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind,
Modul 2: Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, über innovative Technologien bzw. Geschäftsmodelle verfügen (Start-ups), kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mittelständische Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Das BMFTR will das Innovationspotenzial von Startups in der Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken. Dazu sollen die Chancen für die Gründung von Startups geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen frühzeitig und gezielt gefördert werden. Gefördert werden zudem bereits gegründete Startups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die sich thematisch im „Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegen.
Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2025.
Förderrichtlinie „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“
Förderrichtlinie „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) richtet sich an Anwender sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen. Einzelvorhaben sind nicht zuwendungsfähig.
Gefördert werden anwender- oder unternehmensgeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, deren FuE-Arbeiten an konkreten aktuellen Bedarfen der Anwender*innen orientiert sind und ohne Förderung nicht durchgeführt werden können. Die Vorhaben müssen dazu beitragen, die zivile Sicherheit zu stärken und einen inhaltlichen Bezug zu einem oder mehreren der nachfolgenden Handlungsfelder des Sicherheitsforschungsprogramms aufweisen:
Bevölkerungsschutz stärken
Hybride Bedrohungen besser bewältigen
Sichere Versorgung unterstützen
Resilienz der Bevölkerung steigern
Sicheres Leben ermöglichen
Bewerbungsschluss ist der 15. September 2025.
Förderaufruf „Holzwerkstoffindustrie 4.0“
Der Förderaufruf „Holzwerkstoffindustrie 4.0“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) richtet sich an Verbund- oder Einzelvorhaben mit direkter Industriebeteiligung von Unternehmen der holzverarbeitenden Industrie, Hersteller von Holzwerkstoffen, Bindemittelhersteller, Möbeln und Innenausbauprodukten sowie aus Entsorgung und Aufbereitung. KMU sind ausdrücklich erwünscht.
Der Förderaufruf zielt darauf ab, Lösungen bei der Holzwerkstoffherstellung und Verarbeitung zu entwickeln, die einen Mehrwert für die Verbraucher*innen, den Klimaschutz sowie die Industrie generieren. Zudem soll der effiziente und stoffliche Rohstoffeinsatz beforscht werden. Hierbei besteht dringender Handlungs- und Forschungsbedarf, um die Themen Rohstoff Holz, insbesondere Laubholz, VOC (flüchtige Organische Verbindungen), Digitalisierung, Technik und Technologie normativ und auf Forschungsebene voranzutreiben.
Insbesondere Projekte, die durch unkonventionelle Ansätze neue Perspektiven eröffnen oder Potenziale für disruptive Innovationen aufzeigen, sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2025.
Förderaufruf „Circular Value Creation 2025“
Der Förderaufruf „Circular Value Creation 2025“ des Eureka-Netzwerks adressiert
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- große Unternehmen Forschungseinrichtungen und Hochschulen (je nach nationalen Förderbedingungen) sowie
- Konsortien aus mindestens zwei unabhängigen Organisationen aus mindestens zwei am Aufruf beteiligten Eureka-Ländern.
Der Förderaufruf „Circular Value Creation 2025“ des Eureka-Netzwerks richtet sich an internationale Kooperationsprojekte im Bereich Kreislaufwirtschaft. Ziel ist es, Innovationen zu fördern, die Materialflüsse optimieren, Abfälle reduzieren und nachhaltige Geschäftsmodelle entlang des gesamten Produktlebenszyklus stärken. Die Projekte sollten marktorientiert und technologisch innovativ sein und einen klaren Mehrwert für die beteiligten Länder schaffen. Unterstützt werden transnationale FuE-Kooperationen mit Fokus auf die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen im Sinne der Circular Economy.
Bewerbungsschluss ist der 30. September 2025.
Förderaufruf „ENFIELD 2nd Innovation Scheme Open Call“
Der Förderaufruf „ENFIELD 2nd Innovation Scheme Open Call“ im Rahmen des Cascade-Fundings der EU richtet sich an
- Unternehmen (Startups, KMU, Midcaps und Großunternehmen) sowie
- Forschungseinrichtungen.
Der zweite Förderaufruf „ENFIELD-Innovationsprogramms“ zielt darauf ab, Einrichtungen aus Forschung und Industrie für die Durchführung angewandter Forschung zu gewinnen, die sich mit spezifischen Challenges in den Branchen Gesundheitswesen, Energie, Fertigung und Raumfahrt befassen. Ziel ist es, die Einführung von KI-Technologien zu fördern, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern.
Die Projekte sollten sich mit spezifischen wissenschaftlichen/technologischen Themen befassen, z.B.
- Verbesserte KI-gestützte Fernüberwachung von Patient*innen.
- Metriken und Werkzeuge zur Bewertung der Zuverlässigkeit und Robustheit von Datensätzen in der intelligenten Fertigung.
- Weltraumgestützte Überwachung der Meere.
Maximale Fördersumme: 60.000 Euro.
Bewerbungsschluss ist der 17. Juni 2025, 17 Uhr.
Förderaufruf „MASTER 2nd Open Call“
Der Förderaufruf „MASTER 2nd Open Call“ im Rahmen des Cascade-Fundings der EU richtet sich an
- Universitäten/Forschungs-/Bildungseinrichtungen ohne Erwerbszweck sowie
- KMU und große gewinnorientierte Unternehmen.
Sowohl einzelne Einrichtungen als auch Mikro-Konsortien sind förderfähig. Jedem Konsortium muss mindestens eine Bildungseinrichtung ohne Erwerbszweck angehören, die als Koordinator fungiert
Gefördert wird die Entwicklung und Validierung von Bildungsinhalten im Bereich der Robotik unter Nutzung von Extended Reality (XR)-Technologien mit Schülern und Studenten aus Schulen oder Berufsbildungseinrichtungen. Ziel ist es, die Fähigkeiten in der Robotikausbildung durch innovative XR-Werkzeuge und -Plattformen zu verbessern. Maximale Fördersumme: 100.000 Euro.
Bewerbungsschluss ist der 12. Juni 2025, 18 Uhr.
Förderaufruf „VR Health Champions Open Call 2025“
Der Förderaufruf „VR Health Champions Open Call 2025“ im Rahmen des Cascade-Fundings der EU richtet sich an KMU (mindestens ein Jahr alt) als einzelne Antragssteller*innen, keine Verbundprojekte.
Der Aufruf fördert Projekte, die sich mit einer Challenge befassen, die von einem KMU im Bereich Extended Reality (XR) im Gesundheitswesen gestellt wird – von Marktvalidierung und klinischer Risikobewertung bis hin zu Sensorintegration und KI-Agenten-Frameworks. Folgende Challenges stehen zur Auswahl für die Antragssteller*innen:
- Lightspace – Augmented Reality (AR)-spezifische Kamera-/Sensor-Integration mit Schwerpunkt auf Tiefensensorik.
- MedApp - Entwicklung eines klinischen Risikobewertungsrahmens für XR in der chirurgischen Navigation.
- Metaskills - Machbarkeitsstudie, Marktstrategie und Pilotimplementierung für KI-gestütztes Virtual Reality (VR)-Soft-Skills-Training in EU-Gesundheitsinstitutionen.
- MEEVA - KI-basierte virtuelle Agenten in der VR-basierten Therapie.
- Virtuleap - Entwicklung eines VR-spezifischen technischen Dokumentationsrahmens.
Maximale Fördersumme: 40.000 Euro.
Bewerbungsschluss ist der 23. Juni 2025.
Förderaufruf „INGENIOUS Training Grants“
Der Förderaufruf „INGENIOUS Training Grants (Building Resilience and Accelerating the Transition to a Green and Digital Economy in Energy-Intensive Industries)“ im Rahmen des Cascade-Fundings der EU richtet sich an KMU in energieintensiven Industrien.
Er unterstützt KMU in energieintensiven Industrien durch die Förderung der Entwicklung innovativer Lösungen. Ausbildungsstipendien darauf ab, das Wissen und die Fähigkeiten von KMU zu verbessern, die wettbewerbsfähig bleiben wollen. Diese Stipendien sollen KMU dabei helfen, ihre digitalen Fähigkeiten zu verbessern, den ökologischen Wandel zu bewältigen, ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken und ihre Mitarbeiter neu zu qualifizieren oder weiterzubilden.
Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2025.
Förderaufruf „AIRISE.EU Open Call for Pilot Applications on AI in Manufacturing“
Der Förderaufruf „AIRISE.EU Open Call for Pilot Applications on AI in Manufacturing“ im Rahmen des Cascade-Fundings der EU richtet sich an KMU und mittelständische Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes als einzelne Antragssteller*innen, keine Verbundprojekte.
Der Förderaufruf zielt darauf ab, Unternehmen bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI-Lösungen in ihren Produktionsstätten zu unterstützen. Unternehmen, die bereits über positive Erfahrungen mit KI verfügen, erhalten Förderung für die Erweiterung des Einsatzes von KI-Lösungen in ihren Produktionsstätten. Die erwartete KI-Anwendung muss mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:
- Verbesserung der Nachhaltigkeit von Prozessen und Produkten, erhebliche Reduzierung oder Wiederverwendung von Abfällen und Verringerung des Energie- und Kohlenstoff-Fußabdrucks.
- Industrielle Prozesse müssen flexibler, sicherer und widerstandsfähiger gegenüber künftigen Veränderungen werden.
- Attraktivere Gestaltung von Arbeitsplätzen in der Fertigung für Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder sozialem und kulturellem Hintergrund, durch bessere Mensch-Maschine-Schnittstellen und eine intuitivere Interaktion mit digitalen Werkzeugen.
Maximale Fördersumme: 60.000 Euro.
Bewerbungsschluss ist der 16. Juli 2025.