Die wichtigsten Förderaufrufe im Monat Juni

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Bei Fragen zu Förderaufrufen berät KölnBusiness Unternehmen und Forschungseinrichtungen individuell und kostenlos.
© Steve Buissinne / Pixabay

Im KölnBusiness-Magazin erhalten Unternehmen, Startups und Forschungseinrichtungen aus Köln und der Region regelmäßig einen Überblick über aktuelle Förderaufrufe der Stadt, des Landes, des Bundes und der Europäischen Union, deren Bewerbungsfristen in absehbarer Zeit enden. Heute: Die wichtigsten Aufrufe im Monat Juni.

 

Aufruf „Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland - KulturInvest 2024“ 

 

Der Aufruf „Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland - KulturInvest 2024“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) richtet sich an natürliche und juristische Personen.

Gefördert werden investive Maßnahmen in und an kulturellen Einrichtungen, Objekten und Kulturdenkmälern sowie Ausstellungen von gesamtstaatlicher Relevanz. Das Vorhaben muss dabei zum Ziel haben, die Kultur für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Als förderfähig anerkannt werden können grundsätzlich Ausgaben für:

  • Modernisierungs-, Restaurierungs-, Um- oder Neubaumaßnahmen sowie
  • Errichtung und Erneuerung von Dauerausstellungen (z.B. grundlegende Erneuerungen und Erweiterungen sowie technische Einbauten).

Bewerbungsschluss ist der 14. Juni 2024

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Förderprogramm „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ 

 

Antragsberechtigt für das Förderprogramm „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind. Antragsberechtigt für Modul 2 sind Start ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Das Ziel der Förderung ist es, das Innovationspotenzial von Startups in der Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken. Dazu sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen frühzeitig und gezielt gefördert werden (Modul 1). Gefördert werden zudem bereits gegründete Startups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung (Modul 2).

Ziel im Forschungsfeld „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ ist die Entwicklung von Technologien, die die Gesundheitskompetenz durch souveränen Umgang mit Gesundheitsdaten stärken, die Gesundheitsverhalten verbessern helfen, die für Therapie, Prävention und das Gesundheitsmanagement eingesetzt werden können und die Pflegearrangements nachhaltig gestalten können.

Ziel im Forschungsfeld „Lebenswerte ­Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ ist die Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume, von interaktiven Systemen für den schulischen und beruflichen Alltag und von smarten vernetzten Assistenten für Miteinander und Mobilität z. B. in der Kommune.

Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2024 und weitere Fristen gemäß Förderbekanntmachung.

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Richtlinie „Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften (GO-Bio next)“ 

 

Die Richtlinie „Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften (GO-Bio next)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterteilt sich in zwei Förderphasen. Antragsberechtigt für die erste Förderphase sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Gründungsteams angesiedelt sind. Antragsberechtigt für die zweite Förderphase sind technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen.

Lebenswissenschaftliche Innovationen sind Treiber des gesellschaftlichen und medizinischen Fortschritts. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Übergang von Ideen aus der akademischen Grundlagenforschung in die Anwendung, beispielsweise durch die Ausgründung eines Startups.

In der ersten Förderphase sollen der Proof-of-Concept für den Forschungsansatz erarbeitet und konkrete Strategien für die Kommerzialisierung in Form einer Ausgründung entwickelt werden. In der zweiten Förderphase soll die Basis für die nachhaltige Entwicklung des ausgegründeten Unternehmens gelegt werden, indem der Reifegrad des Forschungsansatzes weiter erhöht, Strategien für die Markteinführung ausgearbeitet und das Geschäftsmodell weiter konkretisiert werden.

Bewerbungsschluss ist der  15. September 2024 und weitere Fristen gemäß Förderbekanntmachung.

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Förderung „Forschungsprojekten zu Gelingensbedingungen guter MINT-Bildung“ 

 

Antragsberechtigt für die Förderung Forschungsprojekten zu Gelingensbedingungen guter MINT-Bildung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen) und andere juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine, Verbände, Stiftungen). Unternehmen und andere juristische Personen des privaten Rechts müssen Teil eines von einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung koordinierten Verbundprojekts sein.

Gefördert werden Forschungsprojekte zu zwei Themenschwerpunkten:

  • Maßnahmen bei der Einbindung von Eltern in Bildungs- bzw. Förderaktivitäten, welche die MINT-Interessen und MINT-Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen fördern und stärken.
  • Projekte zum Erkenntnisgewinn über Gelingensbedingungen und Wirksamkeit von außerschulischen MINT-Bildungsangeboten in Kooperation mit Schulen oder mit Trägern der Nachmittagsbetreuung an Schulen.

Bewerbungsschluss ist der 15. August 2024.

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Förderprogramm „KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft“

 

Das Förderprogramm „KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, andere Institutionen und große Unternehmen antragsberechtigt.

Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Ressource Wasser, zur Steigerung der Ressourceneffizienz oder zur Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft leisten. Gleichzeitig sollen durch die Förderung die Voraussetzungen für erfolgreichen Transfer geschaffen werden, um Innovationen in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen überführen zu können.

Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober 2024 und weitere Fristen gemäß Förderbekanntmachung.

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Aufruf „Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie II)“

 

Der Aufruf „Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie II)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) richtet sich an Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) –, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gesellschaftliche Organisationen wie z.B. Vereine, Verbände und Stiftungen. Zudem sind Kommunen sowie Organisationen und Unternehmen unter kommunaler Trägerschaft antragsberechtigt. 

Gefördert werden Verbundprojekte zur Erforschung und Entwicklung von Technologien und Prozessen, die zur Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen beitragen. Die Förderung erfolgt technologie- und branchenoffen. Um eine große Hebelwirkung für den Industriesektor zu erzielen, stehen Branchen mit hohen Treibhausgasemissionen, z.B. Eisen- und Stahlherstellung, die mineralverarbeitende Industrie, die Nichteisen-Metallindustrie sowie die chemische Grundstoffindustrie besonders im Fokus.

Der erste Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2024. Der zweite Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2025.

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Förderaufrufe des EU-Förderprogramms „LIFE (L’Instrument Financier pour l’Environnement)“

 

Die Förderaufrufe des EU-Förderprogramms „LIFE (L’Instrument Financier pour l’Environnement)“ richten sich an alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit Sitz in der EU. Die antragstellende Institution muss eine juristische Person sein.

Gefördert werden Projekte in den folgenden Teilprogrammen:

1. Naturschutz und Biodiversität / Nature and Biodiversity (NAT)

2. Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität / Circular Economy and Quality of Life (ENV)

3. Klimaschutz und Klimaanpassung / Climate Change Mitigation and Adaptation (CCM & CCA)

4. Energiewende / Clean Energy Transition (CET)

LIFE-Projekte sollen zur Umsetzung und Entwicklung der europäischen Umwelt- und Klimapolitik sowie der entsprechenden Gesetzgebung beitragen. Ziel der EU-Kommission ist es, EU-weit umweltfreundliche, innovative Produkte, relevante Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practices zu etablieren und die entsprechende Politik- und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln.

Bewerbungsschluss ist im September 2024. Die konkreten Fristen, die von Call zu Call variieren, finden Sie hier

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