Die wichtigsten Förderaufrufe im Monat Juni

Magazinbeitrag Detail - KölnBusiness
Bei Fragen zu Förderaufrufen berät KölnBusiness Unternehmen und Forschungseinrichtungen individuell und kostenlos.
© Steve Buissinne / Pixabay

Im KölnBusiness-Magazin erhalten Unternehmen, Startups und Forschungseinrichtungen aus Köln und der Region regelmäßig einen Überblick über aktuelle Förderaufrufe der Stadt, des Bundes, der Länder und der Europäischen Union, deren Bewerbungsfristen in absehbarer Zeit enden. Heute: Die wichtigsten Aufrufe im Monat Juni.

 

Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW“ im Rahmen von EFRE.NRW

 

Teilnahmebrechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen.

Ob KI-Verfahren zur Datensparsamkeit, digitale Technologien für Kulturproduktionen oder Projekte, die den Faktor Mensch in der IT-Sicherheit im Blick haben – Gefördert werden sowohl Innovationen in der Kultur- und Kreativwirtschaft, im Bereich der Künstlichen Intelligenz sowie in den Informations- und Kommunikationstechnologien:

  • Technische Innovationen: Innovationen aus dem Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch technische Neuerungen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.
  • Prozessinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen abzielen, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
  • Organisationsinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens abzielen. Die Vorhaben sollen ein hohes Innovations- und Anwendungspotenzial aufweisen.

Bewerbungsschluss ist der 1. September 2023. Weitere Einreichungsrunden finden Sie auf der Website.

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Förderwettbewerb "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“

 

Antragsberechtigt für den Förderwettbewerb "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform,
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform,
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird und
  • Contractoren (Dienstleistungsunternehmen), die in dieser Richtlinie genannten Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen (Contractingnehmer) durchführen.

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen sowie den Ausbau des Anteils an erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme. Zudem müssen sich die Investitionen ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energie- und ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit) rechnen.

Die maximale Fördersumme beträgt 15 Mio. Euro pro Vorhaben. Zudem werden Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Neutralität ihres Treibhausgasausstoßes im Rahmen der EEW-Transformationskonzepte unterstützt.

Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2023

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KUER Businessplan Wettbewerb

 

Der KUER Businessplan Wettbewerb prämiert Produkt- oder Dienstleistungsideen in den KUER Branchen Klima, Umwelt, Energieeffizienz und Ressourcenschonung. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Geschäftsidee das voraussichtliche Potential zur dauerhaften Tragfähigkeit hat.

Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen oder Gründerteams, die beabsichtigen, in NRW ein Unternehmen zu gründen. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt des Wettbewerbsstarts nicht älter als 24 Monate ist oder dass es bisher noch nicht relevant am Markt agiert hat. Liegt der Fall einer Ausgründung, der Gründung einer Tochtergesellschaft oder Ähnliches vor, ist die Teilnahme möglich, wenn mit der Ausgründung bzw. Übernahme ein neuer innovativer Ansatz verfolgt wird.

Die Gewinner des Businessplan Wettbewerbs können sich über attraktive Preisgelder freuen:

1. Platz: 7.000 Euro
2. Platz: 5.000 Euro
3. Platz: 3.000 Euro

In fünf kompakten Monaten gelangen Ideen zum tragfähigen Businessplan, der auch vor Investoren Bestand hat:

  • begleitet von speziell für den KUER.NRW Wettbewerb akkreditierten Mentoren und Spezialisten mit dezidiertem Branchenbezug
  • Dialog und Know-how Transfer in den KUER Qualifizierungsworkshops sowie
  • Kontakt zu KUER affinen Investoren und zum
  • Netzwerk der NRW Umweltwirtschaft.

Bewerbungsschluss ist der  1. September 2023.

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Förderprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie – Nicht leitungsgebundene Energieträger“ 

 

Antragsberechtigt für das Förderprogramm "Härtefallhilfe KMU Energie – Nicht leitungsgebundene Energieträger" des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der freien Berufe sowie Soloselbstständige.

Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land NRW energieintensive KMU in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.

Antragsteller*innen können für nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks) einen Zuschuss beantragen, wenn sich die Preise für Beschaffungen im Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben.

Ziel ist, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich verhindern.

Bewerbungsschluss ist der 30. September 2023.

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Fördermittelberatung bei KölnBusiness

Bei Rückfragen zu einzelnen Programmen berät KölnBusiness-Fördermittelexpertin Dr. Dorit Meyer Unternehmen und Forschungseinrichtungen individuell und kostenlos. Wenden Sie sich dazu an die in der rechten Spalte angegebenen Kontaktdaten. 

 


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