Forschungszulagen einfacher beantragen

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Das Forschungszulagengesetz soll Innovationen fördern.
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Im Vergleich zu anderen Fördermöglichkeiten hat das Forschungszulagengesetz viele Vorteile für Unternehmen, die es zunehmend stärker nutzen. Die wichtigsten Informationen zur Forschungszulage haben wir hier zusammengefasst.

 

Das Forschungszulagengesetz vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Mit Hilfe des Gesetzes können Unternehmen Zulagen für Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) beantragen. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen sollen so bei Investitionen in Forschungsaktivitäten gefördert werden. Bislang haben mehr als 7.200 Unternehmen über 14.000 Vorhaben zur Genehmigung eingereicht.

Der Mittelabfluss aus der Forschungszulage liegt insgesamt laut ZEW Mannheim noch deutlich hinter den Budgetzahlen der Bundesregierung zurück. Über alle Branchen hinweg sind erst rund 10 Prozent der insgesamt budgetierten Mittel von 2,5 Mrd. Euro pro Jahr abgeflossen.

Dass zunächst nur ein kleinerer Teil der forschenden Unternehmen das neue Instrument genutzt hat, liegt unter anderem daran, dass die Unternehmen bis zu vier Jahre Zeit haben, um einen Antrag zu stellen.

 

Ein Branchenbeispiel: Maschinen- und Anlagenbau

Der Maschinen- und Anlagenbau war in den ersten Jahren mit 953 Antragstellern und 2.337 Vorhaben die Branche mit der stärksten Nutzung (Stand: Anfang November 2022). Für die Wirtschaftsjahre 2021 und 2022 können die Unternehmen der Branche mit einem Fördervolumen aus der Forschungszulage von etwa 50 Mio. Euro pro Jahr rechnen. Dies entspricht etwa einem Viertel des Umfangs, den die Branche aus öffentlichen Fördertöpfen für Forschung und Entwicklung bislang erhalten hat.

Im Vergleich mit anderen Fördermöglichkeiten für Forschung und Entwicklung weist die Forschungszulage sehr hohe Bewilligungsquoten von 84 Prozent im Maschinen- und Anlagenbau und 76 Prozent im Mittel aller Branchen auf.

Die Anzahl der Antragsteller im Maschinen- und Anlagenbau hat sich 2022 um 94 Prozent und die Anzahl der gestellten Anträge um 125 Prozent erhöht. Eine weitere Dynamisierung ist zu erwarten. So gibt es selbst im Maschinen- und Anlagenbau geschätzt etwa noch 1.900 Unternehmen, die für eine Antragstellung infrage kommen. Dies entspricht 55 Prozent der förderfähigen Unternehmen in dieser Branche.

 

Fünf Vorteile des Forschungszulagengesetzes im Überblick

 

1. Bis zu 1 Mio. Euro Erstattung

Bis zum 30. Juni 2026 beträgt die maximale Höhe der Bemessungsgrundlage 4 Mio. Euro p.a., nach diesem Zeitpunkt liegt sie bei 2 Mio. Euro. Ausgehend von dieser Bemessungsgrundlage werden Aufwendungen mit 25 Prozent erstattet. Somit können Unternehmer*innen bis zu 1 Mio. Euro erhalten.

Die Zulage kann auch noch rückwirkend nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beantragt werden. Interne FuE-Aufwendungen für Löhne und Gehälter (Arbeitnehmer*innen Brutto und Zukunftssicherung Arbeitgeber*innen) fließen zu 100 Prozent in die Bemessungsgrundlage. Für extern vergebene FuE-Aufträge (innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes) werden 60 Prozent des vom Auftraggeber an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts rückerstattet.

 

2. Zugang für alle steuerpflichtigen Unternehmen möglich

Beim Forschungszulagengesetz gilt nicht das Gießkannenprinzip, sondern die Projektförderung. Rechtsanspruch auf Forschungszulagen haben alle steuerpflichtigen Unternehmen – und dies unabhängig von Größe, Alter, Rechtsform und Branche. Das gilt zum Beispiel auch für Freelancer und Startups.

 

3. Breites Spektrum an FuE-Themen

Begünstigt sind FuE-Vorhaben, soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.

Um über das Forschungszulagengesetz Ausgaben für FuE geltend zu machen, muss das antragstellende Unternehmen eine Auswahl an Kernkriterien erfüllen:

Das Forschungsvorhaben muss:

  • auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (Neuartigkeit),
  • auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen und damit schöpferisch sein,
  • Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis haben, d.h. ungewiss sein,
  • einem Plan folgend und budgetiert sein (Systematik),
  • zu Ergebnissen führen, die reproduziert werden können (Übertragbarkeit/Reproduzierbarkeit).

Bei der Projektform ist zu beachten, dass es sich um eine genau definierte Aufgabe ökonomischer, wissenschaftlicher oder technischer Art mit klar festgelegten Zielen handeln soll. Die Tätigkeiten, die konkret geplant sind, sind zur Erreichung dieser Ziele durchzuführen. Zudem müssen konkrete Vorgaben vorliegen, anhand derer die Ergebnisse dieser Tätigkeiten festgestellt und mit einschlägigen Zielen verglichen werden können.

 

4. Kein Wettbewerbsverfahren, keine Veröffentlichungspflichten

Beim Forschungszulagengesetz profitieren die Begünstigten davon, dass weder Wettbewerbsverfahren noch Fristen existieren und das Budget nicht gedeckelt ist. Zudem ist es nicht erforderlich, dass Maßnahmen sofort gestartet werden. Auch Projekte, die bereits angelaufen sind, können rückwirkend gefördert werden. Anders als bei anderen Fördermöglichkeiten bestehen keine Veröffentlichungspflichten und Vorgaben bei der Ergebnisverwertung.

 

5. Vollelektronische Antragstellung

Die inhaltliche Beurteilung des Projektes übernimmt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Der Zugang zu den Forschungszulagen nach dem Forschungszulagengesetz ist vergleichsweise niedrigschwellig. Für jedes Vorhaben ist eine gesonderte Prüfung durch die BSFZ notwendig. Die Antragstellung erfolgt vollelektronisch und der Aufwand dazu ist - hinsichtlich der Angaben und im Vergleich mit anderen Förderprogrammen - überschaubar. 

Bei einer positiven Beurteilung kann die Zulage in einem zweiten Schritt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dieser Antrag kann erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden, in dem die förderfähigen Aufwendungen für begünstigte FuE-Vorhaben entstanden sind.

 

Mehr Infos im Experten-Video

Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Antrag zur Förderung Ihres FuE-Projektes möglich ist oder wenn Sie Fragen zu Antragstellung und Projektmanagement haben, melden Sie sich bei der KölnBusiness. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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