Die wichtigsten Förderaufrufe im Monat September

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Bei Fragen zu Förderaufrufen berät KölnBusiness Unternehmen und Forschungseinrichtungen individuell und kostenlos.
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Im KölnBusiness-Magazin erhalten Unternehmen, Startups und Forschungseinrichtungen aus Köln und der Region regelmäßig einen Überblick über aktuelle Förderaufrufe der Stadt, des Bundes, der Länder und der Europäischen Union, deren Bewerbungsfristen in absehbarer Zeit enden. Heute: Die wichtigsten Aufrufe im Monat September.

 

Förderprogramm "Ressourceneffizienzberatung" 

Teilnahmeberechtigt für das Förderprogramm "Ressourceneffizienzberatung" des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in NRW. Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in NRW durchgeführt und verwertet wird.

Gefördert wird die unabhängige Beratung von Unternehmen zu Innovationen für eine kreislauforientiertere sowie ressourcenschonendere und -effizientere Gestaltung ihrer Geschäftsabläufe und Produktionsprozesse. Bei den Beratungen handelt es sich um Dienstleistungen, die nicht fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben des Unternehmens gehören, wie laufende Steuerberatung, regelmäßige Rechtsberatung oder Werbung.

Der Zuschuss für Beratungen beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 €.

Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2023.

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Förderlinie „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ 

Antragsberechtigt für die Förderlinie „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt. Förderfähig sind auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse. Öffentliche Einrichtungen und Verbände sind ebenfalls förderfähig, können sich aber auch als assoziierte Partner einbringen

Gesucht werden Leuchtturmprojekte mit jeweils drei bis acht Partnern zwischen 4 und maximal 10 Mio. € Fördervolumen. Besonders interessant sind Projektideen, die Lösungsbeiträge zu folgenden Herausforderungen liefern:

  • Gesteuertes Laden von E-Fahrzeugen, E-Nutzfahrzeugen und E-Flotten unter Verwendung von intelligenten Messsystemen
  • Nutzung von Fahrzeug-Akkus zur Eigenversorgung von Gebäuden und Quartieren (Vehicle-to-Home, Vehicle-to-Building)
  • Bidirektionales Laden zur Netzstabilisierung (Vehicle-to-Grid) von E-Fahrzeugen und -flotten
  • Wirtschaftliche Anwendungen für die Wohnungswirtschaft und Mieter/Eigentümer, die das Laden von E-Fahrzeugen ohne eigenen Stellplatz ermöglichen
  • technische Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Anwendungen im mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugsegment.
  • hochautomatisierte und autonome ÖPNV- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich

Bewerbungsschluss ist der 15. September 2023, 12 Uhr.

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„EIT Deep Tech Talent Initiative: Deep Tech Talent Training Prize“

Ausbildungsanbieter*innen, Arbeitgeber*innen, Universitäten und Industriepartner*innen können mit dem „EIT Deep Tech Talent Initiative: Deep Tech Talent Training Prize“ der Europäischen Union ausgezeichnet werden. Um für den Deep Tech Talent Training Prize in Frage zu kommen, müssen Interessierte die Kriterien der Deep Tech Talent Initiative erfüllen und die Registrierung sowie die Qualitätsprüfung des Trainings erfolgreich abgeschlossen haben. 

Preisträger*innen erhalten eine maximale Förderung von 60.000 €. Die Preiskategorien sind weiter in vordefinierte Deep-Tech-Themenbereiche unterteilt, zu denen z.B. Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Cleantech, Advanced/Quantum Computing, Advanced Manufacturing, Luft- und Raumfahrt, Automotive und Fernerkundung gehören.

Organisationen können sich in einer der beiden folgenden Preiskategorien bewerben: 

  • Partnerschulung: für Konsortien von mindestens zwei Organisationen, die die Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln erfüllen und nachweisen können, dass ihre Partnerschaft, ihre Schulung und ihre Ergebnisse herausragende Leistungen bei der Bewältigung eines Problems der Ausbildung im Bereich der Spitzentechnologie darstellen. 
  • Gezielte Ausbildung: für einzelne Ausbildungsanbieter, die hervorragende Leistungen bei einem bestimmten gezielten Ansatz zur Bewältigung von Herausforderungen in der Ausbildung im Bereich der Spitzentechnologie gezeigt haben. Ansätze können unterrepräsentierte Zielgruppen oder spezifische Markt- oder Ausbildungslücken ansprechen, wobei der Schwerpunkt auf hervorragenden Ergebnissen und Auswirkungen liegt. Beispiele hierfür sind die Förderung der Inklusion und sektorspezifische Ausbildungsbedürfnisse.

Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2023, 17 Uhr.

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Innovationspreis des Netzwerks ZENIT e.V.

Mittelständische Unternehmen, Start-ups, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Kooperationskonsortien können mit dem Innovationspreis des Netzwerks ZENIT e.V. ausgezeichnet werden. Mindestens einer der Kooperationspartner muss seinen Sitz in NRW haben.

Gesucht werden Kooperationsprojekte zwischen mindestens zwei Unternehmen und Start-ups (nicht älter als fünf Jahre) und/oder Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen. Projektbeispiele können die Anpassung an geänderte Marktbedingungen und Umsatzeinbrüche oder vollzogene Technologiesprünge sein. Positive Ergebnisse sollen bereits nachgewiesen werden können oder in naher Zukunft zu erwarten sein. Zentrales Bewertungskriterium ist ihr innovativer Charakter. Das reicht von der gemeinsamen Entwicklung nachhaltiger Technologien, Produkte, Prozesse und/oder Dienstleistungen bis hin zur Entwicklung neuer, nachhaltiger Geschäftsmodelle. Darüber hinaus bewertet die Jury den Grad der Agilität der Projektzusammenarbeit sowie die Marktorientierung des Projekts.

Bewerbungsschluss ist der 30. November 2023.

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Förderung der Errichtung von Wasserstofftankinfrastruktur 

Der Aufruf zur Antragseinreichung für die Förderung der Errichtung von Wasserstofftankinfrastruktur des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (MWIKE) richtet sich an:

  • Unternehmen (juristische Personen),
  • Einzelunternehmen (Gewerbetreibende),
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich Hochschulen (Kammern, Anstalten, Stiftungen),
  • Kommunale Betriebe (wirtschaftlich tätig) sowie
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts einschließlich Parteien und Hochschulen (private Stiftungen, Vereine, Verbände, Genossenschaften).

Der Förderaufruf umfasst die Beschaffung und Errichtung von öffentlich zugänglicher, stationärer Wasserstoffinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge wie Lastkraftwagen, Busse, Abfallsammel- und andere Sonderfahrzeuge. Wasserstofftankstellen können mit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben gefördert werden. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

  • die technische Tankinfrastruktur selbst, einschließlich Baumaßnahmen wie Fundamente, Schutzmauern, etc.,
  • die einschlägige technische Ausrüstung und zugehörige Installationsausgaben, wie Kompressoren / Verdichter, Wasserstoffspeicher (ND, (MD/HD)) und Dispenser,
  • die Einholung von Genehmigungen.

Bewerbungsschluss ist der 30. September 2023.

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Förderaufruf „Innovative Frauen im Fokus“ 

Der Förderaufruf „Innovative Frauen im Fokus“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) richtet sich an Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen, Verbände, Stiftungen, Träger von Bildungseinrichtungen und Kulturstätten sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen in frauen- und/oder genderspezifischer Forschung und/oder in der Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Sichtbarkeit von Frauen verfügen sowie eine entsprechende Nachhaltigkeit der Maßnahmen und den Transfer der Ergebnisse sicherstellen.

Ziel der Förderung ist es, die wissenschaftlichen Leistungen, innovativen Ideen und Errungenschaften von Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation noch sichtbarer zu machen und sie als Rollenvorbilder bekannter zu machen. Insbesondere sollen Wissenschafts-Praxis-Dialoge und innovative informationstechnische Präsentationsmethoden und -formate genutzt werden, um die Leistungen und Erfolge von Frauen zu würdigen und Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Sichtbarkeit und Repräsentanz strukturell zu verankern. Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben.

Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2023.

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„LIFT Transformation – Leistungssteigerung & Innovationsförderung im Tourismus“ 

Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen), Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften sind für die Förderung „LIFT Transformation – Leistungssteigerung & Innovationsförderung im Tourismus“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) antragsberechtigt. Die Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft wird bei der Auswahl der Projekte positiv bewertet.

Eine Antragstellung von nicht gewerblichen und wissenschaftlichen Einrichtungen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die Einbindung eines Praxispartners aus dem Tourismus sichergestellt ist.

Es werden Einzel- und Verbundprojekte gefördert, die zur Leistungssteigerung in der Tourismuswirtschaft dienen und gleichzeitig einen Beitrag zur Entwicklung des nachhaltigen Tourismus der Zukunft leisten bzw. aufzeigen. Die geförderten Projekte sollen als Best Practice-Modelle wirtschaftlich tragfähig sein.

Gefördert werden:

  • Konzepte und Modellprojekte zur nachhaltigen Umgestaltung einzelner Elemente der Reisekette: von der Produktentwicklung über Vertrieb, alternativer und vernetzter Mobilität bis zu nachhaltigen Aktivitäten und Bedingungen in der Destination;
  • Modellprojekte zur Bildung und Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften im Tourismus, die auf die speziellen Bedingungen und Ursachen des bestehenden Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels reagieren.

Bewerbungsschluss ist der 15. September 2023.

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European Prize for Women Innovators 

Frauen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit Horizont Europa assoziierten Land ansässig sind und ein innovatives Unternehmen gegründet haben, das mindestens 2 Jahre vor dem Jahr der Ausschreibung registriert wurde, können sich für den European Prize for Women Innovators des European Innovation Councils (EIC) bewerben.

Bewerberinnen können sich für eine dieser drei Kategorien bewerben:

  • Women Innovators prize: für Innovatorinnen, der an die talentiertesten Innovatorinnen aus der EU und den assoziierten Ländern. Die Gewinnerin erhält 100.000 EUR, die beiden Zweitplatzierten erhalten 70 000 EUR bzw. 50 000 EUR;
  • Rising Innovators prize: für Innovatorinnen unter 35 Jahren. Die Gewinnerin erhält 50.000 €, die beiden Zweitplatzierten erhalten 30.000 € bzw. 20.000 €;
  • EIT Women Leadership Award: für herausragende weibliche Führungskräfte aus der EIT-Gemeinschaft. Die Gewinnerin erhält 50.000 €, die beiden Zweitplatzierten erhalten 30.000 € bzw. 20.000 €.

Bewerbungsschluss ist der 27. September 2023, 17 Uhr.

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„Innovationspreis Handwerk“ 

Unternehmen, die in NRW als Betrieb bei einer Handwerkskammer in der Handwerksrolle eingetragen sind, können mit dem „Innovationspreis Handwerk“ des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW ausgezeichnet werden. 

Der mit je 10.000 € dotierte Preis wird an herausragende Betriebe verliehen, die technologische Neuerungen einführen und umsetzen oder innovative Verfahren und Lösungsstrategien entwickeln.

Bei den Bewerbungen wird der Neuigkeitswert für die Wirtschaft und das Handwerk genauso betrachtet wie die ökonomische Verwertbarkeit der Innovation und die betriebliche und außerbetriebliche Wirkung. In diesem Jahr wird zudem ein Sonderpreis für Innovationen im Bereich Energieeinsparung und Klimaschutz vergeben.

Bewerbungsschluss ist der 08. Oktober 2023.

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Fördermittelberatung bei KölnBusiness

Bei Rückfragen zu einzelnen Programmen berät KölnBusiness-Fördermittelexpertin Dr. Dorit Meyer Unternehmen und Forschungseinrichtungen individuell und kostenlos. Wenden Sie sich dazu an die in der rechten Spalte angegebenen Kontaktdaten. 

 

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