Die Förderprodukte der NRW.BANK für Existenzgründung & Startups

Viele Gründer*innen und Startups benötigen Fremdkapital, um ihre Geschäftsidee in die Realität umsetzen zu können. Die NRW.BANK unterstützt Gründungsvorhaben und junge Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen mit zinsgünstigen Darlehen, aber auch mit Beratungsangeboten. Nachfolgend erläutern wir, welche Förderprogramme der NRW.BANK für deine Existenzgründung beziehungsweise die Finanzierung deines Startups bereitstehen und wie du dir NRW.BANK-Fördermittel sicherst.

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Wissenswertes zur NRW.BANK

Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Sie entstand 2002 durch Aufspaltung der ehemaligen Westdeutschen Landesbank Girozentrale in die WestLB AG und die Landesbank NRW. Letztere wurde mit Inkrafttreten des NRW.BANK-Gesetzes am 31. März 2004 in NRW.BANK umbenannt. Die Förderbank sitzt in Düsseldorf und Münster, betreibt aber auch einen Standort in Brüssel. Alleiniger Träger der Anstalt des öffentlichen Rechts ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Als nordrhein-westfälische Förderbank hat die NRW.BANK die Aufgabe, „das Land und seine kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik zu unterstützen” (§5 der NRW.BANK-Satzung). Seit ihrer Gründung wurden mehr als 900.000 Projekte mit insgesamt 165 Milliarden Euro gefördert – beispielsweise mit zinsgünstigen Förderdarlehen, Eigenkapitalfinanzierungen und Beratungsangeboten.

Die NRW.BANK fokussiert sich auf drei Förderfelder: Wirtschaft, Wohnraum und Infrastruktur/Kommunen. Die Förderbank stellt also nicht nur Finanzierungen für Existenzgründungen und Startups bereit, sondern ist beispielsweise auch im Bereich der staatlichen sozialen Wohnraumförderung aktiv und an Infrastrukturmaßnahmen beteiligt.

Die Förderdarlehen der NRW.BANK im Überblick

Die Bank bietet verschiedene Förderprogramme an, die von Gründer*innen und Startups beansprucht werden können. Es ist aber auch mittelständischen Unternehmen (KMU) möglich, einen Kredit über die NRW.BANK zu beantragen. Meist wird die Förderung in Form eines Ratendarlehens gewährt, mitunter aber auch in Form eines endfälligen Darlehens. Die nachfolgende Übersicht veranschaulicht, mit welchen Programmen die Förderbank Existenzgründungen und junge Unternehmen unterstützt:

  • NRW.BANK.Gründung und Wachstum: Zinsgünstiges Darlehen bis 10 Millionen Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 %
  • NRW.BANK.Universalkredit: Zinsgünstiges Darlehen ohne Höchstbetrag mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 %
  • NRW.Mikrodarlehen: Darlehen von bis zu 50.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von 100 %
  • NRW.MicroCrowd: Darlehen von bis zu 50.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von 80 % (mindestens 20 % Crowdfunding)

 

NRW.BANK.Gründung und Wachstum

Mit dem Förderprogramm NRW.Bank.Gründung und Wachstum werden sowohl Existenzgründer*innen und Freiberufler*innen als auch kleine und mittelständische Unternehmen mit Darlehen von bis zu zehn Millionen Euro unterstützt. Der Ratenkredit ist für folgende Maßnahmen nutzbar:

  • Betriebsmittel
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Aufbau eines Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
  • Grunderwerbskosten und gewerbliche Baukosten
  • Unternehmensübernahmen und -beteiligungen

 

Gut zu wissen

Vorhaben in Fördergebieten und Gründer*innen beziehungsweise junge Unternehmen (weniger als fünf Jahre am Markt) profitieren von besonders attraktiven Zinssätzen.

 

NRW.BANK.Universalkredit

Mit dem NRW.BANK.Universalkredit richtet sich die Förderbank an Existenzgründer*innen, Angehörige der freien Berufe und mittelständische Unternehmen mit maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz. Diese Förderung kann also ebenso als NRW.BANK-Gründungskredit wie auch für das Wachstum deines Startups genutzt werden.

Der Kredit der NRW.BANK soll mittel- bis langfristige Vorhaben ermöglichen, die zu einem nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg beitragen. Dazu zählen vor allem die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen, die Liquiditätssicherung und die Deckung des Betriebsmittelbedarfs. Anders als bei den übrigen Förderprogrammen gibt es hier keinen Höchstbetrag. Du kannst den NRW.BANK.Universalkredit zudem nicht nur als Ratendarlehen erhalten, sondern auch als endfälliges Darlehen.

 

NRW.Mikrodarlehen

Das NRW.BANK-Mikrodarlehen von bis zu 50.000 Euro dient dazu, Gründungs- oder Wachstumsvorhaben zu realisieren. Gefördert werden alle Ausgaben, die mit der Gründung oder der Erweiterung des Unternehmens in Zusammenhang stehen.

Auf das Darlehen können neben natürlichen Personen auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und Unternehmergesellschaften (UG) zugreifen. Allerdings ist das Mikrodarlehen lediglich für junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach der Geschäftsaufnahme ausgelegt.

 

Wichtig

Das NRW.BANK Mikrodarlehen kann zweimal beantragt werden. Beim zweiten Mal muss das Darlehen allerdings zwangsläufig für das Unternehmenswachstum beziehungsweise die Unternehmenserweiterung genutzt werden.

 

NRW.MicroCrowd

Das Förderprogramm NRW.MicroCrowd ermöglicht es Gründer*innen und jungen Unternehmen, finanzielle Unterstützung über eine Crowdfunding-Plattform mit einem Kredit der NRW.BANK zu kombinieren. Wenn du diese Förderung nutzen möchtest, solltest du beachten, dass der Crowdfunding-Anteil bei mindestens 20 Prozent liegen muss. Die NRW.Bank übernimmt maximal 80 Prozent des förderfähigen Finanzierungsbedarfs und vergibt Darlehen von maximal 50.000 Euro.

Antragsberechtigt sind nicht nur natürliche Personen, GbR und UG, sondern ebenso als gGmbH oder GmbH gegründete Kleinstunternehmen, die sich auf soziale oder ökologische Ziele fokussieren. Auch diese Förderung kann nur in den ersten fünf Geschäftsjahren nach der Unternehmensgründung beantragt werden.

Die Kreditkonditionen der NRW.BANK-Startup-Finanzierung und Gründerdarlehen

Mit ihren Bankkrediten richtet sich die NRW.BANK an Startups und Gründer*innen in unterschiedlichen Phasen ihrer Entwicklung. Die Darlehen unterscheiden sich aber nicht nur hinsichtlich des Verwendungszwecks und der Fördersumme, sondern auch in Bezug auf die Kreditbedingungen:

 

Zinssatz

Wenn du einen NRW.BANK-Kredit über das Programm „Gründung und Wachstum” aufnimmst oder einen Universalkredit beantragst, hängt der Zinssatz vor allem von der Risikoeinschätzung der Bank ab. Im ersten Fall profitieren junge Unternehmen und Vorhaben in Fördergebieten von Zinsvorteilen. Tendenziell gilt zudem: Je länger die Laufzeit des Darlehens, desto höher die Zinsen. Bei Mikrokrediten wird dagegen mit einem einheitlichen Zinssatz gearbeitet. Aktuell (Stand: September 2023) liegt der Effektivzins hier bei 5,73 Prozent pro Jahr.

 

Laufzeit

Während die Laufzeit bei den NRW.BANK-Mikrokrediten stets bei zehn Jahren liegt, werden für die anderen Förderprogramme Laufzeiten von bis zu 20 Jahren angeboten. Bei NRW.BANK.Gründung und Wachstum bedingt allerdings auch der Verwendungszweck, welche Darlehenslaufzeit verfügbar ist. Betriebsmitteldarlehen können beispielsweise lediglich mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen werden. Meist erstreckt sich die Zinsbindung über die komplette Kreditdauer.

 

Tilgung

Größere Ratenkredite werden nach Ablauf der Tilgungsfreijahre – maximal drei Jahre – in vierteljährlichen Raten getilgt. Außerplanmäßige Tilgungen sind mit Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Bei Mikrokrediten erfolgt die Tilgung in monatlichen Raten, wobei die ersten sechs Monate tilgungsfrei sind. Auch hier besteht die Möglichkeit von Sondertilgungen, allerdings ohne Zusatzkosten.

 

Sicherheit

Bei den Förderprogrammen NRW.BANK.Gründung und Wachstum sowie NRW.BANK.Universalkredit werden bankübliche Sicherheiten verlangt, also beispielsweise Grundschulden, Festgelder, Sparbriefe oder Aktien. Für die Inanspruchnahme von Mikrokrediten verlangt die NRW.BANK keine Sicherheiten.

 

Abgesehen von den Mikrokrediten besteht die Möglichkeit, die Darlehen mit einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung zu beantragen. Diese erleichtert den Zugang zu Kapital, da das Risiko für die Bank niedriger ausfällt.

Das Antragsverfahren erläutert: In fünf Schritten zur NRW.BANK-Förderung

Wenn du über die NRW.BANK deine Existenzgründung finanzieren möchtest oder an ein Darlehen für dein Startup gelangen willst, musst du einen Förderantrag stellen. Das Antragsverfahren für NRW.BANK-Förderungen läuft wie folgt ab:

  1. Gesprächstermin mit der Hausbank vereinbaren: Wie die meisten Förderinstitutionen arbeitet auch die NRW.BANK nach dem Hausbankprinzip. Du musst das Darlehen folglich über deine Hausbank oder eine andere Bank beantragen. Welche Förderkredite im individuellen Einzelfall infrage kommen, erörtert das Kreditinstitut im Beratungsgespräch.
  2. Check der Rahmenbedingungen: Als Nächstes prüft die Hausbank, ob es vertretbar ist, das Darlehen zu gewähren. Ihre Zustimmung zählt zu den Grundvoraussetzungen für den Erhalt des NRW.BANK-Kapitals. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage stellt dein Businessplan dar.
  3. Antragsstellung: Wenn die Bank sich dazu entschließt, das Kreditrisiko einzugehen, reicht sie den Förderantrag bei der NRW.BANK ein.
  4. Prüfung des Kreditantrags: Die Förderbank prüft daraufhin, ob alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Darlehens erfüllt sind. Falls dies der Fall ist, erteilt sie die Förderzusage.
  5. Kreditvertrag abschließen: Deine Hausbank setzt den Kreditvertrag auf, der nur noch unterzeichnet werden muss. Nach dem Vertragsabschluss wird das Darlehen für deine Existenzgründung oder dein Startup ausgezahlt.

Tipps zur Antragsstellung

Da von der Finanzierungsentscheidung des Kreditinstituts vieles abhängt, ist es sinnvoll, schon vor dem Gespräch mit der Bank auf Beratungsangebote zurückzugreifen. Über die NRW.BANK ist es möglich, eine telefonische Erstberatung (0211 91741-4800) in Anspruch zu nehmen.

Ob das Kreditinstitut den Förderantrag unterstützt, hängt vor allem vom Businessplan ab, welcher als eine Art Drehbuch für dein Gründungsvorhaben fungiert. Der Businessplan muss deine Geschäftsidee und deren Alleinstellungsmerkmal sowie den Kundennutzen deines Produkts beziehungsweise deiner Dienstleistung darstellen, aber ebenso eine nachvollziehbare Finanzplanung beinhalten.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, mit verschiedenen Kreditinstituten Kontakt aufzunehmen, wenn du mithilfe von Fördermitteln der NRW.BANK eine Existenzgründung realisieren willst. Schließlich stellt selbst die beste Gründungsidee keine Garantie dar, dass du eine Zusage erhältst. Wer sich an mehrere Banken wendet, erhöht damit die Chance, Unterstützung zu finden.

Spezielle NRW.BANK-Förderungen für bestimmte Branchen & Zielgruppen

Neben den bereits vorgestellten Förderungen hat die NRW.BANK noch einige weitere Programme aufgelegt, mit denen sie sich an spezifische Sektoren beziehungsweise Zielgruppen richtet. Dazu zählen unter anderem:

 

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

  • Existenzgründer*innen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe
  • Zuschüsse von bis zu 90 % für acht Beratertage bis 918 Euro pro Beratertag


Gründungsstipendium NRW

  • Gründer*innen innovativer Kleinst- und Kleinunternehmen
  • Stipendien bis 14.400 Euro pro Antragsteller*in und 43.200 Euro pro Team


Meistergründungsprämie NRW

  • Handwerksmeister*innen, die eine Vollexistenz auf Selbstständigkeitsbasis gründen
  • Zuschüsse von bis zu 10.500 Euro (maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben)


NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe
  • Zinsgünstige Darlehen von bis zu 10 Millionen Euro


NRW.BANK.Elektromobilität

  • Gründer*innen, gewerbliche, gemeinnützige und kommunale Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe
  • Zinsgünstige Darlehen von bis zu 10 Millionen Euro


NRW.Seed Cap

  • Innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (bis 3 Jahre nach Gründung)
  • Offene Beteiligung bis zu 500.000 Euro


NRW.Seed Con

  • Innovative, wachstumsorientierte Unternehmen (bis 3 Jahre nach Gründung)
  • Wandeldarlehen von bis zu 200.000 Euro


Beteiligungskapital – Sonderprogramm Handwerk

  • Handwerksunternehmen, die mindestens drei Jahre alt sind oder Nachfolge anstreben
  • Stille Beteiligung von bis zu 100.000 Euro


Mikrokreditfonds Deutschland

  • Natürliche Personen und KMU
  • Kredite von bis zu 25.000 Euro


Know-how-Transfer im Handwerk

  • Mittelständische Handwerksunternehmen (auch Neugründung und Übernahme)
  • Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro je Vollzeitstelle + Betriebsberatungsstelle (120 Tagewerke à 200 Euro)

Fazit

Die NRW.BANK zählt in Nordrhein-Westfalen zu den bedeutendsten Kapitalgeber*innen für Startups und Gründer*innen. Sie unterstützt junge Unternehmen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen mit maßgeschneiderten Finanzierungsoptionen. Wer sich über die NRW.BANK eine Startup-Finanzierung oder Kapital für ein Gründungsvorhaben sichert, profitiert von attraktiven Kreditzinsen und tilgungsfreien Anlaufmonaten beziehungsweise Jahren, aber dank der optionalen Haftungsfreistellung mitunter auch von einem erleichterten Zugang zu Kapital.

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