Die Förderdarlehen der NRW.BANK im Überblick
Die Bank bietet verschiedene Förderprogramme an, die von Gründer*innen und Startups beansprucht werden können. Es ist aber auch mittelständischen Unternehmen (KMU) möglich, einen Kredit über die NRW.BANK zu beantragen. Meist wird die Förderung in Form eines Ratendarlehens gewährt, mitunter aber auch in Form eines endfälligen Darlehens. Die nachfolgende Übersicht veranschaulicht, mit welchen Programmen die Förderbank Existenzgründungen und junge Unternehmen unterstützt:
- NRW.BANK.Gründung und Wachstum: Zinsgünstiges Darlehen bis 10 Millionen Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 %
- NRW.BANK.Universalkredit: Zinsgünstiges Darlehen ohne Höchstbetrag mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 %
- NRW.Mikrodarlehen: Darlehen von bis zu 50.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von 100 %
- NRW.MicroCrowd: Darlehen von bis zu 50.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von 80 % (mindestens 20 % Crowdfunding)
NRW.BANK.Gründung und Wachstum
Mit dem Förderprogramm NRW.Bank.Gründung und Wachstum werden sowohl Existenzgründer*innen und Freiberufler*innen als auch kleine und mittelständische Unternehmen mit Darlehen von bis zu zehn Millionen Euro unterstützt. Der Ratenkredit ist für folgende Maßnahmen nutzbar:
- Betriebsmittel
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Aufbau eines Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Grunderwerbskosten und gewerbliche Baukosten
- Unternehmensübernahmen und -beteiligungen
Gut zu wissen
Vorhaben in Fördergebieten und Gründer*innen beziehungsweise junge Unternehmen (weniger als fünf Jahre am Markt) profitieren von besonders attraktiven Zinssätzen.
NRW.BANK.Universalkredit
Mit dem NRW.BANK.Universalkredit richtet sich die Förderbank an Existenzgründer*innen, Angehörige der freien Berufe und mittelständische Unternehmen mit maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz. Diese Förderung kann also ebenso als NRW.BANK-Gründungskredit wie auch für das Wachstum deines Startups genutzt werden.
Der Kredit der NRW.BANK soll mittel- bis langfristige Vorhaben ermöglichen, die zu einem nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg beitragen. Dazu zählen vor allem die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen, die Liquiditätssicherung und die Deckung des Betriebsmittelbedarfs. Anders als bei den übrigen Förderprogrammen gibt es hier keinen Höchstbetrag. Du kannst den NRW.BANK.Universalkredit zudem nicht nur als Ratendarlehen erhalten, sondern auch als endfälliges Darlehen.
NRW.Mikrodarlehen
Das NRW.BANK-Mikrodarlehen von bis zu 50.000 Euro dient dazu, Gründungs- oder Wachstumsvorhaben zu realisieren. Gefördert werden alle Ausgaben, die mit der Gründung oder der Erweiterung des Unternehmens in Zusammenhang stehen.
Auf das Darlehen können neben natürlichen Personen auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und Unternehmergesellschaften (UG) zugreifen. Allerdings ist das Mikrodarlehen lediglich für junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach der Geschäftsaufnahme ausgelegt.
Wichtig
Das NRW.BANK Mikrodarlehen kann zweimal beantragt werden. Beim zweiten Mal muss das Darlehen allerdings zwangsläufig für das Unternehmenswachstum beziehungsweise die Unternehmenserweiterung genutzt werden.
NRW.MicroCrowd
Das Förderprogramm NRW.MicroCrowd ermöglicht es Gründer*innen und jungen Unternehmen, finanzielle Unterstützung über eine Crowdfunding-Plattform mit einem Kredit der NRW.BANK zu kombinieren. Wenn du diese Förderung nutzen möchtest, solltest du beachten, dass der Crowdfunding-Anteil bei mindestens 20 Prozent liegen muss. Die NRW.Bank übernimmt maximal 80 Prozent des förderfähigen Finanzierungsbedarfs und vergibt Darlehen von maximal 50.000 Euro.
Antragsberechtigt sind nicht nur natürliche Personen, GbR und UG, sondern ebenso als gGmbH oder GmbH gegründete Kleinstunternehmen, die sich auf soziale oder ökologische Ziele fokussieren. Auch diese Förderung kann nur in den ersten fünf Geschäftsjahren nach der Unternehmensgründung beantragt werden.