Das geplante Lieferkettengesetz: Die Rechtslage

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Im zweiten Teil der KölnBusiness-Expert Session unter dem Titel „New Relations“ standen rechtliche Fragen zum Thema Lieferketten im Mittelpunkt. Welche neuen Pflichten bringt das geplante Lieferkettengesetz? Wo drohen Bußgelder oder gar Schadenersatz? Und wie lässt sich sicherstellen und kontrollieren, dass alle Lieferanten sich an die Vorgaben halten?

Über Fragen wie diese hat Rechtsanwalt Daniel Wuhrmann aufgeklärt. Denn beim geplanten Lieferkettengesetz geht es um einen wichtigen Gesetzentwurf der Bundesregierung, bei dem genaues Hinsehen und Analysieren gefragt sind. Das fängt schon beim Stadium der Gesetzgebung an, denn bis dato liegt nicht mal ein Entwurf, sondern nur ein Eckpunktepapier vor. Und über das, was da drinsteht, kursieren teils auch nur Gerüchte.

Sicher, sagt Wuhrmann, sei bislang so viel: Nachdem sich deutlich gezeigt habe, dass Freiwilligkeit nicht funktioniere, werde die Regierung Unternehmen dazu verpflichten, verstärkt auf die Einhaltung von Menschenrechten, Gesundheits- und Umweltschutz in ihren Lieferketten zu achten. Und mit Sicherheit werde sich das mindestens bis zur nachgelagerten Stufe der Kette erstrecken, aber je nach Lage auch deutlich weiter bis hin etwa zu Erzeugern von Rohstoffen. Wenn ein Unternehmen etwa Alleinkunde sei und eine entsprechend starke Rolle in der Lieferkette spiele, reiche die Verantwortung wohl tief in die Lieferkette hinein.

Das geplante Lieferkettengesetz im Überblick

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Vorschläge für die Eckpunkte eines Lieferkettengesetzes erarbeitet.

Das Gesetz soll

  1. definieren, welche Pflichten Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten haben und wie Unternehmen diesen in ihren Lieferketten nachkommen können.
  2. Unternehmen dazu verpflichten, über ihre Anstrengungen Bericht zu erstatten.
  3. die Rechte von Arbeiter*innen vor Gericht stärken und einen Weg eröffnen, Schadensersatzansprüche in Deutschland geltend zu machen.

Auch kleine Unternehmen sind betroffen

Generell aber sollten nicht nur große Unternehmen gewappnet sein. Zwar gelte das Gesetz wahrscheinlich direkt nur für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen und – so besagen jedenfalls die Gerüchte – einem Jahresumsatz im deutlich zweistelligen Millionenbereich, aber ebendiese Unternehmen würden die entsprechenden Vorgaben sicher in ihren Verträgen verankern und damit auch an kleine Lieferanten weitergeben.

Grund genug also, sich mit den Plänen zu befassen. Allerdings ohne Panik: Entgegen der „Unkenrufe“ von Industrieverbänden werde es zwar einen Mehraufwand für die Unternehmen geben und auch ein zusätzliches Regressrisiko, aber das Ganze werde doch handhabbar bleiben. Außerdem bringe das Gesetz ja auch einen Standortvorteil mit sich, weil Nachhaltigkeit und Umweltschutz eben immer mehr zum wichtigen Imagefaktor würden.

Die Höhe möglicher Bußgelder, das Ausmaß drohender Schadenersatz- oder Schmerzensgeld-Forderungen – das alles ist noch nicht abzusehen. Aber zumindest bei Fällen von grober Fahrlässigkeit könne es „teuer und ärgerlich“ werden.

Sustainabill: Ein Tool zur Erfüllung der Pflichten

Klar ist: Wer sich frühzeitig darum kümmert, wie die Sorgfaltspflichten im Unternehmen erfüllt werden können, hat Vorteile. Wie wichtig das ist, zeigen zwei Zahlen: 90 Prozent der Risiken liegen in der tieferen Lieferkette. Und nur sechs Prozent der Einkaufsleiter*innen haben heute vollen Einblick in die gesamte Kette. Diese Daten nannte in der Expert Session Klaus Wiesen, ehemaliger Forscher am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie und Co-Gründer von Sustainabill. Die Firma bietet eine Plattform und eine Datenbank, mit deren Hilfe Unternehmen alle Bestandteile ihrer Lieferkette identifizieren und die wichtigen Nachhaltigkeitskriterien überprüfen können, etwa anhand von Zertifikaten. „Zu den Kriterien gehören zum Beispiel CO2-Ausstoß und Entwaldung, aber auch soziale Faktoren wie Menschenrechte und Kinderarbeit“, sagt Wiesen.

Gerade kleinere Unternehmen fürchten einen hohen Zusatzaufwand auch durch das angekündigte Lieferkettengesetz. Diese Sorge möchte Wiesen nehmen: „Durch die Digitalisierung und die Vorarbeit der großen Unternehmen ist der Aufwand für Mittelständler gar nicht so groß.“ 

Expert Session "New Business" am 10. Dezember

Die nächste Expert Session findet am 10. Dezember statt. Sie widmet sich mit dem Titel „New Business Models“ und den Möglichkeiten einer kompletten Neuausrichtung von Unternehmen. Eine Anmeldung ist bereits möglich. Weitere Informationen zum Programm und den Referent*innen finden Sie hier.

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