In einer vierteiligen Webcast-Reihe beleuchtet die KölnBusiness Wirtschaftsförderung die Finanzierungs- und Förderoptionen für Startups. Im zweiten Teil ging es darum, welche Fördermittel für Kölner Startups besonders attraktiv sind und welche sich für wen eignen – hier ein paar grundsätzliche Tipps und beispielhaft fünf wichtige Programme, bei deren Beantragung das Startercenter von KölnBusiness Interessent*innen kostenlos unterstützt.
Am Anfang steht die Beratung
Grundsätzlich gibt es acht Themenbereiche, auf die sich die gängigen Förderinstrumente beziehen. Das reicht von der Sicherung des Lebensunterhaltes über Ideen- und Businessplanwettbewerbe bis hin zu speziellen Ansätzen wie der Investition in strukturschwachen Gebieten. Hier den Überblick zu bewahren, ist nahezu unmöglich. Deshalb gilt: „Lassen Sie sich beraten, Sie können nur gewinnen!“ Das ist der einfachste und zugleich wichtigste Rat von Simone Plum, Förderberaterin bei der NRW.BANK.
Sowohl bei der Förderbank des Landes als auch bei KölnBusiness ist diese Unterstützung kostenlos. In vielen Fällen ist sie aber auch schlicht notwendig, um überhaupt Fördermittel beantragen zu können, denn die Bewilligung kann beispielsweise von einem positiven Votum eines Startercenters abhängen. Das gilt auch für unser erstes Beispiel, den Beratungskostenzuschuss.
1. Bis zu 1.600 Euro: Der Beratungskostenzuschuss
Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW richtet sich an Unternehmensgründer*innen und Freiberufler*innen. Das Land will damit Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten „vor der Realisierung“ fördern. Startups können sich entsprechende Angebote von einer Unternehmensberatung einholen und diese beim Startercenter von KölnBusiness einreichen, das wiederum ein Votum bei der NRW.BANK abgibt. Die Förderbank entscheidet letztlich, ob der Zuschuss ausgezahlt wird.
Der Zuschuss liegt in der Regel bei 50 Prozent des Tagessatzes für die Beratung und höchstens je 400 Euro für maximal vier Beratertage, kann aber in Spezialfällen auch noch höher sein. Wichtig zu wissen: Die Leistungen von Steuerberater*innen oder Rechtsanwält*innen sind in diesem Programm ausdrücklich ausgeschlossen. Nähere Infos enthält eine eigens zu diesem Thema aufgebaute Webseite der Industrie- und Handelskammern.
2. Nach der Gründung: Programm „Unternehmerisches Knowhow“
An kleine und mittlere Unternehmen nach der Gründung richtet sich das Programm „Unternehmerisches Knowhow“, das ebenfalls Beratungsleistungen bezuschusst und über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abgewickelt wird. Junge Kölner Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, können bis zu 2.000 Euro Zuschuss erhalten.
Die Zuschüsse sind regional unterschiedlich, im Osten gibt’s zum Beispiel etwas mehr. Für die Beantragung kann ein vorausgehendes Infogespräch Bedingung sein, auch dafür steht das Startercenter von KölnBusiness zur Verfügung.
3. Startup aus der Arbeitslosigkeit: der Gründungszuschuss
Mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit sollen gezielt Arbeitslose gefördert werden, die sich eine eigene Existenz aufbauen wollen. Der Zuschuss liegt in der Höhe des Arbeitslosengeldes plus einer Zulage für die Sozialversicherung und wird meist für sechs Monate gewährt.
Voraussetzung ist ein tragfähiger Businessplan, außerdem muss die 150-Tage-Frist unbedingt beachtet werden: Mindestens so lange muss der Antragstellende noch laufenden Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Auch zu diesem Programm beraten die Expert*innen von KölnBusiness, das Startercenter kann auch eine Stellungnahme zum Gründungsvorhaben an die Arbeitsagentur geben.
4. Für Startups in der Frühphase: das Mikrodarlehen
Das Mikrodarlehen der NRW.BANK ist das einzige Kreditprogramm, das nicht über die Hausbank abgewickelt wird. Der Antrag kann einfach über ein Startercenter wie das bei KölnBusiness gestellt werden. Das Mikrodarlehen ist für Startups vor der Gründung gedacht, was aber nicht bedeuten muss, dass die Gewerbeanmeldung oder die Anmeldung als Freiberufler*in beim Finanzamt noch bevorstehen muss. Entscheidend ist, dass ein Startup an dieser Stelle die erste feste finanzielle Verpflichtung eingeht, etwa durch Anmietung von Büroräumen oder die Beschäftigung von Mitarbeiter*innen.
„Das Mikrodarlehen eignet sich schon deshalb eher für die Frühphase, weil es auf 50.000 Euro beschränkt ist. Wenn Sie schon eine GmbH gründen, dann geht die Hälfte davon ja schon alleine dafür weg“, erklärt Simone Plum von der NRW.BANK. Weitere Vorteile des Mikrodarlehens: Es sind für die Bewilligung keine Sicherheiten notwendig, und die Zinsen werden auf zehn Jahre festgeschrieben.
5. Schnelle und einfache Finanzhilfe: das Gründerstipendium NRW
Als besonders interessantes Angebot für Startups beschreibt Fördermittelexperte Andreas Severin das Gründerstipendium NRW – einfach, weil es so einfach ist: „Gründer müssen nur ein Ideenpapier einsenden und sich dann zehn Minuten lang einer Jury stellen“, erläutert er. Fünf Minuten Pitch, fünf Minuten Rückfragen, das war’s schon. Natürlich gibt es hier wie bei allen anderen Fördermitteln keine Garantie auf Bewilligung, aber attraktiv ist es schon deshalb, weil es beispielsweise einem jungen Team für die allererste Aufbauphase den Lebensunterhalt sichern kann.
Pro Gründer sind ein Jahr lang monatlich jeweils 1.000 Euro drin, außerdem können Startups in dieser Zeit ein spezielles Coaching beanspruchen. Eine ausführliche Erläuterung des Verfahrens finden Sie in einem eigenen Magazinbeitrag von KölnBusiness.
Viele weitere wichtige Infos zu Fördermitteln und anderen Finanzierungsthemen haben wir auf unsere Website Finanzierung für Startups zusammengefasst.
So geht's in unserer Webcast-Reihe weiter
Je nach Entwicklungsphase eines Startups können Bankkredite eine gute Möglichkeit sein, um Gründungsideen zu realisieren. In welcher Phase Kredite eine Finanzierungsoption sind und welche Ansprechpartner Gründer*innen in Köln zur Seite stehen, erfahrt ihr im dritten Teil unserer Reihe zum Thema Bankkredite am Dienstag, den 27. Juli 2021, von 16 bis 17 Uhr. Zur Anmeldung geht's hier.
Und so lief die erste Session am 25. Mai
Die wichtigsten Tipps und Tricks unserer Gründungsexpert*innen aus der ersten Session am 25. Mai könnt ihr nachlesen in unserem Magazin. Das Video zum ersten Webcast findet ihr in voller Länge auf unserem YouTube-Kanal.