Fördermittel spielen für Gründer*innen eine äußerst wichtige Rolle. Wir stellen fünf Fördermittel vor, die die Berater*innen im STARTERCENTER NRW der KölnBusiness vermitteln können: Der “Gründungszuschuss” von der Arbeitsagentur sowie die Fördermittel aus dem “Beratungsprogramm Wirtschaft NRW” können vor einer Gründung beantragt werden. Ebenso das “Gründerstipendium NRW” und das “NRW.Mikrodarlehen”. Auch nach erfolgter Gründung stehen die beiden Letzteren zur Verfügung. Die “Förderung unternehmerischen Know-Hows” eignet sich nur für bereits gegründete Unternehmen.
Gründungszuschuss
Gründer*innen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen, können einen Zuschuss der Arbeitsagentur beantragen. Dieser wird für sechs Monate gewährt und kann um 9 Monate verlängert werden. Das STARTERCENTER NRW der KölnBusiness bietet an, den Businessplan auf wirtschaftliche Tragfähigkeit zu überprüfen.
Weitere Informationen finden Gründer*innen auf den Seiten der STARTERCENTER NRW.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
Das “Beratungsprogramm Wirtschaft NRW” ist ein Förderprogramm für Beratungen im Vorfeld der Gründung. Gründer*innen können damit zum Beispiel ihren Businessplan und ihr Finanzierungsmodell genau unter die Lupe nehmen und sich intensiv beraten lassen. Das Programm ermöglicht vier Beratungstage, deren Kosten anteilig übernommen werden. Möglich ist eine Summe von 400 Euro pro Tag.
Informationen zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW hält die NRW.Bank bereit.
Gründerstipendium NRW
Das “Gründerstipendium NRW” wird für ein Jahr vergeben. Ansprechpartner ist zum Beispiel in Köln der Digital Hub Cologne (DHC). Um das Stipendium zu erhalten, müssen die Bewerber*innen ein Ideenpapier skizzieren und dieses vor einer Jury im Rahmen eines 5-Minuten-Pitches vorstellen. Bereits am nächsten Tag gibt es die Info, ob der Zuschlag erteilt wurde oder nicht. Das “Gründerstipendium NRW” beinhaltet 1000 Euro Förderung pro Monat sowie die Einbindung in ein Coachingnetzwerk.
Alle Informationen zum Gründerstipendium finden Gründer auf den Seiten des STARTERCENTER NRW.
NRW.Mikrodarlehen
Mit dem “NRW.Mikrodarlehen” unterstützt die NRW.BANK im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW Gründerinnen und Gründer von Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Auch dieses Fördermittel kann über das STARTERCENTER NRW beantragt werden. Die Zu- oder Absage kommt direkt von der Bank.
Alle Informationen zum NRW.Mikrodarlehen finden Gründer auf den Seiten der NRW.BANK
Förderung unternehmerischen Know-Hows
Mit Hilfe des Beratungszuschusses “Förderung unternehmerischen Know-Hows” können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern bzw. Beratungsunternehmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Mit Hilfe der Förderung können Gründer beispielsweise Beratungskosten finanzieren, die nach der Gründung anfallen. Wie auch beim Beratungsprogramm “Wirtschaft NRW” werden Honorare anteilig bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Weitere detaillierte Informationen finden Gründer auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Neben den hier vorgestellten Fördermitteln gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Förderprogrammen. STARTERCENTER NRW gibt auf Ihrer Webseite einen guten Überblick.